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V ZR 315/13 - Grenzen für Öffnungsklausel; unentziehbare und verzichtbare Mitgliedsrechte; BelastungsverbotLeitsatz: 1. Die durch eine Öffnungsklausel legitimierte Mehrheitsmacht wird materiell-rechtlich u. a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt; ein in solche Rechte ohne Zustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer eingreifender Beschluss ist schwebend unwirksam. 2. Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren Mitgliedschaftsrechten gehört das sog. Belastungsverbot, das jeden Wohnungseigentümer vor der Aufbürdung neuer (originärer) - sich weder aus dem Gesetz noch aus der bisherigen Gemeinschaftsordnung ergebender - Leistungspflichten schützt.BGH10.10.2014
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V ZR 218/13 - Herausgabe von Nutzungen gegenüber Untermieter nur nutzungsanteilig; gesamtschuldnerische Haftung von Mieter und Untermieter; Eigentum-BesitzverhältnisLeitsatz: a) Der Eigentümer kann von einem - bösgläubigen bzw. auf Herausgabe verklagten - Untermieter, der lediglich einen Teil des dem Hauptmieter überlassenen Hauses in Besitz hat(te), nur die auf diesen Teil entfallenden Nutzungen herausverlangen. b) Nimmt der Eigentümer sowohl den mittelbaren als auch den unmittelbaren Besitzer auf Herausgabe von Nutzungen in Anspruch, finden die Vorschriften über die Gesamtschuld entsprechende Anwendung (Fortführung von Senat, Urteil vom 6. November 1968 - V ZR 85/65, WM 1968, 1370).BGH14.03.2014
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VIII ZR 411/12 - Unberechtigte Mietminderung auf Null wegen mangelhaften Parkettklebers; Reduzierung der Schadstoffbelastung durch ausreichendes Lüften; Belastung mit Naphthalin; Gesundheitsgefährdung; Benzopyren; fristlose Kündigung wegen ZahlungsverzugsLeitsatz: 1. Kann die durch mangelhaften Parkettkleber verursachte Schadstoffbelastung bei ausreichendem Lüften erheblich verringert werden, ist jedenfalls eine höhere Mietminderung als 30 % nicht berechtigt. 2. Hat der Mieter die Mietzahlungen wegen befürchteter Gesundheitsgefährdung weitgehend eingestellt, ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam. (Leitsätze der Redaktion)BGH15.01.2013
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V ZR 71/11 - Hemmung der Verjährung, selbständiges BeweisverfahrenLeitsatz: Die Verjährung wird auch dann gehemmt, wenn am 1. Januar 2002 aufgrund eines dem Antragsgegner zugestellten Antrags ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet und noch nicht beendet war.BGH04.05.2012
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III ZR 81/11 - Aufklärungspflicht und Haftung des Anlageberaters; strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Initiatoren; KapitalanlagebetrugLeitsatz: Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche.BGH10.11.2011
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XI ZR 96/09 - Schrottimmobilien; Finanzierter Immobilienkauf; Verletzung der Aufklärungspflicht; Schadensersatzanspruch des Anlegers; finanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung; Rückabwicklung; Anrechnung von verbleibenden außergewöhnlich hohen SteuervorteilenLeitsatz: a) Eine schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen, die sich im Zusammenhang mit dem darlehensfinanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt. b) Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben. c) Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten würde unzumutbar erschwert, wenn ihm wegen eines rechtlich nicht gesicherten möglichen Vorteils über einen weiteren Zeitraum das Risiko auferlegt würde, ob der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung erbringt. (Anschluss an BGH, Urteile vom 30. November 2007 - V ZR 284/06 -, vom 19. Juni 2008 - VII ZR 215/06 -, vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 - sowie vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08 -)BGH01.03.2011
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V ZB 111/09 - Regeln der richterlichen Geschäftsverteilung auf Rechtspfleger unanwendbar; gesetzlicher RichterLeitsatz: a) Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. b) Aus den Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes ergibt sich nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstrakt-generellen Maßstab bestimmt sein muss. Die Übertragung bestimmter Geschäfte an den Rechtspfleger durch Anordnung im Einzelfall (ad hoc) ist zulässig.BGH10.12.2009
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V ZR 178/08 - Maßstab des Doppelten; Erforderlichkeit der Behauptung der verwerflichen Gesinnung; sittenwidriger Grundstückskaufvertrag; sanierungsbedürftige Eigentumswohnung; grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung; wucherähnliches Rechtsgeschäft; Wucher; Darlegungslast; FalschberatungLeitsatz: Die tatsächliche Vermutung, nach der von einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf die verwerfliche Gesinnung des hiervon begünstigten Vertragsteils zu schließen ist, erleichtert der davon nachteilig betroffenen Partei zwar die Darlegung und die Beweisführung für das Vorliegen des subjektiven Merkmals eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts, befreit sie aber nicht von ihrer Behauptungslast.BGH09.10.2009
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V ZR 178/08 - Behauptungslast für Sittenwidrigkeit; Behauptungslast für WucherLeitsatz: Die tatsächliche Vermutung, nach der von einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf die verwerfliche Gesinnung des hiervon begünstigten Vertragsteils zu schließen ist, erleichtert der davon nachteilig betroffenen Partei zwar die Darlegung und die Beweisführung für das Vorliegen des subjektiven Merkmals eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts, befreit sie aber nicht von ihrer Behauptungslast.BGH09.10.2009
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XI ZR 286/08 - Genehmigung durch Negativattest; Genehmigungsvorbehalt für PatronatserklärungLeitsatz: Ein sog. Negativattest, d. h. eine durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf, kann einer Genehmigung gleichgestellt werden, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt ausschließlich dem Schutz öffentlicher und nicht dem Schutz privater Interessen dient.BGH22.09.2009
