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V ZR 164/94 - Grundstückskaufvertrag; preisrechtliche Genehmigung des (Stopp-) Kaufpreises; Vertragsanpassung wegen Wegfalls der GeschäftsgrundlageLeitsatz: a) Ist der bei einem DDR Grundstücksgeschäft vereinbarte (Stopp-) Kaufpreis preisrechtlich genehmigt worden, kommt Nichtigkeit des Vertrages wegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Preis und Leistung nicht in Betracht (Fortführung zum Urteil vom 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249). b) Eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einem vor der Wende abgeschlossenen und erfüllten DDR Grundstücksgeschäft kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn auch durch den Wegfall des Nutzungsrechtes einer LPG die verkaufte Ackerfläche eine außergewöhnliche Wertsteigerung (noch vor der Wiedervereinigung) erfährt.BGH24.11.1995
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XII ZR 265/91 - Fortgeltung der Altverträge über Erholungsgrundstück; Streitwert für HerausgabeklageLeitsatz: 1. Der Streitwert für eine Klage des Verpächters auf Räumung und Herausgabe des Pachtgrundstücks bemißt sich nach § 9 ZPO nach der 12 1/2fachen Jahrespacht zuzüglich der vereinbarten Leistungen anderer Art. 2. a) Die Beendigung von Verträgen über die Nutzung von Erholungs- und Freizeitgrundstücken, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschlossen worden sind, richtet sich nach Art. 232 § 4 Abs. 1 EGBGB auch dann ausschließlich nach § 314 ZGB, wenn die Verträge schon vor dem Inkrafttreten des ZGB am 1. Januar 1976 bestanden haben. b) Die Weitergeltung der §§ 312 ff. ZGB für solche Verträge ist mit dem Grundgesetz vereinbar.BGH31.03.1993
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V ZB 9/88 - Wohnungseigentum; Aktivlegitimation für Gemeinschaftsanspruch gegen Verwalter; Stimmrecht des Verwalter/WohnungseigentümersLeitsatz: a) Die Frage, ob der einzelne Wohnungseigentümer einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gerichtlich geltend machen kann, betrifft die Zulässigkeit des Antrags. b) Der einzelne Wohnungseigentümer kann einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht ohne einen dahingehenden Beschluß der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. c) Ein Wohnungseigentümer, der zugleich Verwalter ist, ist auch dann nach § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigt, wenn er nicht in seiner Eigenschaft als Wohnungseigentümer, sondern als Verwalter gerichtlich in Anspruch genommen werden soll.BGH15.12.1988
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1 Reha Ws 26/19 - Wiederaufnahme des strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens, sächsischer Volksentscheid, Friedenssicherung, Untersuchungsbericht, HaftbefehlLeitsatz: 1. Die Richtlinien zum sächsischen Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes waren trotz der in ihnen enthaltenen individuellen, gegen Unternehmer gerichteten Schuldtatbestände keine Rechtsnormen, sondern Verwaltungsvorschriften. 2. Der sächsische Volksentscheid hat nur der Friedenssicherung gedient, obgleich in Bezug genommene Dokumente auch die Bestrafung von Kriegs- und Naziverbrechern als Zweck der Aktion benennen. 3. Einer individuellen, durch das sächsische Gesamtministerium bestätigten individuellen Beschuldigung als Kriegs- und Naziverbrecher durch die Präsidialkommission steht entgegen, dass dem Betroffenen im Untersuchungsbericht kein strafbares Handeln zur Last gelegt wurde. (Leitsätze der Redaktion)OLG Dresden18.09.2020
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3 U 56/15 - Rechtsweg für Besitzschutzansprüche nach Besitzeinweisung der öffentlichen Hand durch HoheitsaktLeitsatz: Hat die öffentliche Hand den Besitz an einem Grundstück im Wege der Besitzeinweisung durch hoheitlichen Akt erlangt, ist sie für die Abwehr von Besitzstörungen auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.OLG Rostock23.12.2015
