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Suchergebnis Urteilssuche (6291 - 6300 von 7973)

  1. 1 BvR 1428/88 - Räumungsanspruch nach Kündigung wegen Mietrückstandes; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Mietrückstandes; Räumungsanspruch des Vermieters; Mietzahlungsklage; keine; Voraussetzung für Räumungsanspruch
    Leitsatz: Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot, dem gemäß § 554 BGB kündigenden Vermieter den Räumungsanspruch mit der Begründung zu versagen, er müsse den rückständigen Mietzins zuvor in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren gegen den Mieter geltend machen.
    BVerfG
    15.03.1989
  2. VerfGH 8/10 - Schriftform für Vereinbarung eines langfristigen Kündigungsausschlusses
    Leitsatz: Wird die Vereinbarung über den Ausschluss der Kündigung wegen Eigenbedarfs nur von dem Ehemann der Mieterin ohne Vertretungszusatz unterzeichnet, ist die Schriftform des § 550 BGB nicht gewahrt, so dass die Vereinbarung nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam ist; eine Gerichtsentscheidung, die ohne eingehende Begründung und Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Schrifttum davon abweicht, ist willkürlich und verfassungswidrig. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    29.11.2011
  3. VerfGH 51/96 - Zweckentfremdungsverbot; Wohnraumangebot
    Leitsatz: Die Berliner Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ist noch nicht wegen eines ausreichenden Angebots an Wohnraum offensichtlich entbehrlich, so daß sie automatisch außer Kraft getreten wäre. Die Aufhebung der VO ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    20.11.1996
  4. X ZR 60/19 - Wiedereinsetzung wegen fehlerhafter Faxübertragung
    Leitsatz: Ein Patentanwalt, der kurz vor Ablauf der dafür maßgeblichen Frist feststellt, dass die Telefax-Übermittlung einer Berufungsbegründung in einem Patentnichtigkeitsverfahren wegen nicht von ihm zu vertretender technischer Probleme voraussichtlich scheitern wird, ist nicht verpflichtet, nach einem Rechtsanwalt zu suchen, der den Versand für ihn über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vornehmen kann.
    BGH
    28.04.2020
  5. V ZR 4/19 - Hauskauf mit feuchtem Keller, Feuchtigkeit als bautypische Erscheinung mangelhaft abgedichteter alter Gebäude, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, gebotener rechtlicher Hinweis
    Leitsatz: Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls, namentlich, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller Wohnzwecken diente, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind. Dabei gehören zur Sollbeschaffenheit auch die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten darf, wozu auch Angaben im Exposé zählen. Wird ein Wohngebäude in einem solchen Exposé etwa als „Luxusimmobilie“ bezeichnet, die „nach neuestem Stand renoviert worden“ ist, kann ein Kläger aus objektiver Sicht erwarten, dass die Räumlichkeiten keine Feuchtigkeit aufweisen, soweit sie zu Wohnzwecken dienen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.10.2019
  6. VIII ZR 99/17 - Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters auch bei Nichtnutzung oder Untervermietung durch den Mieter
    Leitsatz: Für das Bestehen der Pflicht des Vermieters, die Wohnung gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie fortlaufend in diesem Zustand zu erhalten, ist es unerheblich, ob der Mieter die Sache tatsächlich nutzt und ihn ein Mangel daher subjektiv beeinträchtigt.
    BGH
    22.08.2018
  7. V ZR 200/17 - Nebeneinander eines schuldrechtlichen und dinglichen Nutzungsrechts gleichen oder ähnlichen Inhalts
    Leitsatz: Das Nebeneinanderbestehen eines schuldrechtlichen und eines dinglichen Nutzungsrechts verwandten Inhalts bedarf als Ausnahmefall einer zweifelsfreien ausdrücklichen Abrede. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    08.03.2018
  8. IX ZB 95/15 - Pfändungsschutz bei vereinbarter stiller Zwangsverwaltung
    Leitsatz: Ein Schuldner, der seinen Lebensunterhalt aus erwirtschafteten Mieteinkünften bestreitet, kann im Insolvenzverfahren Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte beantragen, auch wenn die Mieteinkünfte im Zuge einer vereinbarten stillen Zwangsverwaltung an einen Gläubiger abgeführt werden, dem der Schuldner die Mietforderungen als Sicherheit abgetreten und dem er Grundschulden an den Mietobjekten bestellt hat.
    BGH
    01.03.2018
  9. VII ZB 23/14 - Nicht offenkundige Rechtsnachfolge durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen, Schlussfolgerung aus gelöschtem Insolvenzvermerk
    Leitsatz: a) Nach § 727 Abs. 1 ZPO ist die Rechtsnachfolge, wenn sie nicht offenkundig ist, durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen. Dieser Nachweis ist geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann. b) Ergibt sich aus einem Grundbuchauszug, dass ein Insolvenzvermerk gelöscht ist, kann daraus der Schluss gezogen werden, dass das Grundstück nicht mehr dem Insolvenzbeschlag unterliegt.
    BGH
    30.08.2017
  10. V ZR 72/16 - Rechtsmittel bei falscher Bezeichnung der Partei
    Leitsatz: 1. Wenn das Amtsgericht durch die Parteibezeichnung der Anfechtungsbeklagten den Anschein erweckt hat, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu verurteilen, darf die unter dieser Bezeichnung eingelegte Berufung nicht ohne Berichtigung des amtsgerichtlichen Urteils verworfen werden. 2. Die Berichtigung der fehlerhaften Parteibezeichnung ändert nichts an der Befugnis der scheinbar verurteilten Partei, Rechtsmittel mit dem Ziel der Beseitigung einer scheinbaren Beschwer einzulegen (BGH NJW 1993, 2943).3. Aus der Berechtigung der scheinbar beschwerten Partei zur Rechtsmitteleinlegung folgt, dass auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist klargestellt werden kann, welche Personen nach Beseitigung des Scheins richtige Rechtsmittelkläger sein sollen (BGH aaO.). (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    21.07.2017