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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 538)

  1. 3 U 131/13 - Gewerbliche Zwischenvermietung bei Einbeziehung nahestehender Dritter, Wirkung einer späteren Genehmigung einer unerlaubten Untervermietung
    Leitsatz: 1. Ein Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlungen besteht nur dann, wenn diese auch vertraglich vereinbart sind. 2. Wird eine Untervermietung, für die der Mieter eine Zustimmung des Vermieters nicht eingeholt hat, späterhin vom Vermieter genehmigt, wirkt die Genehmigung auf den Beginn der Untervermietung zurück. 3. § 565 BGB findet auch dann Anwendung, wenn nicht der Zwischenvermieter selbst, sondern eine mit ihm engverbundene oder nahestehende Person, der er die Mieträume auf andere Weise als durch Untervermietung - etwa im Wege der Leihe - überlassen hat, die Endvermietung vornimmt.
    OLG Rostock
    07.01.2016
  2. 3 U 110/15 - Sittenwidrigkeit eines Kaufvorvertrages für ein Grundstück
    Leitsatz: Ein Vertrag, der die Erwerber eines mit einem Reihenhaus zu bebauendes Grundstücks verpflichtet, dieses zu einem geringeren Preis ohne Möglichkeit einer Preisanpassung für den Fall, dass beide Käufer es nicht mehr selbst bewohnen wollen oder einer oder beide versterben, an den Vertragspartner oder eine von diesem beliebig zu benennende Person zu veräußern, kann in Ansehung der Gesamtheit der getroffenen Vereinbarung sittenwidrig sein.
    OLG Rostock
    22.12.2016
  3. 3 W 108/13 - Fehlende Genehmigung gem. § 22 BauGB als Eintragungshindernis
    Leitsatz: 1. Das Grundbuchamt trifft keine allgemeine Fürsorgepflicht für die materielle Richtigkeit der im Grundbuch ausgewiesenen Rechtsverhältnisse.2. Liegt dem Grundbuchamt eine Mitteilung nach § 22 Abs. 6 BauGB über das Bestehen einer Satzung nach § 22 BauGB vor, hat es die Wirksamkeit der Satzung nicht zu prüfen. 3. Das Grundbuchamt darf die Eintragung einer Teilung in das Grundbuch dann nur vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid, ein Zeugnis, das die Genehmigung als erteilt gilt oder die Freistellungserklärung der Gemeinde gem. § 22 Abs. 8 BauGB beim Grundbuchamt eingegangen ist.
    OLG Rostock
    31.05.2016
  4. 22 Ws Reha 16/16 - Befangenheit, Rechtsbehelf gegen Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs, Anwendbarkeit von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Leitsatz: 1. Nach § 15 StrRehaG i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO kann im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ein Beschluss, durch den die Ablehnung eines erkennenden Richters als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, nur zusammen mit der erstinstanzlichen Endentscheidung angefochten werden (Abweichung von OLG Jena, ZOV 2012, 199). 2. Dies beruht auf dem Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit, der sich auch auf das Rehabilitierungsverfahren übertragen lässt, denn auch hier können Betroffene durchaus ein Interesse an einer Verfahrensverzögerung haben, um insbesondere in aussichtslosen Fällen zu versuchen, das Verfahren und eine bestandskräftige Endentscheidung mutmaßlich mit der Behauptung hinauszuzögern, es gäbe noch unerschlossene Beweismittel zu ihren Gunsten, deren Aufdeckung abgewartet werden müsse, oder es zeichne sich eine Gesetzesänderung zu ihren Gunsten ab. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    23.06.2016
  5. 22 Ws Reha 43/15 - Mündliche Erörterung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, Rehabilitierungsverfahren als Zivilverfahren i.S.d. EMRK, Regelaufhebungsgrund bei Einweisung in Spezialheim
    Leitsatz: 1. Im Rehabilitierungsverfahren ist weder das Rehabilitierungsgericht noch das Beschwerdegericht zu einer mündlichen Anhörung des Betroffenen verpflichtet. Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus Art. 6 Abs. 1 EMRK, der gleichwertig neben den Bestimmungen des StrRehaG und deshalb von letztgenannten als leges speciales verdrängt wird. Im Übrigen handelt es sich bei dem strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren nach den Abschnitten 1 und 2 des StrRehaG um kein Verfahren, mit dem zivilrechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen durchgesetzt werden sollen, oder um eine „strafrechtliche Anklage“ i.S.v. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Rechtsprechung des EGMR zu dieser Frage liegt nicht vor.2. Die vom OLG Naumburg (ZOV 2016, 25) in einem Einzelfall aufgestellte Regelvermutung, die Einweisung in ein Spezialheim dürfte in aller Regel unverhältnismäßig gewesen sein, wenn der Eingewiesene nicht zuvor erhebliche Straftaten begangen oder sich gemeingefährlich verhalten habe, teilt der Senat nicht. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    15.07.2016
  6. 3 W 53/16 - Zwangsvollstreckung einer mietvertraglichen Betriebspflicht
    Leitsatz: 1. Die Betriebspflicht ist eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist.2. Es steht grundsätzlich der Vollstreckbarkeit einer Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebs in Gewerberäumen nicht entgegen, dass es hierfür erforderlich ist, Vertragsbeziehungen zu Mitarbeitern und Lieferanten zu unterhalten, so dass sowohl der Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Erfüllung der Betriebspflicht als auch ihre Vollstreckung nach § 888 ZPO in Betracht kommen. 3. Eine Vollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO scheidet vielmehr erst dann aus, wenn dem Vollstreckungsschuldner die Erlangung der Mitwirkungshandlung des Dritten objektiv oder subjektiv eindeutig unmöglich ist. Es muss feststehen, dass der Schuldner erfolglos alle ihm zumutbaren Maßnahmen einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens unternommen hat, um den Dritten zu seiner Mitwirkung zu veranlassen, wofür den Vollstreckungsschuldner die Vortrags- und Beweislast trifft.
