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  1. 49 S 6/08 - Entgeltpflicht für Hinterlieger an Privatstraßen
    Leitsatz: Eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs, die nicht als selbständige Erschließungsanlage anzusehen ist, stellt eine Zufahrt im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 StrReinG dar, so dass der Eigentümer als Hinterlieger zum Straßenreinigungsentgelt herangezogen werden kann (Abgrenzung zu KG GE 2007, 910).
    LG Berlin
    23.06.2009
  2. 25 O 604/07 - Betriebskostenumlage; Gewerberaum; Option zur Umsatzsteuer; Wasserkosten; Verwaltungskosten; Betriebskostenabrechnung; Steuernummer; Kosten der Verwaltung bei Gewerberaum; nicht abgelesene Wasserzähler; Schätzung von Betriebskosten; Transparenzgebot
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert, ist diese nur dann fällig, wenn auch die Betriebskostenabrechnung den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers sowie dessen Steuernummer enthält. 2. Die Umlage der „Kosten der Hausverwaltung" auf den Gewerbemieter in einem „normalen" Haus ist hinreichend transparent. 3. Wird der Wasserzähler über einen längeren Zeitraum (hier: sechs Jahre) nicht abgelesen, so kann der für den längeren Zeitraum festgestellte Verbrauch gleichwohl linear auf den langjährigen Mieter umgelegt werden. (Nichtamtliche Leitsätze)
    LG Berlin
    07.05.2009
  3. 67 S 83/08 - Kautionsrückzahlung nach Beendigung der gewerblichen Weitervermietung und Zwangsversteigerung durch den Erwerber
    Leitsatz: 1. Kündigt der neue Eigentümer nach Zwangsversteigerung das Mietverhältnis, ist er zur Rückzahlung einer Kaution auch dann verpflichtet, wenn sie ihm nicht ausgehändigt worden war. 2. Das gilt auch dann, wenn das Mietverhältnis zunächst mit einem Zwischenvermieter (Hauptmieter) abgeschlossen worden war, in das nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der Eigentümer gemäß § 565 BGB als neuer Vermieter eingetreten ist. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    26.03.2009
  4. 51 T 668/08 - Kein Räumungsschutz für 98-jährige Mieterin
    Leitsatz: 1. Einem Vermieter dürfen nicht Aufgaben des Sozialstaates übertragen werden. 2. Wenn keine Gesundheits- oder Lebensgefahr droht, ist die Zwangsräumung auch bei einer hochbetagten Mieterin zulässig, wenn die Mieterin sich mehr als zwei Jahre lang nicht um Ersatzwohnraum bemüht hatte. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    20.01.2009
  5. 67 S 177/08 - Berufungseinlegung trotz Nichtzulassung der Berufung durch Amtsgericht
    Leitsatz: Lässt das Amtsgericht die Berufung gegen das verkündete Urteil nicht zu und legt die unterlegene Partei dagegen Verfassungsbeschwerde ein, muss sie gleichzeitig auch Berufung einlegen und nach § 148 ZPO Aussetzung des Verfahrens beantragen. Legt die Partei erst nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde und dadurch veranlasster Zulassung der Berufung jetzt Berufung ein, ist diese verfristet. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    24.11.2008
  6. 25 O 15/08 - Aufrechnung mit verjährter Forderung; verpfändetes Sparbuch als Kaution mit Barkaution gleichzusetzen
    Leitsatz: Die in Form einer Verpfändung eines Sparbuchs geleistete Mietsicherheit ist einer Barkaution gleichzusetzen. Der Vermieter kann daher gegenüber der Forderung des Mieters auf Rückgabe der Mietsicherheit nach Ende des Mietverhältnisses auch mit verjährten Gegenforderungen aufrechnen, da eine Gleichartigkeit der Forderungen i. S. von § 387 BGB vorliegt. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    09.07.2008
  7. 62 S 346/07 - Mieterhöhung mit veraltetem Mietspiegel; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Bad; Mietereinbauten; Umfang der gemieteten Sache lt. Mietvertrag
