Urteil Rechtsmittel bei falscher Bezeichnung der Partei
Schlagworte
Rechtsmittel bei falscher Bezeichnung der Partei
Leitsätze
1. Wenn das Amtsgericht durch die Parteibezeichnung der Anfechtungsbeklagten den Anschein erweckt hat, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu verurteilen, darf die unter dieser Bezeichnung eingelegte Berufung nicht ohne Berichtigung des amtsgerichtlichen Urteils verworfen werden.
2. Die Berichtigung der fehlerhaften Parteibezeichnung ändert nichts an der Befugnis der scheinbar verurteilten Partei, Rechtsmittel mit dem Ziel der Beseitigung einer scheinbaren Beschwer einzulegen (BGH NJW 1993, 2943).
3. Aus der Berechtigung der scheinbar beschwerten Partei zur Rechtsmitteleinlegung folgt, dass auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist klargestellt werden kann, welche Personen nach Beseitigung des Scheins richtige Rechtsmittelkläger sein sollen (BGH aaO.).
(Leitsätze der Redaktion)
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