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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 538)

  1. 63 S 106/15 - Beweislastverteilung bei Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen, Vermietung einer renovierungsbedürftigen Wohnung
    Leitsatz: 1. Beruft sich der Mieter gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Durchführung von Schönheitsreparaturen oder auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen darauf, dass die überlassene Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig gewesen war, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast.2. Zur Bedeutung von Übergabeprotokollen für den Renovierungszustand.3. Die Durchführung von Malerarbeiten ein halbes Jahr vor Einzug des Mieters steht, auch wenn die Wohnung zwischenzeitlich genutzt sein sollte, der Annahme einer nicht renovierungsbedürftigen Wohnung nicht entgegen; die Überlassung einer frisch renovierten Wohnung ist für die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel nicht erforderlich.4. Der Anstrich von Scheuerleisten gehört zu den Schönheitsreparaturen, weil Scheuerleisten zum Fußboden gehören. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    12.02.2016
  2. 63 S 139/15 - Befristeter Mietvertrag
    Leitsatz: Eine wirksame Befristung wegen vorgesehener Modernisierungsarbeiten setzt die genaue Mitteilung der im Einzelnen vorgesehenen Maßnahmen voraus. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    12.02.2016
  3. 24 U 94/14 - Widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug
    Leitsatz: Zu den Ansprüchen des Grundbesitzers bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    15.02.2016
  4. 84 S 54/15 - Höhe der Minderung bei mangelhafter Winterdienstleistung
    Leitsatz: Bei Schlechterfüllung oder Nichtleistung des Winterdienstvertrages bemisst sich das Minderungsrecht des Bestellers nach dem kalkulatorischen Tagesentgelt für die betroffenen Tage. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.02.2016
  5. 67 S 193/15 - Negative bauliche Veränderungen nach Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Auch wenn der Einbau einer zentral geregelten Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung grundsätzlich eine energetische Modernisierung darstellen mag, muss der Mieter ihn nicht dulden, wenn dadurch die Decken um etwa 20 cm abgehängt werden müssen und das Gepräge der Wohnung als Altbauwohnung dadurch negativ verändert würde. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.02.2016
  6. 2 Ws (Reh) 1/16 - Einweisung in ein DDR-Spezialheim
    Leitsatz: 1. Die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe ist in der Regel unverhältnismäßig. Der mit den Spezialheimen verfolgte Zweck der Umerziehung und der in diesen Heimen stets mit schweren Menschenrechtsverletzungen durchgeführte Umbau der Persönlichkeit ist allenfalls zu rechtfertigen, wenn der Eingewiesene zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen ist oder sich gemeingefährlich verhalten hat (Anschluss an OLG Naumburg, ZOV 2016, 25).2. Dies gilt auch dann, wenn die Einweisung in ein Spezialkinderheim mit „Schulbummelei“, Rauchen, dem Gebrauchen „schlechter Ausdrücke“ sowie „bockigem und verstocktem“ sowie „grobem und unberechenbarem“ Verhalten begründet wurde, obwohl es sich um normale Schwierigkeiten eines sich in der Pubertät befindlichen Kindes handelte.3. Dies gilt ferner, wenn die Einweisung in einen Jugendwerkhof mit „aggressiven Handlungen“ des Betroffenen und damit begründet wurde, dass eine vorherige Ausbildung des Betroffenen an schlechten schulischen Leistungen scheiterte und die Mutter des Betroffenen als unfähig eingeschätzt wurde, die Erziehung zu übernehmen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Naumburg
    15.02.2016
  7. 1 BvR 1739/12 - Restitutionsausschluss für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
    Leitsatz: Ob und inwieweit eine bestimmte Maßnahme eine Enteignung von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage darstellt oder wegen fehlenden Zurechnungszusammenhangs zur Besatzungsmacht nicht davon erfasst wird, bleibt der Klärung durch die Fachgerichte vorbehalten. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    16.02.2016
  8. 6 C 227/15 - Ausfüllung des Merkmals „bevorzugte Citylage“ in der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln
    Leitsatz: 1. Die Kreuzberger Dieffenbachstraße ist trotz ihrer Citynähe keine bevorzugte Citylage im Sinne der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln.2. Berlin-Kreuzberg hat ungeachtet seines bei Bewohnern und Touristen beliebten Kiezcharakters nichts mit einer bevorzugten Citylage zu tun. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    16.02.2016
  9. I-24 U 63/15 - Kündigung wg. verweigerter Untermieterlaubnis, Schönheitsreparaturen, fachgerechtes Abschleifen von Parkettböden nach festem Turnus, Pflegedienst- statt Bürobetrieb
    Leitsatz: 1. Der Mieter, dem - in einem auch zu Wohnzwecken genutzten Gebäude - Räume „zur ausschließlichen Nutzung als Büroräume“ vermietet worden sind, kann nicht nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB außerordentlich kündigen, wenn ihm die Erlaubnis zur Untervermietung an den Betreiber eines häuslichen Pflegedienstes verweigert wird, der 25 bis 30 Außendienstmitarbeiter beschäftigt, die selbst am Wochenende teileweise bereits vor 6 Uhr morgens in den Mieträumen eintreffen und diese teilweise erst nach 22 Uhr wieder verlassen. 2. Auch bei der Vermietung von Gewerberäumen ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach § 307 BGB insgesamt unwirksam, wenn das fachgerechte Abschleifen von Parkettböden in einem festen Turnus von zehn Jahren übertragen wird (im Anschluss an BGH, Urteil v. 18. März 2015, VIII ZR 21/13, GE 2015, 725).
    OLG Düsseldorf
    16.02.2016
  10. XI ZR 96/15 - Laufzeitunabhängige Gebühr für Sondertilgungsrecht unter Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung, aus Vorfälligkeitsentschädigung wird „Gebühr“, Immobiliendarlehen
    Leitsatz: a) Die in einen Verbraucherdarlehensvertrag einbezogene formularmäßige Bestimmung einer laufzeitunabhängigen „Gebühr“ von 4 % des Darlehensbetrags für ein dem Darlehensnehmer unter Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung eingeräumtes Sondertilgungsrecht verstößt gegen § 502 Abs. 1 BGB, von dem nach § 511 Satz 1 BGB zum Nachteil des Verbrauchers nicht abgewichen werden kann. b) Zur Rechtslage bei Vorliegen einer Bereichsausnahme nach § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB oder eines Immobiliardarlehensvertrags nach § 503 Abs. 1 BGB.
    BGH
    16.02.2016