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Urteil Erlöschen, Verjährung und Verwirkung des Ankaufsanspruchs nach SachenRBerG


Schlagworte

Erlöschen, Verjährung und Verwirkung des Ankaufsanspruchs nach SachenRBerG

Leitsätze

1. Da das Besitzrecht akzessorisch zum Bereinigungsanspruch des § 32 SachenRBerG (Erbbaurecht) oder § 61 SachenRBerG (Ankaufsrecht) ist, müssen die Voraussetzungen eines Bereinigungsanspruchs vorliegen.

2. Auf den Bereinigungsanspruch aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz findet die zehnjährige Verjährung Anwendung.

3. Der Bereinigungsanspruch ist nicht schon deshalb verwirkt, weil der Berechtigte nicht in angemessener Zeit nach erfolgloser Beendigung des Vermittlungsverfahrens Feststellungsklage erhoben hat.

(Nichtamtliche Leitsätze)

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