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Urteil Keine Überprüfung durch Zivilgerichte
Schlagworte
Keine Überprüfung durch Zivilgerichte
Leitsatz
Die Überprüfung der Berliner Kappungsgrenzen-VO ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte; ob der Landesgesetzgeber seinen Beurteilungsspielraum überschritten hat, kann nicht im Rahmen einer Mieterhöhungsklage durch die Zivilgerichte kontrolliert werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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