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Urteil Höhe der Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrags


Schlagworte

Höhe der Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrags

Leitsatz

Im Fall einer Kündigung eines Bauvertrags gemäß § 650f Abs. 5 BGB reicht grundsätzlich der schlüssige Vortrag des Unternehmers zur Höhe der Vergütung gemäß § 650f Abs. 5 Satz 2 BGB aus, um hiernach die Höhe einer geforderten Sicherheit gemäß § 650f Abs. 1 BGB zu bemessen. 

Ein Abzug bei der Höhe der Sicherheit unter Anwendung von § 287 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht. 

(Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274)

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