    OLG Rostock
    22.08.2016
  7. 3 U 3/15 - Erlöschen, Verjährung und Verwirkung des Ankaufsanspruchs nach SachenRBerG
    Leitsatz: 1. Da das Besitzrecht akzessorisch zum Bereinigungsanspruch des § 32 SachenRBerG (Erbbaurecht) oder § 61 SachenRBerG (Ankaufsrecht) ist, müssen die Voraussetzungen eines Bereinigungsanspruchs vorliegen.2. Auf den Bereinigungsanspruch aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz findet die zehnjährige Verjährung Anwendung. 3. Der Bereinigungsanspruch ist nicht schon deshalb verwirkt, weil der Berechtigte nicht in angemessener Zeit nach erfolgloser Beendigung des Vermittlungsverfahrens Feststellungsklage erhoben hat. (Nichtamtliche Leitsätze)
    OLG Rostock
    23.06.2016
  8. 8 W 25/16 - Sofortiges Anerkenntnis, Verpflichtung des Geschäftsraummieters zur Erklärung nach Kündigung und Herausgabeverlangen
    Leitsatz: Ein sofortiges Anerkenntnis i.S.d. § 93 ZPO kann ausscheiden, wenn der Geschäftsraummieter nach Kündigung auf ein Herausgabeverlangen des Vermieters schweigt und den Anspruch erst im Prozess anerkennt. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Oldenburg
    14.04.2016
  9. 2 Ws (Reh) 1/16 - Einweisung in ein DDR-Spezialheim
    Leitsatz: 1. Die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe ist in der Regel unverhältnismäßig. Der mit den Spezialheimen verfolgte Zweck der Umerziehung und der in diesen Heimen stets mit schweren Menschenrechtsverletzungen durchgeführte Umbau der Persönlichkeit ist allenfalls zu rechtfertigen, wenn der Eingewiesene zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen ist oder sich gemeingefährlich verhalten hat (Anschluss an OLG Naumburg, ZOV 2016, 25).2. Dies gilt auch dann, wenn die Einweisung in ein Spezialkinderheim mit „Schulbummelei“, Rauchen, dem Gebrauchen „schlechter Ausdrücke“ sowie „bockigem und verstocktem“ sowie „grobem und unberechenbarem“ Verhalten begründet wurde, obwohl es sich um normale Schwierigkeiten eines sich in der Pubertät befindlichen Kindes handelte.3. Dies gilt ferner, wenn die Einweisung in einen Jugendwerkhof mit „aggressiven Handlungen“ des Betroffenen und damit begründet wurde, dass eine vorherige Ausbildung des Betroffenen an schlechten schulischen Leistungen scheiterte und die Mutter des Betroffenen als unfähig eingeschätzt wurde, die Erziehung zu übernehmen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Naumburg
    15.02.2016
  10. 2 Ws (Reh) 6/16 - Einweisung in ein DDR-Spezialheim
    Leitsatz: 1. Die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe ist in der Regel unverhältnismäßig. Der mit den Spezialheimen verfolgte Zweck der Umerziehung und der in diesen Heimen stets mit schweren Menschenrechtsverletzungen durchgeführte Umbau der Persönlichkeit ist allenfalls zu rechtfertigen, wenn der Eingewiesene zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen ist oder sich gemeingefährlich verhalten hat (Anschluss an OLG Naumburg, ZOV 2016, 25).2. Dies gilt auch, wenn die Einweisung mit „starken Tendenzen der Schwererziehbarkeit“, ohne dass eine solche - entgegen dem damals geltenden Recht - festgestellt worden war, und „stets wechselnden Männerbekanntschaften“ begründet wurde und es sich lediglich um pubertäre Probleme einer aufwachsenden Jugendlichen handelte, auf die mit „normalen“ pädagogischen Maßnahmen zu reagieren war. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Naumburg
    15.03.2016