Urteil Keine Rückzahlungspflicht der Mietkaution für (nur zukünftigen) Erwerber
Schlagworte
Keine Rückzahlungspflicht der Mietkaution für (nur zukünftigen) Erwerber
Leitsätze
1. Wird ein Grundstückskäufer erst nach Kündigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache im Grundbuch eingetragen, ist er nicht zur Rückzahlung einer nicht an ihn weitergeleiteten Mietkaution verpflichtet.
2. Eine Vertragsübernahme des Käufers und Eintritt in die Sicherungsabrede scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Mieter nach dem Übergang der Nutzen und Lasten zwar Mieten an den Käufer gezahlt hat, im notariellen Kaufvertrag jedoch nicht der Übergang aller Rechte und Pflichten vereinbart war.
(Leitsätze der Redaktion)
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