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Urteil Nicht genehmigungspflichtige Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in Milieuschutzgebieten bei Antragstellung vor dem 3. März 2015
Schlagworte
Nicht genehmigungspflichtige Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in Milieuschutzgebieten bei Antragstellung vor dem 3. März 2015
Leitsatz
Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in Berliner Milieuschutzgebieten bedarf keiner Genehmigung nach der Berliner Umwandlungsverordnung, wenn der Antrag auf Teilung bereits vor dem 3. März 2015 beim Grundbuchamt gestellt worden ist; eine erst später erteilte und nachgereichte Abgeschlossenheitsbescheinigung ändert daran nichts.
(Leitsatz der Redaktion)
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