Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unredlichkeit des Erwerbs; manipulative Beteiligung eines Funktionsträgers; Erwerb durch Mieter mit Bietgenehmigung; Beweislast für Redlichkeit; Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses zwischen Berechtigtem und Bieter
Leitsätze
1. Allein die Eigenschaft eines Erwerbers als Funktionsträger begründet noch nicht dessen Unredlichkeit; auch insoweit bedarf es vielmehr der einzelfallbezogenen Feststellung des manipulativen Elements beim Erwerbsvorgang.
2. Die Unredlichkeit kann auch in dem Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses zwischen erwerbendem Mieter und Alteigentümer bestehen.
3. Für die Unredlichkeit reicht die bloße Kenntnis der Zwangssituation des Alteigentümers nicht aus.
4. Unredlichkeit in der Form des Zunutzemachens setzt voraus, dass der Erwerber einen besonderen Vorteil aus der Situation gezogen hat, der über die bloße Nutzung der Kaufgelegenheit hinausging.
(Leitsätze der Redaktion)
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