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Suchergebnis Urteilssuche (5821 - 5830 von 7938)

  1. 62 T 140/04 - Streitwert für die Räumungsklage nach der Nettomiete
    Leitsatz: 1. Bei einer Beschwerde gegen eine zu niedrige Festsetzung des Streitwerts durch den Rechtsanwalt im Namen des Vermieters ist davon auszugehen, daß der Rechtsanwalt die Beschwerde im eigenen Namen einlegen will. 2. Der Streitwert für die Räumungsklage ist jedenfalls dann nach dem Jahresbetrag der Nettomiete zu berechnen, wenn nicht auch aus Eigentum auf Herausgabe geklagt wird.
    LG Berlin
    22.12.2004
  2. 64 S 368/03 - Mietminderung wg. PAK-Belastung
    Leitsatz: Ergibt die Hausstaubuntersuchung eine PAK-Belastung, die Veranlassung gibt, erst mittelfristig Maßnahmen zu ergreifen, liegt noch kein erheblicher Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB vor. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    17.08.2004
  3. 32 O 612/02 - Vereinbartes Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Geschäftsaufgabe
    Leitsatz: Ist im Geschäftsraummietvertrag vereinbart, daß ein wichtiger Grund zur Kündigung für den Mieter die Abwendung eines Insolvenzverfahrens durch Geschäftsaufgabe sein soll, kommt eine Kündigung nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Betracht; bloße Anlaufschwierigkeiten bei einem neueröffneten Geschäft reichen nicht.
    LG Berlin
    30.10.2003
  4. 63 S 66/03 - Aufstellen einer mobilen Parabolantenne ist zulässig
    Leitsatz: Das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne auf dem zur gemieteten Wohnung gehörenden Balkon gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, weil sie sich als Gegenstand des Wohnungsnutzers und nicht wie eine fest installierte Antenne als Einrichtung oder Teil des Hauses darstellt. Allein auf die optische Erkennbarkeit kommt es hierbei nicht an.
    LG Berlin
    12.09.2003
  5. 63 S 385/02 - Keine Wohnungsrückgabe durch Wohnungsschlüssel in den Hauswartbriefkasten
    Leitsatz: Eine Wohnung ist dann zurückgegeben, wenn der Vermieter die Wohnungsschlüssel erhalten hat. Der Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Hauswartes reicht dafür nicht aus, es sei denn, eine entsprechende Rückgabe war zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    08.07.2003
  6. 65 T 102/02 - Anforderungen an die Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs
    Leitsatz: An eine Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges dürfen keine zu hohen und übertriebenen formalistischen Anforderungen gestellt werden; vielmehr soll durch den Begründungszwang nur sichergestellt werden, daß der Mieter erkennen kann, welcher Umstand zur fristlosen Kündigung geführt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.01.2003
  7. 11 S 139/02 - Reihenhaus nicht vom Mietspiegel erfaßt; keine Verpflichtung zur massenhaften Mieterhöhung bei Genossenschaftswohnungen
    Leitsatz: 1. Der Potsdamer Mietspiegel gilt nicht für Wohnungen in Reihenhäusern. 2. Die Vermieterin von Genossenschaftswohnungen muß nicht gleichzeitig ein Mieterhöhungsverfahren für alle Wohnungen einleiten, sondern kann vorab Streitfragen in einigen Musterprozessen klären lassen.
    LG Potsdam
    09.01.2003
  8. 64 S 12/02 - Rückbaupflicht des Mieters als Hauptleistungspflicht; Erfüllungsverweigerung; Klagezustellung "demnächst"; Verjährung nach Schuldrechtsanpassungsgesetz
    Leitsatz: 1. Die Pflicht des Mieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, ist eine Hauptleistungspflicht, wenn erhebliche Kosten zur Wiederherstellung aufzuwenden sind (Anschluß an BGH NJW 2002, 3234, 3235). 2. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch wegen fehlender Wiederherstellung ist daher die Durchführung des Verfahrens nach § 326 BGB a. F., wenn es sich um die Rückgabe vor dem 1. September 2001 handelt. Die danach erforderliche Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach Verzug ist jedoch entbehrlich, wenn der Mieter die Wiederherstellung endgültig und ernsthaft verweigert. 3. Eine Genehmigung des Vermieters zu Umbauten während des Mietverhältnisses schließt den Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht aus. 4. Die Zustellung der Klage einen Monat nach ihrem Eingang ist noch als "demnächst" erfolgt anzusehen. 5. Der Anspruch auf Ersatz werterhöhender Maßnahmen i. S. d. § 12 Abs. 5 SchuldRAnpG verjährt binnen sechs Monaten nach Rückgabe der Pachtsache.
    LG Berlin
    01.11.2002
  9. 63 S 251/01 - Vorfälligkeitsklausel; Heilung durch Befriedigung des Mietanspruchs; Tilgungsbestimmung
    Leitsatz: Eine Tilgungsbestimmung ist anfechtbar, wenn die damit erstrebte Rechtsfolge der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht erreicht wird, sondern die nicht erstrebte gegenteilige Folge der Unmöglichkeit der Heilung der Verzugsfolgenkündigung nach sich zieht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    31.05.2002
  10. 65 S 85/01 - Meßtoleranzen bei der Umlegung von Wasserkosten
    Leitsatz: Wasseruhren in einzelnen Wohnungen messen in größeren Einheiten meist einen geringeren als den Gesamtverbrauch an der Hauptwasseruhr; Meßtoleranzen in einem Umfang von etwa 20 % müssen hingenommen werden.
    LG Berlin
    04.12.2001