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  1. 2 Ws (Reh) 8/16 - Einweisung in ein DDR-Spezialheim
    Leitsatz: 1. Die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe ist in der Regel unverhältnismäßig. Der mit den Spezialheimen verfolgte Zweck der Umerziehung und der in diesen Heimen stets mit schweren Menschenrechtsverletzungen durchgeführte Umbau der Persönlichkeit ist allenfalls zu rechtfertigen, wenn der Eingewiesene zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen ist oder sich gemeingefährlich verhalten hat (Anschluss an OLG Naumburg, ZOV 2016, 25).2. Dies gilt auch bei massiver „Schulbummelei“ und Überforderung der Eltern bei der Erziehung. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Naumburg
    21.03.2016
  2. 2 Ws (Reh) 44/15 - Einweisung in ein DDR-Spezialheim
    Leitsatz: 1. Die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe ist in der Regel unverhältnismäßig. Der mit den Spezialheimen verfolgte Zweck der Umerziehung und der in diesen Heimen stets mit schweren Menschenrechtsverletzungen durchgeführte Umbau der Persönlichkeit ist allenfalls zu rechtfertigen, wenn der Eingewiesene zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen ist oder sich gemeingefährlich verhalten hat (Anschluss an OLG Naumburg, ZOV 2016, 25).2. Dies gilt auch bei der Einweisung eines von der DDR-Jugendhilfe als „grenzdebil“ eingeschätzten Kindes, das in einem Spezialhilfsschulheim untergebracht werden sollte. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Naumburg
    23.02.2016
  3. 31 Wx 144/15 - Zum Einfluss psychischer Störungen auf die Testierfähigkeit
    Leitsatz: Zur Frage der Testierfähigkeit des Münchener Kunstsammler Cornelius Gurlitt bei der Errichtung seines Testaments. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG München
    15.12.2016
  4. 1 U 36/13 - Rechtsmangel, Rechte Dritter nach ausländischem Recht, Replevin-Anspruch
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsmangel im Sinne des deutschen Kaufrechts liegt bei der Beschlagnahme der Kaufsache durch staatliche Behörden nur dann vor, wenn die Beschlagnahme den Verfall oder die Einziehung zur Folge haben kann, und wenn sie rechtmäßig erfolgt ist. 2. Ausländische Rechte Dritter können einen Rechtsmangel begründen. 3. Ein sog. Replevin-Anspruch nach US-amerikanischem Recht auf Wiederinbesitznahme eines vom Anspruchsgegner widerrechtlich an sich genommenen Gegenstandes besteht nicht, wenn ein jüdischer Kunsthändler aufgrund des Verfolgungsdrucks des NS-Regimes im Jahr 1937 zum Verkauf eines Kunstwerkes gezwungen war, der hierdurch entstandene materielle Verfolgungsschaden aber bereits nach den Bestimmungen des Bundesentschädigungsgesetzes ausgeglichen wurde.4. Ein Replevin-Anspruch ist verwirkt, wenn im Fall eines Zwangsverkaufs während der NS-Herrschaft der Geschädigte keine ausreichenden Such- und Restitutionsbemühungen nach Kriegsende unternommen hat. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Köln
    08.07.2016
  5. 5 U 191/16 - Keine Verjährungshemmung durch Verhandlungen mit der falschen Rechtsperson
    Leitsatz: Verhandlungen bezüglich etwaiger Ansprüche wegen vertragswidriger Rückgabe einer Pachtsache hemmen nur dann die Verjährung, wenn sie mit dem Pächter bzw. einer hierzu bevollmächtigten Person geführt werden. Irrtümliche Gespräche mit einer anderen Rechtsperson vermögen grundsätzlich keine Hemmung der Verjährung im Verhältnis zum tatsächlichen Vertragspartner zu begründen.
    OLG Koblenz
    31.03.2016
  6. 11 W 66/16 - Art der Zustellungen durch den Gerichtsvollzieher nach Ermessen, Abgabe der Vermögensauskunft
    Leitsatz: Dem Gerichtsvollzieher steht bei der Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft nach pflichtgemäßem Ermessen die Wahl zu, ob er die Zustellung persönlich vornimmt oder durch die Post vornehmen lässt. Die gerichtliche Kontrolle ist auf das Vorliegen von Ermessensfehlern beschränkt. Dabei ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gerichtsvollzieher bei seiner Abwägung auch auf generelle Erfahrungswerte wie beispielsweise die Zuverlässigkeit der Ausführung von Zustellungsaufträgen durch die Post zurückgreift.
    OLG Karlsruhe
    22.07.2016
  7. 1 Ws-Reha 37/13 - Rehabilitierung von Heimeinweisungen bei politisch motivierter Strafhaft von Erziehungsberechtigten, Nachweis der Rehabilitierungsvoraussetzungen
    Leitsatz: Erging die Anordnung einer Heimerziehung in der DDR aus Anlass des Umstandes, dass die Eltern des Betroffenen infolge ihrer Inhaftierung als Opfer politischer Verfolgung an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert waren, kommt eine Rehabilitierung wegen der Heimerziehungsanordnung nur in Betracht, wenn eine politische Verfolgung des eingewiesenen Kindes/Jugendlichen nachgewiesen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Jena
    24.03.2016
  8. 2-13 S 225/13 - Umfang der Ungültigkeitserklärung einzelner Positionen in der Jahresabrechnung
    Leitsatz: Aufgrund der Ungültigerklärung von einzelnen Positionen einer einzelnen Einzelabrechnung und der ausstehenden Umschichtung sind auch sämtliche Abrechnungsspitzen als das Ergebnis der Einzelabrechnungen aller Wohnungseigentümer für ungültig zu erklären. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Frankfurt/Main
    17.02.2016
  9. 13 U 111/16 - Fortdauernde Zwangsverwaltung hindert Sonderkündigungsrecht des Erstehers nicht
    Leitsatz: 1. Der Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlags ist für die Bestimmung des ersten zulässigen Kündigungstermins im Sinne des § 57a ZVG auch dann maßgeblich, wenn neben der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung angeordnet ist. 2. Die über den Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses fortbestehende Zwangsverwaltung hat weder zur Folge, dass das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57a ZVG dem Zwangsverwalter zusteht, noch dass dieses von dem Ersteher erst nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ausgeübt werden kann.
    OLG Frankfurt/Main
    04.11.2016
  10. I-24 U 63/15 - Kündigung wg. verweigerter Untermieterlaubnis, Schönheitsreparaturen, fachgerechtes Abschleifen von Parkettböden nach festem Turnus, Pflegedienst- statt Bürobetrieb
    Leitsatz: 1. Der Mieter, dem - in einem auch zu Wohnzwecken genutzten Gebäude - Räume „zur ausschließlichen Nutzung als Büroräume“ vermietet worden sind, kann nicht nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB außerordentlich kündigen, wenn ihm die Erlaubnis zur Untervermietung an den Betreiber eines häuslichen Pflegedienstes verweigert wird, der 25 bis 30 Außendienstmitarbeiter beschäftigt, die selbst am Wochenende teileweise bereits vor 6 Uhr morgens in den Mieträumen eintreffen und diese teilweise erst nach 22 Uhr wieder verlassen. 2. Auch bei der Vermietung von Gewerberäumen ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach § 307 BGB insgesamt unwirksam, wenn das fachgerechte Abschleifen von Parkettböden in einem festen Turnus von zehn Jahren übertragen wird (im Anschluss an BGH, Urteil v. 18. März 2015, VIII ZR 21/13, GE 2015, 725).
    OLG Düsseldorf
    16.02.2016