« zurück zur Suche
Urteil Androhung von Gewalt
Schlagworte
Androhung von Gewalt; fristlose Kündigung
Leitsatz
Die Androhung von Gewalt gegen den Vermieter, gegen die von ihm Beauftragten oder gegenüber Mitmietern stellt regelmäßig einen wichtigen, eine fristlose Kündigung rechtfertigenden Grund dar, es sei denn, aus der Formulierung der Gewaltandrohung oder aus den Begleitumständen ergibt sich eindeutig, dass die Drohung nicht ernst gemeint war.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat