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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 538)

  1. 8 U 964/16 - Reservierungsvereinbarung, notarielle Form, Reservierungsentgelt
    Leitsatz: 1. Eine Reservierungsvereinbarung zwischen Verkaufs- und Kaufinteressenten bedarf der notariellen Form, wenn sie eine einem Vorkaufsrecht gleichkommende verbindliche Verpflichtung der Verkäuferin zum Abschluss eines Immobiliarkaufvertrages enthält. 2. Ein Reservierungsentgelt in Höhe von mehr als 10 % bis 15 % des üblichen Maklerlohns bedarf auch bei Vereinbarungen zwischen gewerblichen Immobilienhändlern ohne Beteiligung eines Maklers der notariellen Form. Es kommt in Betracht, bei derartigen Vereinbarungen zwischen Verkaufs- und Kaufinteressenten statt an die Höhe des üblichen Maklerlohns an einen Grenzwert von 1 % des in Aussicht genommenen Kaufpreises anzuknüpfen.
    OLG Dresden
    23.08.2016
  2. 1 Reha Ws 25/16 - Psychiatrische Einrichtung, Geschlechtskrankheiten, Nichtvorliegen der Einweisungsvoraussetzungen, sachfremder Zweck
    Leitsatz: 1. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus stellt eine freiheitsentziehende Maßnahme i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG dar.2. War für die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus auf Grundlage der Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten vom 23. Februar 1961 der von dieser zur Rechtfertigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme geforderte „Schutz der Gesundheit der Werktätigen“ nicht maßgeblich, war die Maßnahme auch aus damaliger Sicht nicht gerechtfertigt und diente einem sachfremden Zweck. Dies gilt insbesondere, wenn die Einweisung der Disziplinierung der Betroffenen wegen des von den DDR-Behörden nicht gebilligten Lebenswandels diente.3. Beobachtungs- und Verleumdungsmaßnahmen staatlicher Stellen der DDR sowie im Beruf erlittene Nachteile sind keine rehabilitierungsfähigen Maßnahmen i. S. d. StrRehaG. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Dresden
    30.06.2016
  3. 1 Reha Ws 69/15 - Mündliche Erörterung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren
    Leitsatz: Es besteht kein regelmäßiger Anspruch auf mündliche Anhörung im Rehabilitierungsverfahren. Vielmehr bestimmt das Rehabilitierungsgericht den Umfang der Ermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 10 Abs. 1 StrRehaG). (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Dresden
    11.04.2016
  4. 2 U 17/12 - Schadensersatzanspruch aufgrund einer rechtswidrig erteilten Grundstücksverkehrsgenehmigung, Amtshaftungsanspruch, Investitionen in Restitutionsgrundstück
    Leitsatz: Schadensersatz für Investitionen in ein Restitutionsgrundstück nach rechtswidrig erteilter Grundstücksverkehrsgenehmigung. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    11.10.2016
  5. 2 Ws (Reha) 13/11 - Einweisung in Kinder- und Jugendheim in der DDR, vorläufige Einweisungsverfügung
    Leitsatz: 1. Dass ein Betroffener ohne die erforderliche (vorläufige) Verfügung im Heim (hier: Durchgangsheim) festgehalten wurde, lässt auf sachfremde Gründe i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG schließen.2. Wurde durch Verfügung des Jugendhilfeausschusses die Entlassung eines Betroffenen aus dem Heim angeordnet und verblieb der Betroffene dennoch im Heim, lässt dies auf sachfremde Gründe schließen.3. Lagen die Voraussetzungen einer vorläufigen Verfügung nach § 22 Abs. 1 Jugendhilfeverordnung nicht vor, weil kein sofortiges Handeln im Interesse des Betroffenen erforderlich war, ist die Verfügung rechtswidrig und als rechtsstaatswidrig aufzuheben. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    10.11.2016
  6. L 5 KN 564/13 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz, Regelaltersrente
    Leitsatz: Kein Anspruch verfolgter Schüler im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes auf Gewährung einer höheren Regelaltersrente durch fiktive Anrechnungszeiten für Ausbildung. (Leitsatz der Redaktion)
