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Urteil Ergebung einer von vornherein unbegründeten Unterlassungsklage
Schlagworte
Ergebung einer von vornherein unbegründeten Unterlassungsklage
Leitsatz
Zur (entsprechenden) Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, wenn der Kläger Anlass zur Erhebung einer Unterlassungsklage gegeben hat, die jedoch aufgrund der bereits erfolgten (dem Kläger unbekannten) Verletzungshandlung schon im Zeitpunkt der Einreichung unbegründet war.
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