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Urteil Umfang der Ungültigkeitserklärung einzelner Positionen in der Jahresabrechnung
Schlagworte
Umfang der Ungültigkeitserklärung einzelner Positionen in der Jahresabrechnung
Leitsatz
Aufgrund der Ungültigerklärung von einzelnen Positionen einer einzelnen Einzelabrechnung und der ausstehenden Umschichtung sind auch sämtliche Abrechnungsspitzen als das Ergebnis der Einzelabrechnungen aller Wohnungseigentümer für ungültig zu erklären.
(Leitsatz der Redaktion)
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