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  1. X ZR 131/01 - Zusicherung im Werkvertragsrecht; Mangel; Ersatz der mangelbedingten Mehrkosten
    Leitsatz: 1. Die Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht setzt nicht einen erkennbaren Einstandswillen des Unternehmers voraussetzt.;velmehr genügt das ernsthafte Versprechen des Unternehmers, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft herzustellen . 2.Bei der Feststellung eines Werkmangels ist nicht auf die prozentuale Abweichung vom Leistungssoll abzustellen, sondern vor allem auf deren Auswirkungen auf die vertraglich vorausgesetzte Nutzbarkeit. 3.Ist eine Haftung ds Werkunternehmers dem Grunde nach festgestellt hat, darf von der Zubilligung eines Ersatzes für die mangelbedingten Mehrkosten grundsätzlich nicht schon deshalb abgesehen werden, weil es an ausreichenden Anhaltspunkten für eine Schätzung des gesamten Schadens fehlt.
    BGH
    11.11.2003
  2. VII ZR 103/00 - Teilkündigung eines Bauvertrages; Abnahme nach Teilkündigung; Bedenkenhinweis im Werkvertrag
    Leitsatz: VOB/B § 4 Nr. 7 Satz 1, Satz 2; § 13 Nr. 4, Nr. 7 Abs. 3 Die Verjährungsfristen nach § 13 Nr. 4 VOB/B oder nach § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B sind nach einer Kündigung oder Teilkündigung eines Bauvertrages auf Ansprüche aus § 4 Nr. 7 Satz 1 und Satz 2 VOB/B, die nach der Kündigung erhalten bleiben, grundsätzlich erst anwendbar, wenn die bis zur Kündigung erbrachte Leistung abgenommen worden ist. BGB § 640 Abs. 1; VOB/B § 12 a) Nach der Kündigung hat der Auftragnehmer einen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Abnahme, wenn die von ihm bis zur Kündigung erbrachte Leistung die Voraussetzungen für die Abnahmepflicht des Auftraggebers erfüllt. b) Die Abnahme der durch die Kündigung beschränkten vertraglich geschuldeten Werkleistung beendet das Erfüllungsstadium des gekündigten Vertrages und führt die Erfüllungswirkungen der Werkleistung herbei. VOB/B § 8 Nr. 6; § 12 Nr. 4, Nr. 6 Im VOB/B-Vertrag kann der Auftragnehmer nach § 8 Nr. 6 VOB/B i. V. m. § 12 Nr. 4 und Nr. 6 VOB/B Abnahme und Aufmaß verlangen, es sei denn, der Auftraggeber ist nach § 12 Nr. 3 VOB/B berechtigt, die Abnahme zu verweigern. VOB/B § 12 Nr. 5 Eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B kommt bei einem gekündigten VOB/B-Vertrag nicht in Betracht. VOB/B § 4 Nr. 3 Ein Bedenkenhinweis des Auftragnehmers hinsichtlich der Planung des Architekten kann grundsätzlich nur dann zur Haftungsfreistellung des Auftragnehmers führen, wenn bereits die vertraglich vereinbarte Planung des Architekten fehlerhaft ist. Ordnet hingegen der Architekt gegenüber der vereinbarten fehlerfreien Planung vertragswidrige, zu Fehlern führende Änderungen an, entlastet der Bedenkenhinweis den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber regelmäßig nicht von der Haftung für die Abweichung der Bauausführung von der vereinbarten Planung.
    BGH
    19.12.2002
  3. VIII ZB 97/02 - Beweisverfahren, Kosten für selbständiges - als Gerichtskosten
    Leitsatz: a) Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen und von einer Partei gezahlten Gerichtskosten (insbesondere Gerichtsgebühren und Kosten eines Sachverständigen) zählen zu den Gerichtskosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens. b) Ist eine Partei gemäß § 2 GKG von der Zahlung von Gerichtskosten befreit, so kann die ganz oder teilweise obsiegende Gegenpartei von ihr nicht die Erstattung des nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens auf sie entfallenden Gerichtskostenanteils des selbständigen Beweisverfahrens verlangen. Die Gegenpartei hat jedoch gegebenenfalls in dieser Höhe einen Anspruch auf Rückzahlung durch die Landeskasse.
