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Urteil Sofortiges Anerkenntnis, Verpflichtung des Geschäftsraummieters zur Erklärung nach Kündigung und Herausgabeverlangen
Schlagworte
Sofortiges Anerkenntnis, Verpflichtung des Geschäftsraummieters zur Erklärung nach Kündigung und Herausgabeverlangen
Leitsatz
Ein sofortiges Anerkenntnis i.S.d. § 93 ZPO kann ausscheiden, wenn der Geschäftsraummieter nach Kündigung auf ein Herausgabeverlangen des Vermieters schweigt und den Anspruch erst im Prozess anerkennt.
(Leitsatz der Redaktion)
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