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15a C 526/13 - Kostenbelastung des VerwaltersLeitsatz: Hat das Gericht in einem Vorprozess eine Jahresabrechnung teilweise für ungültig erklärt, weil für die abgerechnete Sanierungsmaßnahme der Mehrheitsbeschluss fehlt, kann dem Verwalter bei der Anfechtung des nachgeholten Mehrheitsbeschlusses keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn tatsächlich sogar ein Beschluss mit doppelt qualifizierter Mehrheit erforderlich war, die aber nicht erreicht worden war. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding05.02.2014
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22a C 28/14 - Geringerer Grenzabstand für Thuja-Hecke; Verjährung des Beseitigungsanspruchs bei überhängenden ZweigenLeitsatz: 1. Lebensbäume (Thujen) sind Hecken im Sinne des § 28 NachbG Berlin, die nur einen Grenzabstand von einem Meter einhalten müssen. 2. Ein Anspruch auf Beseitigung des Überhanges von stark nadelnden Fichtenzweigen verjährt in drei Jahren nach erstmaliger Entstehung des Beseitigungsanspruchs. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding07.07.2014
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8a C 63/13 - Videoüberwachung des eigenen Grundstücks bei Verpixelung der Aufnahmen des Nachbargrundstücks zulässigLeitsatz: Wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann nicht die Entfernung einer auf dem Nachbargrundstück installierten Videokamera verlangt werden, wenn diese das eigene Grundstück nicht erfasst oder wenn der erfasste eigene Bereich automatisch verpixelt wird. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding25.06.2014
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16 C 610/13 - Kein Herausgabeanspruch des Grundstückserwerbers gegen Hausverwaltung auf vereinnahmte MietenLeitsatz: 1. Der Erwerber eines Hausgrundstücks kann von der bisherigen Hausverwaltung auch dann nicht Auszahlung von entgegengenommenen Mieten verlangen, wenn diese von den Mietern nach Eigentumsübergang überwiesen worden waren. 2. Ein solcher Anspruch besteht allein gegenüber dem Voreigentümer, der als Leistungsempfänger anzusehen ist. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding07.08.2014
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3 C 384/13 - Teilkündigung eines Mietergartens; einheitliches MietverhältnisLeitsatz: Im Regelfall ist auch bei Vorliegen von zwei getrennten Verträgen über die Nutzung einer Wohnung und eines Mietergartens davon auszugehen, dass beide Verträge eine rechtliche Einheit bilden, wenn Wohnung und Mietergarten auf demselben Grundstück liegen. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding27.08.2014
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13 C 109/13 - Androhung von Gewalt; fristlose KündigungLeitsatz: Die Androhung von Gewalt gegen den Vermieter, gegen die von ihm Beauftragten oder gegenüber Mitmietern stellt regelmäßig einen wichtigen, eine fristlose Kündigung rechtfertigenden Grund dar, es sei denn, aus der Formulierung der Gewaltandrohung oder aus den Begleitumständen ergibt sich eindeutig, dass die Drohung nicht ernst gemeint war. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding24.09.2014
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22d C 175/13 - Keine Überprüfung durch ZivilgerichteLeitsatz: Die Überprüfung der Berliner Kappungsgrenzen-VO ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte; ob der Landesgesetzgeber seinen Beurteilungsspielraum überschritten hat, kann nicht im Rahmen einer Mieterhöhungsklage durch die Zivilgerichte kontrolliert werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding03.03.2014
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6a C 281/13 - Mieterhöhung bei Modernisierung; Darlegung des Energieeinspareffekts durch Fassadendämmung; Nachbesserung im Prozess; Umlagemaßstab bei nachträglichem BalkonanbauLeitsatz: 1. Für die Angabe der Energieeinsparung durch eine Wärmedämmung ist jedenfalls die Angabe der alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten erforderlich. 2. Mängel der Mieterhöhung nach Modernisierung können nicht nachträglich im Prozess geheilt werden; erforderlich ist vielmehr eine neue Mieterhöhungserklärung. 3. Im Ankündigungsschreiben braucht die geplante Mieterhöhung nicht für jede einzelne Maßnahmen ausgewiesen zu werden. 4. Die Umlage der Kosten des Balkonanbaus nach der Fläche der mit einem Balkon versehenen Wohnungen ist sachgerecht. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding19.03.2014
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19a C 15/14 - Betriebskostenabrechnung; Kostensteigerungen; Belegeinsicht; Ausschluss von Mietereinwendungen; verspätete Geltendmachung; Verhinderung unzureichender KonkretisierungLeitsatz: 1. Der Einwand des Mieters, dass die Kosten bei einzelnen Betriebskostenarten gegenüber denjenigen der Vorperiode erheblich gestiegen sind, ist nicht ausreichend. 2. Teilt der Vermieter auf die Bitte des Mieters um Belegeinsicht mit, dass er dessen unsubstantiierte Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung für nicht durchgreifend halte, kann der Mieter nicht davon ausgehen, dass der Vermieter Belegeinsicht ohne weitere Nachfrage gewähren würde. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding16.06.2014
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13 C 2751/13 - Aufwendungsersatzanspruch des Mieters für Mangelbeseitigung (hier: Entfernen eines Wespennestes von der Außenwand)Leitsatz: Der Mieter darf bei Gefahr in Verzug ein an der Außenseite (Rollokasten) der Mietsache befindliches Wespennest auch ohne Inverzugsetzung des Vermieters fachgerecht beseitigen lassen und hat Anspruch auf Aufwendungsersatz. (Leitsatz der Redaktion)AG Würzburg19.02.2014