    BGH
    18.12.2002
  4. X ZR 69/01 - Fristsetzung, - bei Zahlungsanspruch des Werkunternehmers; Abnahmeverweigerung, Fristsetzung und -
    Leitsatz: Einer Fristsetzung nach § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für eine klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme bereits bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorlagen. ZPO § 282 Abs. 1 Nur unter besonderen Umständen kann daraus, daß die Partei in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen hat, wie es nach der Prozeßlage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozeßführung entspricht, eine Verpflichtung der Partei abgeleitet werden, Ermittlungen zur Feststellung ihr nicht bekannter tatsächlicher Umstände anzustellen.
    BGH
    15.10.2002
  5. V ZR 170/01 - Erlösauskehr; Verkehrswertbeweis durch Privatgutachten
    Leitsatz: Bei Vorlage eines Privatgutachtens kann ein rechtsmißbräuchliches Vorbringen "ins Blaue hinein" nicht schon dann bejaht werden, wenn das Privatgutachten nach tatrichterlicher Einschätzung das Beweismaß verfehlt, das nach § 286 ZPO für die Überzeugung von der Wahrheit einer Behauptung zu fordern ist.
    BGH
    20.09.2002
  6. III ZR 49/00 - Maklerlohn, - für Mietvertrag unter aufschiebender Bedingung der Baugenehmigung
    Leitsatz: Zur Frage, ob der Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Mietvertrages über ein noch zu errich tendes Kinozentrum entsteht, wenn der Hauptvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der baurechtli chen Genehmigung abgeschlossen worden ist und die Baugenehmigung unter Bedingungen (u. a. der Sicherung der Erschließung) erteilt wird. Zur Abgrenzung zwischen aufschiebenden Bedingungen und Auflagen in einer Baugenehmigung (hier u. a.: Nachweis der Erschließung).
    BGH
    08.02.2001
  7. III ZR 295/98 - Makler, Schadensersatz gegen - bei überhöhtem Verkaufspreis
    Leitsatz: Zur Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das Verkaufsobjekt zu einem realistisch nicht erzielbaren Preis angeboten hat und dem daraus hergeleiteten Scha densersatzanspruch des Auftraggebers entgegenhält, dieser habe den Ver kaufspreis bei Auftragserteilung vorge geben und trotz vom Makler geäußerter Bedenken darauf bestanden. ZPO § 398 Zur Verpflichtung des Berufungsge richts, in erster Instanz vernommene Zeugen erneut zu vernehmen, wenn die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Urteils völlig ungenügend ist.
    BGH
    16.12.1999
  8. XII ZR 225/97 - Widerruf des Investitionsvorrangbescheides; Kündigung eines für einen investiven Zweck begründeten Mietverhältnisses
    Leitsatz: a) Das Recht zur fristlosen Kündigung eines für einen investiven Zweck begründeten Mietverhältnisses nach einem Widerruf des Investitionsvorrangbescheides (§ 15 Abs. 2 Satz 1 InVorG) setzt nicht die Unanfechtbarkeit bzw. Bestandskraft des Widerrufsbescheides voraus. b) Wird der Widerrufsbescheid durch Widerspruch oder Anfechtungsklage angefochten, dann kommt eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach § 15 Abs. 2 Satz 1 InVorG nur in Betracht, wenn die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheides angeordnet und damit die aufschiebende Wirkung des eingelegten Rechtsbehelfs beseitigt worden ist.
    BGH
    07.07.1999
  9. III ZR 183/98 - Erschließungsanlage, Schadensersatz bei verzögerter Abrechnung einer -; Erschließungsträger, Verzug des -s mit Schlußrechnung
    Leitsatz: Zum Schadensersatzanspruch eines Bauunternehmers wegen verzögerter Abrechnung einer Erschließungsanlage.
    BGH
    17.06.1999
  10. V ZR 80/96 - Bestandsschutz für einen fehlerhaften Grundstücksankauf zu Volkseigentum
    Leitsatz: Der gesetzlich angeordnete Bestandsschutz für einen fehlerhaften Grundstücksankauf zu Volkseigentum ist nicht verfassungswidrig.
    BGH
    10.10.1997