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  1. BVerwG 7 B 16.99 - Unternehmensrestitution; Klageänderung; Umstellung der Grundstücksrestitutionsklage auf Unternehmensrückübertragungsklage
    Leitsatz: Eine Klageänderung liegt vor, wenn nach Rechtshängigkeit einer auf Grundstücksrestitution gerichteten Klage das Klagebegehren auf die Rückübertragung eines Unternehmens umgestellt wird und das Grundstück zum Schädigungszeitpunkt bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht im wesentlichen identisch mit einem Unternehmen war.
    BVerwG
    21.05.1999
  2. BVerwG 4 BN 6.99 - Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Abwägung; abwägungserhebliche Belange; Baustellenlärm; Baulogistikzentrum
    Leitsatz: Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans gehört das Interesse des Eigentümers eines außerhalb des Planbereichs gelegenen Grundstücks, bei der späteren Realisierung des Bebauungsplans nicht von den Auswirkungen (hier: Lärm und Staub) einer ebenfalls außerhalb des Planbereichs gelegenen Baustelleneinrichtung (hier: Baulogistikzentrum Potsdamer Platz) beeinträchtigt zu werden, grundsätzlich nicht zu den Belangen, die in der Abwägung berücksichtigt werden müssen. Ein auf Nichtberücksichtigung dieses Belanges gestützter Normenkontrollantrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig.
    BVerwG
    12.03.1999
  3. BVerwG 3 C 13.97 - Vermögenszuordnung; Sonderabfalldeponien; Verwaltungsvermögen; Eigentumsübergang; Handelsregistereintragung
    Leitsatz: 1. War die Umwandlung einer Wirtschaftseinheit in eine Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 3 TreuhG ausgeschlossen, so bewirkte die fälschliche Eintragung einer durch Umwandlung entstandenen Gesellschaft in das Handelsregister keinen Eigentumsübergang nach § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG. 2. Die zwischen dem 1. Oktober 1989 und dem 3. Oktober 1990 betriebenen Sonderabfalldeponien waren Verwaltungsvermögen, das im Beitrittszeitpunkt den Ländern zugefallen ist.
    BVerwG
    24.09.1998
  4. BVerwG 7 C 28.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unerlaubte Machenschaft; Drohung; Eigentumsverzicht; Verwahrkosten für Transportstollen für Braunkohletagebau; Reserveursache
    Leitsatz: Die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Überführung des Vermögenswerts in Volkseigentum auch auf rechtmäßige Weise hätte herbeigeführt werden können (Bestätigung der Rechtsprechung zur Unbeachtlichkeit sogenannter Reserveursachen).
    BVerwG
    28.04.1998
  5. BVerwG 7 C 44.96 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Veräußerung durch staatlichen Verwalter
    Leitsatz: War ein nach § 1 der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 (GBl. I S. 615) zu beschlagnahmendes Grundstück von den staatlichen Organen der DDR nicht als Volkseigentum, sondern als staatlicher Verwaltung unterliegend behandelt worden, konnte es unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 und 3 VermG von privaten Dritten redlich erworben werden.
    BVerwG
    16.10.1997
  6. BVerwG 7 C 50.96 - bebautes Grundstück; Buchgrundstück; bäuerliches Anwesen; LPG-Fläche; Zeitwert; Beleihungswert; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Ursachenzusammenhang
    Leitsatz: Ein aus einem Buchgrundstück bestehendes bäuerliches Anwesen kann auch dann ein zu Wohnzwecken vermietetes "bebautes Grundstück" im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG sein, wenn die landwirtschaftlichen Flächen von einer LPG genutzt wurden und der vermietete Teil des Wohngebäudes gegenüber dem eigengenutzten Teil mindestens gleichgewichtig war. Der Zeit- bzw. Beleihungswert eines solchen Buchgrundstücks kann sich allein nach dem mit dem Wohngebäude bebauten Flurstück richten, wenn dem Eigentümer voraussichtlich nur ein am Beleihungswert dieses Flurstücks orientierter Kredit gewährt worden wäre (wie BVerwG, Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - ZOV 1996, 430 = VIZ 1996, 704). Bei zugleich eigen- und fremdgenutzten Wohngebäuden fehlt es an dem erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung, wenn die Überschuldung auch ohne Berücksichtigung der auf den vermieteten Teil entfallenden Aufwendungen eingetreten war oder unmittelbar bevorstand.
    BVerwG
    15.05.1997
  7. BVerwG 7 C 14.95 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Nötigung; Ausreiseverkauf; Anscheinsbeweis
    Leitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der bei ausreisebedingten Veräußerungen von Grundstücken bestehende Anscheinsbeweis (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 = ZOV 1996, 213) als erschüttert angesehen werden kann.
    BVerwG
    26.09.1996
  8. BVerwG 7 C 47.94 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Instandsetzungsbedarf; Reparaturstau; Instandsetzungsmaßnahmen; Zeitwert
    Leitsatz: Bei der Feststellung der unmittelbar bevorstehenden Überschuldung eines bebauten Grundstücks im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG dürfen im Rahmen der dem Zeitwert (Beleihungswert) gegenüberzustellenden Verbindlichkeiten die Kosten laufender kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen nicht berücksichtigt werden. Wurden bei der Vermietung des Wohngebäudes laufend Erträge erzielt, aber jahrzehntelang keinerlei Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen, beruht eine festgestellte Überschuldung nur dann auf nicht kostendeckenden Mieten, wenn im Zeitpunkt des Eigentumsverlusts der Zeitwert des Grundstücks zuzüglich eines angemessen vervielfachten Jahresreinertrags nicht ausreicht, um die Kosten der anstehenden unabweisbaren Instandsetzungsmaßnahmen zu decken (im Anschluß an BVerwGE 98, 87).
    BVerwG
    30.05.1996
  9. BVerwG 7 B 128.94 - Unternehmenstrümmerrestitution; Ausschluss bei redlichem Erwerb und Natur der Sache; bauliche Veränderung; Nutzungsänderung
    Leitsatz: Ein auf § 6 Abs. 6 a VermG gestützter Rückgabeanspruch besteht nicht, wenn in bezug auf das herausverlangte Grundstück die Ausschlußgründe des § 4 Abs. 2 oder des § 5 Abs. 1 VermG vorliegen.
    BVerwG
    14.11.1994
  10. BVerwG 7 C 27.92 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Restitutionsklage; Rückübertragungsklage; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende MIeten; Instandsetzungsmaßnahmen
    Leitsatz: 1. Eine auf Rückübertragung eines Grundstücks gerichtete Klage wird nicht dadurch unzulässig, daß während des gerichtlichen Verfahrens ein Dritter auf Grund einer sofort vollziehbaren, aber noch nicht bestandskräftigen Grundstücksverkehrsgenehmigung als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. 2. Der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG setzt voraus, daß der infolge nicht kostendeckender Mieten eingetretene Zustand des bebauten Grundstücks oder des Gebäudes den Eigentümer in eine konkrete Zwangslage versetzt hatte, die wegen Überschuldung ein weiteres Festhalten an dem Eigentum als wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ. 3. Die Überschuldung ist am Wert des bebauten Grundstücks oder des Gebäudes und nicht auch am sonstigen Vermögen des Eigentümers zu messen. 4. Eine Überschuldung stand unmittelbar bevor, wenn die zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit unaufschiebbar notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen Aufwendungen erfordert hätten, die den um die Belastungen verminderten Zeitwert des bebauten Grundstücks oder des Gebäudes überstiegen und nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag zu decken gewesen wären.
    BVerwG
    24.06.1993