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  1. 65 S 142/18 - Unplausibler Eigennutzungswunsch einer Zweitwohnung
    Leitsatz: Zur Frage, ob die im Wesentlichen auf die Wintermonate beschränkte Nutzung einer Zweitwohnung in der Stadt, in der sich auch die Hauptwohnung befindet, ein Nutzungsinteresse von so hinreichendem Gewicht darstellt, dass es die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs rechtfertigen kann, wenn Unstimmigkeiten und Unplausibilitäten Zweifel an einem ernsthaft verfolgten Eigennutzungswunsches wecken. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.11.2018
  2. 64 S 72/17 - Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs
    Leitsatz: Der Vermieter schuldet Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs, wenn der behauptete Selbstnutzungswille nicht in die Tat umgesetzt wird und zum nachträglichen Wegfall des Eigenbedarfs in erheblichem Umfang widersprüchlich vorgetragen wird. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    05.03.2018
  3. 64 S 73/17 - Fahrstuhleinbau nur bei konkretem Gebrauchsvorteil eine Modernisierung
    Leitsatz: 1. Fällt der 28 Jahre alte Heizkessel zu Beginn und während der Heizperiode mehrfach aus und wird dann in der laufenden Heizperiode ohne vorherige Modernisierungsankündigung gegen eine moderne Heizungsanlage ausgetauscht, kann darin gleichwohl eine Maßnahme der energetischen Modernisierung liegen, wenn der alte Kessel nach § 10 EnEV noch für rund zwei Jahre hätte betrieben werden dürfen. Das Alter und die Unzuverlässigkeit des alten Kessels indizieren unter diesen Umständen jedoch einen fälligen Instandsetzungsbedarf, dessen fiktive Kosten der Vermieter im Zuge einer Mieterhöhung nach §§ 559 ff. BGB gemäß § 559 Abs. 2 BGB von den Modernisierungskosten abgrenzen muss. Die Behauptung, der alte Kessel habe im Zeitpunkt des Austausches einwandfrei funktioniert und sei seit der letzten Notreparatur über mehrere Wochen fehlerfrei gelaufen, genügt nicht, einen fälligen Instandsetzungsbedarf zu widerlegen, da es bei Anlagen der Haustechnik nicht nur auf eine punktuelle Funktionsfähigkeit ankommt, sondern auch auf deren perspektivisch gesichertes Funktionieren. 2. Gegenüber dem Mieter einer im Hochparterre belegenen Wohnung ist die wegen des Einbaus eines Fahrstuhls nach § 559 ff. BGB erklärte Mieterhöhung unwirksam, wenn sich der für die Wohnungsnutzer von dem Fahrstuhl ausgehende konkrete Gebrauchsvorteil darauf beschränkt, Wohnungen in höheren Etagen leichter erreichen zu können. (Anschluss LG Berlin - 67 S 81/17 -, Beschl. v. 16. Mai 2017, GE 2017, 1020 f.)
    LG Berlin
    18.12.2017
  4. 55 S 218/16 WEG - Prozessführungsbefugnis einzelner Wohnungseigentümer, Störungsbeseitigungsanspruch
    Leitsatz: Wird ein Störungsbeseitigungsanspruch - Individualanspruch aller einzelnen Wohnungseigentümer - durch Mehrheitsbeschluss zur gerichtlichen Geltendmachung auf die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, übertragen, erlischt die Prozessführungsbefugnis der einzelnen Wohnungseigentümer. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    27.10.2017
  5. 63 S 306/16 - Mieterhöhung nach Wärmedämmung
    Leitsatz: 1. Maßnahmen zur Wärmedämmung berechtigen zu einer Mieterhöhung, auch wenn eine Brandwand, an der die Wohnung des Mieters liegt, nicht gedämmt wurde.2. Hat der Vermieter den Abzug der Kosten für fällige Instandsetzungsarbeiten an der Fassade konkret dargelegt (Art der Arbeiten, Flächen, Preise), kann der Mieter das nicht lediglich mit Fotos pauschal bestreiten. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    04.07.2017
  6. 6 O 70/16 - Freiwillige zusätzliche Mietbürgschaft, Vereinbarung über Rücknahme einer Kündigung
    Leitsatz: 1. Eine Bürgschaft ist dann unaufgefordert als Mietsicherheit vereinbart und unterliegt nicht den Schranken des § 551 BGB, wenn der Bürge aus freundschaftlicher Verbundenheit zunächst selbst als Mietpartei in den Vertrag eintreten wollte, um der vermögenslosen Mietinteressentin die Wohnung zu sichern.2. Eine Kündigung kann als einseitige Erklärung zwar nicht zurückgenommen werden; vor Ablauf der Kündigungsfrist können die Parteien sich jedoch auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen einigen.3. Eine vorher erteilte Mietbürgschaft bleibt dann bestehen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    01.09.2016
  7. 18 S 73/16 - Mieterhöhungsverlangen, Spanneneinordnung: Gepflegte Müllstandsfläche mit sichtbegrenzender Gestaltung, Sondermerkmal Aufzug im Haus
    Leitsatz: Das Sondermerkmal „Aufzug im Haus“ ist auch dann gegeben, wenn die Wohnung im Erdgeschoss liegt. Eine gepflegte Müllstandsfläche mit sichtbegrenzender Gestaltung setzt keinen vollständigen Sichtschutz von allen Seiten voraus. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.07.2016
  8. 65 S 175/15 - Ortsübliche Vergleichsmiete, Spanneneinordnung, wohnwertminderndes Merkmal „kein Balkon“, Orientierungshilfe nicht bindend
    Leitsatz: Das Wohnwertmindernde Merkmal „kein Balkon“ liegt dann nicht vor, wenn der Balkonanbau den Gebrauchswert der Mietsache nicht nachhaltig erhöhen würde (hindernder rechtlicher Grund gegen Balkonanbau). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    23.09.2015
  9. 18 S 411/13 - Berliner Mietspiegel 2013 qualifizierter Mietspiegel; Nachbarhaus in unterschiedlicher Lage; lageprägende Eckhäuser; politischer Einfluss auf Mieterhöhungsverhalten landeseigener Unternehmen unbeachtlich
    Leitsatz: 1. Beim Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel, weil keine substantiierten Einwände gegen ihn vorgebracht worden sind. 2. Die Frage, ob der Berliner Mietspiegel ein qualifizierter Mietspiegel ist und die ortsübliche Einzelvertragsmiete aus ihm ermittelt werden kann, ist weder von grundsätzlicher Bedeutung noch aus Gründen der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung revisionsfähig. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    20.04.2015
  10. 19 O 207/14 - Nutzung einer nach Ausgleichsleistungsgesetz erworbenen Fläche zur Aufstellung von Windrädern; kaufvertragliche Regelungen für Entschädigungszahlungen
    Leitsatz: Eine Vereinbarung in einem Kaufvertrag nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz über die Zahlung eines kapitalisierten Entschädigungsbetrages aus der Grundstücksnutzung für die Betreibung von Windenergieanlagen i.H.v. 75 % des auf die Gesamtnutzungsdauer der Anlage kapitalisierten Entschädigungsbetrages des Käufers an den Verkäufer verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    24.02.2015