    Leitsatz: 1. Der Vermieter, der sein Erhöhungsverlangen mit dem zum Zeitpunkt dessen Abgabe gültigen Mietspiegel begründet hat, braucht auch nicht im Prozess ausdrücklich auf den zur Zeit des Zugangs aktuellen und maßgebenden Mietspiegel Bezug zu nehmen. 2. Ist laut Mietvertrag nur eine Toilette vermietet, ist der Vermieter dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass in Abweichung vom Vertragstext auch ein Bad zur Verfügung gestellt wurde. Die vorhandene Ausstattung mit einem gefliesten Wannenbad hat bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete außer Betracht zu bleiben, wenn diese Ausstattung vom Mieter eingebracht worden ist. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.03.2008
  8. 22 O 326/07 - Versorgungssperre bei dinglicher Wohnberechtigung und Wohngeldrückständen des Wohnungseigentümers; Stromsperre; Wassersperre; Heizungssperre; Wohngeldrückstände
    Leitsatz: 1. Eine Eigentümergemeinschaft darf gegenüber einem Wohngeldschuldner eine Versorgungssperre verhängen, um Rückstände beizutreiben. 2. Die Versorgungssperre ist auch gegenüber einem dinglich Wohnberechtigten zulässig; die Rechte aus einem dinglichen Wohnrecht gehen nicht weiter als die, die der Eigentümer selbst hat. 3. Der dinglich Wohnberechtigte kann der Versorgungssperre durch Leistung höchstens des Betrages des Wohngeldes, mindestens aber der reinen von ihm direkt verursachten Betriebskosten an die Eigentümergemeinschaft die Grundlage entziehen. 4. Die Bezahlung von Rückständen kann gegenüber dem dinglich Wohnberechtigten nicht zur Bedingung für die Beseitigung der Versorgungssperre gemacht werden.
    LG Berlin
    07.12.2007
  9. 63 S 38/07 - Rechtsmittelstreitwert bei Mieterhöhungsverlangen nach dreieinhalbfachem Jahresbetrag; notwendiger Urteilstatbestand im amtsgerichtlichen Urteil; grob verfahrensfehlerhafte Urteile
    Leitsatz: Der Rechtsmittelstreitwert für ein Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete bemißt sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des geltend gemachten Erhöhungsbetrages. Enthält ein danach berufungsfähiges amtsgerichtliches Urteil keinen Tatbestand und ergibt sich auch aus dem Tenor oder den Entscheidungsgründen nicht der Streitgegenstand und damit der Umfang der möglichen Rechtskraft, ist das Urteil in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 ZPO aufzuheben und der Rechtstreit an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.07.2007
  10. 64 S 44/06 - Modernisierungsankündigung wirksam trotz fehlender Abgrenzung von Instandhaltung zur Modernisierung; Wertverbesserungsmaßnahmen; Verkleinerung des Badezimmers; Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Bei folgenden Arbeiten handelt es sich um Modernisierungsarbeiten: a) im Badezimmer dem Einbau eines Handwaschbeckens mit Armatur; das Einfliesen einer neuen Badewanne; dem Einbau eines freihängenden WCs nebst Spülvorrichtung; die Veränderung/Neuschaffung der Zu- und Abwasserleitungen für die Sanitärobjekte; die Verfliesung der Wände bis zu 2,20 m Höhe; die Verfliesung des Fußbodens; dem Ersatz der Wannenfüll- und Brausebatterie bei Notwendigkeit; dem Einbau eines Stromschutzschalters; die Installation eines Elektroanschlusses (Wandauslasses) im Bereich über dem Waschbecken zum künftigen Anschluß eines Beleuchtungskörpers sowie einer Steckdose neben dem Waschbecken; b) in der Küche dem Einbau einer Doppelspüle mit Unterschrank im Austausch gegen das vorhandene Ausgußbecken; die Anbringung eines Fliesenspiegels über der Doppelspüle. 2. Die dadurch eintretende Verkleinerung des Badezimmers auf etwa 135 cm Breite ist vom Mieter ebenso hinzunehmen wie die Notwendigkeit, Möbel in Bad und Küche anders zu stellen. 3. Die fehlende Abgrenzung zwischen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und die Berechnung der zu erwartenden Mieterhöhung nach den Gesamtkosten führt nicht zur Unwirksamkeit der Modernisierungsankündigung. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    28.04.2006