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Suchergebnis Urteilssuche (6241 - 6250 von 8136)

  1. 20 W 402/88 - Wohnungseigentum; Erstveräußerung; Veräußerung; Verwalter; Zustimmung; Veräußerungsbeschränkung
    Leitsatz: Ist Wohnungseigentum durch Teilungserklärung (§ 8 WEG) begründet worden, bedarf der teilende Grundstückseigentümer für eine Erstveräußerung auch dann nicht der Zustimmung des Verwalters, wenn diese erst viele Jahre nach der Teilungserklärung erfolgt.
    OLG Frankfurt
    12.12.1988
  2. BReg. 2 Z 63/88 - Wohnungseigentumsverfahren; Richterablehnung
    Leitsatz: 1. Grundsätze der Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren. 2. § 43 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anwendbar. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verwirkung des Ablehnungsrechts ist die Ein reichung eines Schriftsatzes, in dem Ausführungen zur Sache gemacht oder Anträge gestellt werden. 3. Auf fehlerhafte Verfahrenshandlungen oder Entscheidungen des Richters kann die Ablehnung grundsätzlich nicht gestützt werden.
    BayObLG
    21.07.1988
  3. 20 REMiet 4/85 - Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Darlegungslast; Vergleichsmiete; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: Ein Sachverständigengutachten, das auf einem Mietspiegel aufbaut, ist kein fortgeschriebener Mietspiegel i. S. von § 2 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 MHG. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.)
    OLG Frankfurt
    15.04.1985
  4. REMiet 3/84 - Betriebskostenvorauszahlung und Verweisung auf § 27 II BV; Preisform, Wohnraum; Betriebskosten; Nebenkosten; Mietvertrag, Bezug nochmal auf II. BV; Vorauszahlung; Betriebskosten...; Umlage; Erläuterung, ersetzende Bezugnahme
    Leitsatz: Der Vermieter kann die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten Betriebskosten mit der mietvertraglichen Regelung, daß für die "Betriebskosten gemäß § 27 II. Berechnungsverordnung" neben der Miete ein monatlicher Vorauszahlungsbetrag von ... DM zu leisten ist, auf den Mieter umlegen, ohne diesem bei Vertragsabschluß den in der Anlage enthaltenen Betriebskostenkatalog erläutert oder durch Beifügung eines Abdrucks der Anlage zur Kenntnis gebracht zu haben.
    BayObLG
    26.02.1984
  5. RE-Miet 4/82 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Widerspruch des Mieters gegen Kündigung; Fortsetzung des Mietverhältnisses, Räumungsfristgewährung
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit einer Vorlage. 2. Ob und wie lange ein Mietverhältnis nach § 556 a BGB fortgesetzt werden kann, liegt ebenso wie die Frage, ob eine Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO gewährt worden kann und wie lange diese zu bemessen ist, auf tatrichterlichem Gebiet und ist daher in der Regel einem Rechtsentscheid nicht zugänglich. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    21.10.1983
  6. Allg. Reg. 105/87 - Stichworte: Nennung der Vermieter- und Mieternamen bei Mieterhöhung nach MHG 2. WKSchG Art. 3 5 2 <br />Abs. 2 MHG
    Leitsatz: 1. In einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Sätze 1, 3 MHG muß der Vermieter dem Mieter in aller Regel auch die Namen und die Anschriften entweder der Vermietet oder der Mieter der von ihm benannten Vergleichswohnungen mitteilen; die Angabe von Straße, Hausnummer, Etage sowie Lage innerhalb der Etage genügt grundsätzlich nicht zur Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens (Bestätigung des Rechtsentscheid des Senats vom 20. 8.1981 - Allg. Reg. 30/81-BayObLGZ 1981, 283) 2. Ein Mieter kann sich auf die Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens wegen Fehlens von Namen und Anschriften der Vermieter oder Mieter der Vergleichswohnungen grundsätzlich auch dann berufen, wenn es sich im Zustimmungsprozeß in der ersten Instanz und in der Berufungsinstanz vor Erlaß des Rechtsentscheids des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 20. 8.1981 nicht auf die Unwirksamkeit aus gerade diesen Rechtsgründen berufen hatte.
    BayObLG
    09.02.1982
  7. 4 U 130/81 - Unerlaubte Untervermietung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs; Gebrauch; vertragswidriger durch Untervermietung; Untervermietung; unerlaubte; Gebrauchsüberlassung an Dritte; Berechtigtes Interesse des Vermieters
    Leitsatz: Ein Vermieter kann in der Regel das Mietverhältnis mit einem Mieter gemäß § 553 BGB fristlos kündigen, wenn dieser den Gebrauch der Mietsache unbefugt einem Dritten überläßt, ohne auf die Untervermietung einen Anspruch zu haben.
    HansOLG Hamburg
    17.12.1981
  8. 1 BvR 1680/93; 1 BvR 183/94; 1 BvR 1580/94 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Überlassungsvertrag; Nutzungsentgelt
    Leitsatz: Art. 233 § 2 a Abs. 8 Satz 1 EGBGB in der Fassung des Sachenrechtsänderungsgesetzes vom 21. September 1994 ist mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar, soweit er für die Zeit vom 22. Juli 1992 bis zum Ablauf des 31. Dezember 1994 einen gesetzlichen Anspruch des Grundstückseigentümers auf Nutzungsentgelt gegen den zum Besitz berechtigten Grundstücksnutzer nicht vorsieht.
    BVerfG
    08.04.1998
  9. 1 K 1625/03 - Globalanmeldung, JCC, Anmeldungsunterlagen
    Leitsatz: Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. (JCC) erfüllen die Anforderungen der § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG unabhängig davon, ob sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich das beanspruchte Grundstück und das Eigentum eines Juden ergeben (entgegen BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 68.02 - und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - ZOV 2005, 106). Insbesondere sind für eine wirksame Globalanmeldung der JCC nicht "zielführende" Angaben in dem Sinne erforderlich, daß die Bezeichnung der in Bezug genommenen Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung Hinweise darauf ergeben, daß Gegenstand der Akten ein Entziehungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist oder daß der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann (entgegen BVerwG, Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -).
    VG Potsdam
    17.02.2005
  10. V ZB 90/25 - Keine Schwärzung personenbezogener Daten bei Einsicht in die Zwangsversteigerungsakte
    Leitsatz: 1. In Zwangsversteigerungsverfahren gestattet § 42 ZVG jedem die Einsicht in die dort genannten Bestandteile der Verfahrensakte, ohne dass die hierin enthaltenen personenbezogenen Daten zuvor unkenntlich zu machen (zu „schwärzen“) sind.2. Personen, die in Zwangsversteigerungsverfahren Akteneinsicht nehmen, dürfen die ihnen überlassenen Akteninhalte weder ganz noch teilweise öffentlich verbreiten oder sie Dritten zu verfahrensfremden Zwecken übermitteln oder zugänglich machen.
    BGH
    21.05.2026