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Urteil Mieterhöhung bei Modernisierung


Schlagworte

Mieterhöhung bei Modernisierung; Darlegung des Energieeinspareffekts durch Fassadendämmung; Nachbesserung im Prozess; Umlagemaßstab bei nachträglichem Balkonanbau

Leitsätze

1. Für die Angabe der Energieeinsparung durch eine Wärmedämmung ist jedenfalls die Angabe der alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten erforderlich.

2. Mängel der Mieterhöhung nach Modernisierung können nicht nachträglich im Prozess geheilt werden; erforderlich ist vielmehr eine neue Mieterhöhungserklärung.

3. Im Ankündigungsschreiben braucht die geplante Mieterhöhung nicht für jede einzelne Maßnahmen ausgewiesen zu werden.

4. Die Umlage der Kosten des Balkonanbaus nach der Fläche der mit einem Balkon versehenen Wohnungen ist sachgerecht.

(Leitsätze der Redaktion)

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