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Urteil Kein Herausgabeanspruch des Grundstückserwerbers gegen Hausverwaltung auf vereinnahmte Mieten
Schlagworte
Kein Herausgabeanspruch des Grundstückserwerbers gegen Hausverwaltung auf vereinnahmte Mieten
Leitsätze
1. Der Erwerber eines Hausgrundstücks kann von der bisherigen Hausverwaltung auch dann nicht Auszahlung von entgegengenommenen Mieten verlangen, wenn diese von den Mietern nach Eigentumsübergang überwiesen worden waren.
2. Ein solcher Anspruch besteht allein gegenüber dem Voreigentümer, der als Leistungsempfänger anzusehen ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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