Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Kostensteigerungen; Belegeinsicht; Ausschluss von Mietereinwendungen; verspätete Geltendmachung; Verhinderung unzureichender Konkretisierung
Leitsätze
1. Der Einwand des Mieters, dass die Kosten bei einzelnen Betriebskostenarten gegenüber denjenigen der Vorperiode erheblich gestiegen sind, ist nicht ausreichend.
2. Teilt der Vermieter auf die Bitte des Mieters um Belegeinsicht mit, dass er dessen unsubstantiierte Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung für nicht durchgreifend halte, kann der Mieter nicht davon ausgehen, dass der Vermieter Belegeinsicht ohne weitere Nachfrage gewähren würde.
(Leitsätze der Redaktion)
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