    LSG Sachsen
    21.06.2016
  7. L 27 R 802/15 - Beschäftigung eines zehnjährigen Kindes im Ghetto, Ghetto-Waisenheim, Hilfe bei der Beschäftigung der Mutter
    Leitsatz: 1. Eine aus eigenem Willensentschluss aufgenommene Beschäftigung i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 ZRBG liegt vor, wenn der Ghetto-Bewohner hinsichtlich des Zustandekommens oder der Durchführung der Arbeit noch eine Dispositionsbefugnis zumindest dergestalt hatte, dass er die Annahme oder Ausführung der Arbeit auch ohne Gefahr von Leib, Leben oder seine Restfreiheit ablehnen konnte.2. Nicht nur die Annahme einer vom Judenrat des Ghettos angebotenen Arbeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal der „aus eigenem Willensentschluss“ zustande gekommenen Beschäftigung, sondern auch diejenige Tätigkeit, die einem Zögling von der Leitung eines Ghetto-Waisenheimes zugeteilt wurde.3. Ein niedriges Alters des Ghetto-Bewohners (hier: zehn Jahre) steht der Annahme einer aus eigenem Willensentschluss aufgenommenen Beschäftigung nicht entgegen, auch wenn es sich dabei um Kinderarbeit handelte. Es ist deutlich überwiegend wahrscheinlich, dass bereits zehnjährige Kinder in der fraglichen Zeit, die auf sich allein gestellt in einem Ghetto-Waisenheim lebten, Tätigkeiten etwa in nahe gelegenen landwirtschaftlichen Betrieben von ernsthaftem wirtschaftlichem Wert verrichteten. 4. Nahrungsmittel, die der Ghetto-Bewohner für seine Arbeit erhielt, sind als Entgelt zu werten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Entgelt nur geringfügig war oder zum Umfang der geleisteten Arbeit in einem angemessenen Verhältnis stand.5. Eine Beschäftigung i.S.v. § 1 Abs. 1 ZRBG liegt nicht vor, wenn ein Kind seiner Mutter bei deren Beschäftigung im Ghetto Hilfe und Unterstützung zuteil werden ließ. (Leitsätze der Redaktion)
    LSG Berlin-Brandenburg
    07.04.2016
  8. L 15 VU 2/13 - Beschädigtenversorgung, Haftbedingungen in der DDR, Detätowierung
    Leitsatz: 1. Freiheitsentziehung in § 21 Abs. 1 Satz 1 StrRehaG ist nur die zu Unrecht erlittene, deren Dauer in dem Rehabilitierungsbeschluss des Landgerichts anzugeben ist.2. Es kommt nicht darauf an, ob sonstige Inhaftierungen in der DDR bzw. deren einzelne Bedingungen unter rechtsstaatlichen und humanitären Aspekten bedenklich gewesen sind. Eine Gesundheitsstörung, die Folge einer solchen Freiheitsentziehung ist, kann keinen Versorgungsanspruch nach § 21 StrRehaG begründen. Eine Erweiterung des Rehabilitierungsgrundes kommt nicht in Betracht; abzustellen ist vielmehr ausschließlich auf die konkreten von der Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen betroffenen Freiheitsentziehungen gemäß §§ 1 ff. StrRehaG.3. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass die Haftbedingungen in Strafvollzugseinrichtungen des Unrechtsstaates DDR grundsätzlich inakzeptabel gewesen sind. (Leitsätze 1 und 2 amtlich; Leitsatz 3 von der Redaktion)
    LSG Bayern
    12.04.2016
  9. 10 T 71/16 - Schimmelbildung und Wohnverhalten
    Leitsatz: Der eine Mietminderung wegen Schimmelbefalls geltend machende Mieter muss im Prozess ausreichendes Lüften und Beheizen darlegen.  (Leitsatz der Redaktion)
    LG Saarbrücken
    23.12.2016
  10. 13 S 39/15 - Keine Rückzahlungspflicht der Mietkaution für (nur zukünftigen) Erwerber
    Leitsatz: 1. Wird ein Grundstückskäufer erst nach Kündigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache im Grundbuch eingetragen, ist er nicht zur Rückzahlung einer nicht an ihn weitergeleiteten Mietkaution verpflichtet.2. Eine Vertragsübernahme des Käufers und Eintritt in die Sicherungsabrede scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Mieter nach dem Übergang der Nutzen und Lasten zwar Mieten an den Käufer gezahlt hat, im notariellen Kaufvertrag jedoch nicht der Übergang aller Rechte und Pflichten vereinbart war. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Potsdam
    11.03.2016