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Suchergebnis Urteilssuche (5441 - 5450 von 7938)
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BVerwG 8 B 38.18 - Rückübertragungsansprüche von Grundstücken nach Beschlagnahme und Überführung in VolkseigentumLeitsatz: Ist ein Instanzurteil auf zwei selbstständig tragende Erwägungen gestützt, kann bei einer solchen Mehrfachbegründung die Revision nur zugelassen werden, wenn gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Beschwerdegrund geltend gemacht wird, der die Zulassung rechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG16.12.2019
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BVerwG 3 PKH 5.12 - Berufliche Rehabilitierung; Feststellung der Verfolgungszeit; sozial gleichwertige TätigkeitLeitsatz: 1. Die erzwungene vorzeitige Beendigung einer berufsbezogenen Ausbildung ist als Verfolgung anzusehen, die den Beginn der für die berufliche Rehabilitierung maßgebenden Verfolgungszeit markiert. 2. Eine unmittelbar nach einer Verfolgungsmaßnahme aufgenommene gleichwertige Tätigkeit schließt jedoch die Feststellung einer Verfolgungszeit im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BerRehaG aus. Die Tätigkeit ist in der Regel nicht mehr sozial gleichwertig, wenn sie mit einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. verbunden ist. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG27.08.2012
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BVerwG 8 C 3.07 - Enteignung; besatzungsrechtlich; besatzungshoheitlich; Rehabilitierung; Verurteilung; Ausland; Strafurteil; unmittelbar; Besatzungsmacht; Vermögensentziehung; Territorialitätsprinzip; Schutzwirkung; Abwehrfunktion; Gewaltausübung; WillensbetätigungLeitsatz: Ein in der Sowjetunion ausgesprochenes vermögensentziehendes Strafurteil hat nicht unmittelbar die in der sowjetischen Besatzungszone Deutschland belegenen Vermögenswerte erfaßt.BVerwG22.08.2007
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BVerwG 7 C 7.97 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Rücknahmetatbestand; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; substanzerhaltende Aufwendungen; werterhöhende InvestitionenLeitsatz: Das Vorliegen eines Rücknahmetatbestandes im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 (Buchst. a bis c) VermG ersetzt nicht die positive Feststellung der Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG. Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der Vornahme substanzerhaltender oder werterhöhender Investitionen vor dem Stichtag im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c VermG.BVerwG16.10.1997
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BVerwG 7 C 67.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Angemesssenheit des Kaufpreises; Vereinbarung über eine Nach- oder Ausgleichszahlung; VerfolgungsvermutungLeitsatz: Der nach § 1 Abs. 6 VermG beanspruchten Rückübertragung eines durch "Zwangsverkauf" veräußerten Grundstücks steht regelmäßig eine zur Zeit der Geltung und unter dem Einfluß des Thüringer Wiedergutmachungsgesetzes (1945) getroffene Vereinbarung über eine Nach- oder Ausgleichszahlung nicht entgegen. Die Unangemessenheit eines für ein Grundstück entrichteten Kaufpreises im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 REAO ergibt sich im Regelfall bereits aus dem Umstand, daß er den zum Zeitpunkt der Veräußerung geltenden Einheitswert des Grundstücks unterschritt.BVerwG27.05.1997
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BVerwG 3 C 27.96 - Besetzung von Kollegialgerichten in den neuen Ländern; Restitution einzelner Vermögensgegenstände an Funktionsnachfolgerin; EinzelrestitutionLeitsatz: 1. An Entscheidungen von Kollegialgerichten in den neuen Ländern können bis zum 31. Dezember 1999 zwei Richter auf Probe mitwirken, ohne daß die sachliche Notwendigkeit dieser Besetzung im Einzelfall zu überprüfen ist. 2. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft kann als Funktionsnachfolgerin im Sinne § 11 Abs. 3 VZOG die Restitution einzelner Vermögensgegenstände auch dann verlangen, wenn der Gegenstand in der Hand ihrer generellen Funktionsvorgängerin einer Aufgabe gedient hat, die von ihr nicht wahrgenommen wird.BVerwG14.11.1996
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BVerwG 7 C 20.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts; EigenheimerwerbLeitsatz: Redlicher Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt nicht voraus, daß das zugrunde liegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich wirksam war.BVerwG18.01.1996
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BVerwG 4 C 24.91 - Anlieger; Straßenplanung; Folgenbeseitigung; StraßenanliegerLeitsatz: Zu den Folgen einer fehlerhaften Bauleitplanung (hier: "isolierte" Straßenplanung der Stadt B.). Der durch Richterrecht geprägte Anspruch auf Folgenbeseitigung besitzt voneinander zu trennende allgemeine tatbestandliche Voraussetzungen und im Einzelfall gegebene "rechtsvernichtende" Ausschlußgründe. Die Beziehungen zwischen dem "Straßenanlieger" und der "Straße" sind solche, die im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Gegenstand näherer gesetzlicher Regelung sein können. Insoweit bestehen keine Besonderheiten gegenüber anderen, nach Maßgabe des Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG regelungsbedürftigen und auch regelungsfähigen Nutzungskonflikten.BVerwG26.08.1993
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VG 19 L 97/21 - Vorläufige Untersagung der Begründung von Wohnungs- und TeileigentumLeitsatz: 1. Die Erklärung, gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern, steht der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nicht entgegen.2. Der Streitwert einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Mehrfamilienhäusern bemisst sich auf für Fall einer vorläufigen Untersagung einer begehrten Aufteilung nach der Anzahl der Wohnungen, wobei pro Wohnung 5.000 € in Ansatz zu bringen sind.(Leitsatz 2 von der Redaktion)VG Berlin02.07.2021
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1 K 227/14 - Veräußerungserlös, Abführung an den Entschädigungsfonds, Erbrecht des Fiskus, Aufgebot, AufgebotsgegenstandLeitsatz: 1. Zweck von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG ist neben der Finanzierung des Entschädigungsfonds im Wesentlichen die Klärung der Eigentumsverhältnisse bei unbekannten Berechtigten oder Berechtigten unbekannten Aufenthalts und die Verhinderung der Bildung herrenlosen Vermögens im Beitrittsgebiet. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse liegen nicht vor, wenn nach §§ 1936, 1964 BGB bzw. § 369 DDR-ZGB festgestellt wurde, dass ein anderer Erbe des Vermögensgegenstandes als der Fiskus nicht vorhanden ist. 2. Im Aufgebotsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG ist der abzuführende Vermögenswert genau zu bezeichnen. Eine solche Bezeichnung liegt nicht vor, wenn das Aufgebot ein Grundstück betrifft, aber der Erlös aus der Veräußerung dieses Grundstücks anzuführen ist. Eine derartige Inkongruenz führt zur Unwirksamkeit des Aufgebotsverfahrens. 3. Eine zur Zulassung der Revision verpflichtende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache liegt nicht vor, wenn außer dem anhängigen Verfahren kein weiteres Verfahren und damit auch keine von der anzugreifenden Entscheidung abweichende Rechtsauffassung bekannt ist. (Leitsätze der Redaktion)VG Cottbus18.07.2019