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8 U 32/14 - Gesteigerte Kontrollpflicht des Grundstückseigentümers zur Erfüllung des WinterdienstesLeitsatz: 1. Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes kann in Berlin auch dann bestehen, wenn aktuell kein Niederschlag fällt oder gefallen ist. 2. Festgefrorener Splitt hat keine abstumpfende Wirkung und genügt nicht den in § 3 Abs. 1 Berliner StrReinG festgelegten Anforderungen. 3. Bei der Überwachung des Verrichtungsgehilfen zur Erfüllung der Streupflicht durch den Grundstückseigentümer ist ein strenger Maßstab anzulegen. 4. Nach der Neuregelung des Berliner StrReinG vom 11. November 2010 bestand besonderer Anlass, den Verrichtungsgehilfen auf die Einhaltung der verschärften Streupflicht eindringlich hinzuweisen. 5. Besondere Kontrollpflichten bestehen, wenn sich schon am Vortag aufgrund einer defekten Dachentwässerung Glätte gebildet hatte. (Leitsätze zu 2 bis 5 von der Redaktion)KG23.06.2014
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2 Ws 504/12 REHA - Prozesskostenhilfe für Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung bei ungeklärter Rechtsfrage (hier: Heimunterbringung wegen politischer Verfolgung)Leitsatz: Hängt die Entscheidung der Hauptsache von der Beantwortung der Frage ab, ob eine Heimunterbringung, die allein wegen politischer Verfolgung und daraus resultierender Inhaftierung der Eltern erfolgt, ohne Weiteres - oder nur beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen - als Ausdruck politischer Verfolgung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG gewertet werden kann, ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren über den Antrag auf Rehabilitierung zu gewähren. (Leitsatz der Redaktion)KG20.11.2012
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8 U 45/09 - Aufrechnungsverbot; Geltung auch über Ende des Mietverhältnisses hinausLeitsatz: Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Gewerberäume enthaltene Regelung, wonach der Mieter gegenüber dem Mietzins nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann, ist zulässig und gilt über die Beendigung des Mietvertrages und - soweit gegen Mietzins- und Nutzungsentschädigungsansprüche aufgerechnet werden soll - auch über den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache hinaus fort.KG26.10.2009
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7 U 98/08 - Anlegerhaftung in sog. Doppelstockgesellschaft; FreistellungsanspruchLeitsatz: Bei einer auf Vereinbarung beruhenden Verpflichtung zur Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten ist es eine Frage der Auslegung, ob die Fälligkeit sofort oder erst nach Entstehen und Fälligkeit der Drittschulden eintritt. Die den jeweiligen Umständen angemessene Regelung der Fälligkeitsfrage muss bei vertraglichen Befreiungsansprüchen, soweit diese sich auf künftige und noch nicht fällige Forderungen beziehen, der Disposition der Parteien überlassen bleiben. Erst wenn eine entsprechende Parteivereinbarung nicht feststellbar ist und auch den Umständen des Falles keine Lösung der Fälligkeitsfrage zu entnehmen ist, ist nach § 271 Abs. 1 BGB von der sofortigen Fälligkeit des Befreiungsanspruches auszugehen.KG20.01.2009
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24 W 6774/00 - Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft; Neuverteilung von GemeinschaftsräumenLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Gebrauchsregelung und Herausgabe von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Kellerräumen an die Gemeinschaft kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer und ohne Ermächtigung der Gemeinschaft gerichtlich geltend gemacht werden. 2. Dem Herausgabeanspruch kann jedenfalls dann nicht der Anspruch auf Kellerneuverteilung entgegengehalten werden, wenn nach der Gemeinschaftsordnung jede Gebrauchsregelung einer Vereinbarung bedarf und ohne Zustimmung des Antragstellers, aber auch gegen seinen Willen keine Vereinbarung zustande kommen kann. 3. Der Mieter, der Wohnungseigentum an seiner Wohnung erwirbt, löst damit das frühere Mietverhältnis und unterstellt sich der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, so daß er aus dem Mietverhältnis auch nicht länger die Befugnis zur Kellernutzung ableiten kann.KG26.11.2001