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Suchergebnis Urteilssuche (5841 - 5850 von 7938)

  1. 10 O 88/98 - Auflassungsvormerkung; Löschungsanspruch; Grundstücksgeschäft; Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Rückgabeanspruch; Verfolgungsmaßnahme
    Leitsatz: Gegenüber dem Anspruch auf Löschung einer Auflassungsvormerkung kann eingewendet werden, das nicht zur Durchführung gelangte Grundstücksgeschäft beruhe auf einer Verfolgungsmaßnahme.
    LG Potsdam
    19.11.1998
  2. 62 S 312/97 - Keine Mietpreisüberhöhung nach Wegfall der Mangellage
    Leitsatz: Der Mieter hat auch dann die Ausnutzung eines geringen Angebots im Sinne des § 5 WiStG nach dem 1. September 1995 darzulegen und zu beweisen, wenn der Mietvertrag vorher abgeschlossen wurde (Ergänzung "Stichtagsurteil", GE 1998, 1211).
    LG Berlin
    29.10.1998
  3. 61 S 444/97 - Teilgewerbliche Nutzung und Mietzuschlag
    Leitsatz: 1. Die Beendigung der teilgewerblichen Nutzung durch den Mieter berührt seine Verpflichtung zur Zahlung eines Teilgewerbezuschlags nicht (gegen LG Berlin ZK 62, GE 1994, 1057). 2. Eine isolierte Überprüfung des Teilgewerbezuschlags an § 5 WiStG ist nicht möglich. 3. Es liegt nahe, auch eine Überprüfung nach § 138 Abs. 1 BGB nur derart vorzunehmen, daß die Gesamtmiete an den gesetzlichen Vorschriften gemessen wird.
    LG Berlin
    04.06.1998
  4. 5 T 168/98 - einstweilige Verfügung; Verfügungsverfahren; Vorwegnahme der Hauptsache; Eilverfahren; Gasversorgung; Liefersperre; Gasversorgungsunternehmen; Hauptsacheerledigung; Erledigung der Hauptsache; Kosten
    Leitsatz: 1. Nach Einstellung der Gasversorgung eines Mehrfamilienhauses wegen Zahlungsverzugs des Vermieters (Vertragspartner des Gasversorgungsunternehmens) ist der im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen das Unternehmen (GVU) gestellte Antrag eines Mieters auf Abschluß eines gesonderten Gasversorgungsvertrags wegen Vorwegnahme der Hauptsache unzulässig. 2. Der Mieter einer Wohnung in einem von der unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 AVBGasV zulässigen Einstellung der Gasversorgung betroffenen Mietshaus hat in Anbetracht des zwischen Vermieter und GVU fortbestehenden Gasversorgungsvertrags keine eigenen Erfüllungsansprüche, sondern unter Berücksichtigung der Schutzwirkung dieses Vertrags nur einen Anspruch auf vertragsgemäßes Verhalten. 3. Ein Gasversorgungsunternehmen ist zur Wahrung des Schutzbereichs der Mieter bei der Entscheidung über die Einstellung der Gaslieferung (nur) zu der Erwägung verpflichtet, ob neben den nach § 33 Abs. 2 AVBGasV zu beachtenden Voraussetzungen die Mieter als geschützte Dritte von der Liefersperre nicht unverhältnismäßig betroffen werden und hinreichende Zahlungsaussicht besteht. 4. Trotz ihrer Wirkung auf die Mieter und Bereitschaft der Mieter zur Bezahlung des künftigen Verbrauchs ist die Einstellung der Gasversorgung eines Mehrfamilienmietshauses wegen fehlender Zahlungsaussicht zulässig, wenn nicht auch die in der Vergangenheit aufgelaufenen Rückstände ausgeglichen und dadurch die Voraussetzungen zur Weiterbelieferung geschaffen werden.
    LG Gera
    14.04.1998
  5. 13 BS 136/97 - Berufung; Beschwer; Mieterhöhung; Klage
    Leitsatz: Bei Mieterhöhungsklagen richtet sich der Wert der Beschwer nach dem Jahresbetrag des zusätzlich geforderten Mietzinses (gegen BVerfG WM 1996, 321).
