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Urteil Nebeneinander eines schuldrechtlichen und dinglichen Nutzungsrechts gleichen oder ähnlichen Inhalts
Schlagworte
Nebeneinander eines schuldrechtlichen und dinglichen Nutzungsrechts gleichen oder ähnlichen Inhalts
Leitsatz
Das Nebeneinanderbestehen eines schuldrechtlichen und eines dinglichen Nutzungsrechts verwandten Inhalts bedarf als Ausnahmefall einer zweifelsfreien ausdrücklichen Abrede.
(Leitsatz der Redaktion)
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