« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (6201 - 6210 von 8041)

  1. 1 BvR 2062/99 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Vererblichkeit von Bodenreformeigentum
    Leitsatz: 1. Art. 233 § 11 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 EGBGB verstoßen weder gegen das Grundgesetz noch gegen den Einigungsvertrag. 2. Das aus der Bodenreform hervorgegangene Eigentum ist vererbliches Volleigentum (entgegen BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 1996 - 1 BvR 839/96, 1 BvR 899/96, ZOV 1996, 341 -).
    BVerfG
    25.10.2000
  2. 1 BvR 1474/92 - Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Unternehmensverkauf durch Treuhand; Investitionsvorrang
    Leitsatz: Einstweilige Anordnung zur Verhinderung des Verkaufs eines Unternehmens durch die Treuhandanstalt.
    BVerfG
    13.01.1993
  3. 1 BvR 1186/89 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Gesetzesvorrang; Eintritt des nichtehelichen Lebenspartner in das Mietverhältnis
    Leitsatz: Die Auslegung, daß auch der nichteheliche Lebenspartner nach § 569 a Abs. 2 Satz 1 BGB in das Mietverhältnis eintritt, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (Leitsatz der Redaktion).
    BVerfG
    03.04.1990
  4. VerfGH 70/06 - Kritische Äußerungen über Vermieter kein Kündigungsgrund; Recht auf frei Meinungsäußerung; Abschreckung von Kaufinteressenten; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses; außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    Leitsatz: 1. Wenn ein Mieter während der Besichtigung des Hauses durch Kaufinteressenten Zettel mit der Aufschrift "Mieter wehren sich erfolgreich" aus seinem Fenster wirft, nimmt er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahr; eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dann nicht gerechtfertigt. 2. Das gilt auch dann, wenn ein Wohnungsverkauf deswegen nicht zustande gekommen ist. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    22.01.2008
  5. III ZR 92/24 - Kündigung eines fiktiven Dauerkleingartens
    Leitsatz: Ein Pachtverhältnis betreffend einen sogenannten fiktiven Dauerkleingarten i.S.v. § 16 Abs. 2 BKleingG kann vom Verpächter nicht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BKleingG gekündigt werden.
    BGH
    17.07.2025
  6. IV ZB 37/24 - Für den Notar nicht erkennbare Geschäftsunfähigkeit befreit nicht von der Zahlung der Notarkosten
    Leitsatz: Ein - für den Notar nicht erkennbar - geschäftsunfähiger Auftraggeber ist unabhängig von der Art der notariellen Tätigkeit zur Zahlung der Notarkosten verpflichtet. Die Vorschriften zur Geschäftsfähigkeit in §§ 104 ff. BGB sind auf Aufträge an einen Notar weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.
    BGH
    26.02.2025
  7. VIII ZR 20/23 - Keine Bindung des Berufungsgerichts an Beweiswürdigung der Vorinstanz
    Leitsatz: Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt. Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Vielmehr können sich Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen i.S.v. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (Bestätigung von BGH, Urteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, BGHZ 162, 313, 315 f.; vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, GE 2017, 97 = WuM 2016, 743 Rn. 23).
    BGH
    08.08.2023
  8. IV ZR 252/22 - Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers zur vom Mieter abgeschlossenen Haftpflichtversicherung
    Leitsatz: Zum Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts eines von diesem abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrages (hier: Versicherungsverhältnis einer Gemeinde mit dem Kommunalen Schadensausgleich).
    BGH
    07.06.2023
  9. 1 StR 3/21 - Entschädigungsansprüche durch Scheinbewerbungen
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit bei vorgespiegelten Bewerbungen auf diskriminierende Stellenangebote zur Erlangung von Entschädigungsansprüchen (sog. AGG-Hopping). 2. Mit dem Versenden von außergerichtlichen Aufforderungsschreiben wird nicht über die fehlende subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung getäuscht.3. Die spätere gerichtliche Geltendmachung der Entschädigung kann ein strafbarer Prozessbetrug sein, wenn eine subjektiv ernsthafte Bewerbung ausdrücklich oder konkludent vorgetragen wird. Ob darüber hinaus ein Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht vorliegt, ist nach einer Gesamtbewertung aller maßgeblichen Umstände zu beantworten.(Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)
    BGH
    04.05.2022
  10. VIII ZB 44/20 - Anlass zur Klageerhebung bei Schweigen des Mieters auf Modernisierungsankündigung
    Leitsatz: a) Gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht. Lässt das Beschwerdegericht unter Missachtung dieses Grundsatzes die Rechtsbeschwerde gleichwohl zu, ist das Rechtsbeschwerdegericht daran nach § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO gebunden (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9. Januar 2019 - VIII ZB 26/17, NJW-RR 2019, 332 Rn. 7 m.w.N.). b) Einen Anlass zur Erhebung einer Klage auf Duldung von Baumaßnahmen (§ 555a Abs. 1, § 555d Abs. 1 BGB) gibt der Mieter in der Regel (noch) nicht, wenn er die mit der Ankündigung der geplanten Baumaßnahmen verknüpfte Aufforderung des Vermieters zur Abgabe einer Duldungserklärung unbeachtet lässt. Die Bejahung eines Klageanlasses i.S.v. § 93 ZPO kommt erst in Betracht, wenn der Vermieter den Mieter nach Ablauf einer angemessenen Frist im Anschluss an die Ankündigung (erneut) vergeblich zur Abgabe einer Duldungserklärung aufgefordert hat.
    BGH
    27.04.2021