    LG Saarbrücken
    12.12.1997
  6. 62 S 108/97 - Mietspiegel als Beweismittel; Modernisierung bis zur Wuchergrenze
    Leitsatz: 1. Im Verfahren nach § 5 WiStG ist zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete der Berliner Mietspiegel einschließlich der Orientierungshilfe als Beweismittel heranzuziehen. 2. Ein Modernisierungszuschlag nach § 3 MHG kann bis zur Wuchergrenze (50 %) für ehemals preisgebundenen Wohnungen verlangt werden, wenn die Modernisierungsmaßnahme vor der uneingeschränkten Geltung des MHG (1.1.1995) durchgeführt worden ist.
    LG Berlin
    23.10.1997
  7. 2 a S 108/96 - Beweislast; Mietpreisbindung; Mietpreisfreiheit; preisfrei; Wohnraum; Unbenutzbarkeit
    Leitsatz: 1. Die Beweislast für die Mietpreisfreiheit einer Wohnung in den neuen Bundesländern liegt beim Vermieter. 2. Eine Wohnung ist nur dann als auf Dauer zu Wohnzwecken nicht mehr benutzbar anzusehen, wenn entweder ein zu ihrer Benutzung erforderlicher Gebäudeteil zerstört ist oder wenn der Raum sich in einem Zustand befindet, der aus Gründen der Bau- oder Gesundheitsaufsicht eine dauernde, der Zweckbestimmung entsprechende Benutzung des Raumes nicht gestattet.
    LG Erfurt
    24.07.1997
  8. 64 S 538/96 - Nutzungsentgelt; Garagenentgelt; Bauwerk; Beitrittsgebiet; Billigung staatlicher Stellen; ortsübliche Vergleichsmiete; Pachtzins; Jahrespachtzins; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: 1. Ist auf dem gepachteten Grundstück in den neuen Bundesländern bis zum Ablauf des 2.10.1990 mit Billigung staatlicher Stellen ein gewerblichen Zwecken dienendes Bauwerk errichtet worden, so findet gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchuldRAnpG auf dieses Vertragsverhältnis § 47 SchuldRAnpG Anwendung. 2. In analoger Anwendung des § 10 Abs. 2 SachBerG ist eine Billigung staatlicher Stellen zu vermuten, wenn in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes vor Ablauf des 2.10.1990 eine behördliche Abrißverfügung nicht ergangen ist. 3. Für die Ermittlung des ortsüblichen Vergleichsmietzinses kann auf Sachverständigengutachten zurückgegriffen werden. Ein Viertel des so ermittelten jährlichen Gesamtpachtzinses kann als Jahrespachtzins verlangt werden.
    LG Berlin
    11.04.1997
  9. 1 S 63/96 - Schönheitsreparaturen; Fristenplan; Formularmietvertrag; AGB-Klausel; Lackieren; Mahnbescheid; Verjährung; Unterbrechung; geltungserhaltende Reduktion
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann nicht formularvertraglich wirksam zum Anstrich bzw. zum Lackieren von Holzteilen, Wasserrohren und Heizkörpern über den üblichen und angemessenen Umfang hinaus verpflichtet werden. 2. Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des Anspruchs nur dann, wenn die Forderung im Mahnbescheid hinreichend individualisiert ist.
    LG Köln
    20.03.1997
  10. 10 S 151/96 - Zulässigkeit einer Betriebskostenklausel mit Hinweis auf II. BerechnungsVO
    Leitsatz: Kann der Vermieter die in der Anl. 3 zu § 27 I II. BerechnungsVO aufgeführten Betriebskosten wirksam mit der formularmäßigen mietvertraglichen Regelung: "Neben der Miete sind monatlich, anteilig nach der Größe der Wohnfläche, die Kosten für Betriebskosten gem. Anl. 3 zu § 27 I II. BerechnungsVO zu zahlen - 75 DM" auf den Mieter umlegen, ohne ihm gegenüber bei Mietvertragsabschluß den in der Anl. 3 enthaltenen Betriebskostenkatalog erläutert oder durch Beifügung eines Abdrucks der Anlage zur Kenntnis gebracht zu haben?
    LG Wuppertal
    14.02.1997