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Urteil Schimmelbildung und Wohnverhalten
Schlagworte
Schimmelbildung und Wohnverhalten
Leitsatz
Der eine Mietminderung wegen Schimmelbefalls geltend machende Mieter muss im Prozess ausreichendes Lüften und Beheizen darlegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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