« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (5141 - 5150 von 7938)
Sortierung:
-
14 C 495/88 - Klage auf künftige Räumung während der Widerspruchsfrist; Beendigung des Mietverhältnisses; Eigenbedarfskündigung; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Räumungsklage; Klage auf künftige Leistung (Räumung); Kündigungsschutz; Widerspruchsrecht des Mieters; Widerspruch gegen Kündigung, Frist vorLeitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Klage auf künftige Räumung.AG Charlottenburg15.12.1988
-
16 C 477/88 - Berliner Mietspiegel/antizipiertes Sachverständigengutachten; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Sachverständigengutachten/Berliner Mietspiegel; Vergleichsmiete/Ermittlung durch Heranziehung des Berliner Mietspiegels; antizipiertes Sachverständigengutachten/Berliner MietspiegelLeitsatz: Der Berliner Mietspiegel kann als sog. antizipiertes Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden.AG Schöneberg06.10.1988
-
12 C 358/88 - Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner MietspiegelsLeitsatz: Zum Umfang der Darlegungslast des Vermieters bei Überschreiten des Mittelwerts des Berliner Mietspiegels.AG Wedding25.09.1988
-
5 C 294/88 - Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Darlegungslast, des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegel; Mittelwert, Berliner Mietspiegel; gerichtliches Erhöhungsverfahren, Darlegungslast; Handwaschbecken, fehlendes als wohnwertminderndes Merkmal; Renovierungsbedürftigkeit, des Treppenhauses als wohnwertminderndes Merkmal: Räume, große im Altbau kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Balkon, ohne Größenangabe kein wohnwerterhöhendes Merkmal; WC, nicht beheizbar als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung, fehlende als wohnwertminderndes Merkmal; Küche, fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes MerkmalLeitsatz: 1. Der Vermieter muß im gerichtlichen Erhöhungsverfahren nach § 2 MHG die wohnwerterhöhenden Merkmale dartun. Kann er das nicht, weil er die Wohnung nicht rechtzeitig vorher besichtigt hat, ist eine Beweisaufnahme, etwa durch Sachverständigengutachten, unzulässig. 2. Macht der Mieter starke Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses geltend (Merkmalgruppe 4), obliegt es dem Vermieter, die Daten der letzten Renovierung anzugeben. 3. Große Räume sind kein wohnwerterhöhendes Merkmal.AG Tiergarten19.09.1988
-
13 C 251/88 - Mieterhöhung; Berliner Mietspiegel; Mieterhöhungsverlangen; Hinweis auf Berliner Mietspiegel; Hinweis; auf Berliner Mietspiegel als Voraussetzung für Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Hinweis (Erhöhungsverlangen); Vergleichsmiete (ortsübliche)Leitsatz: 1. Der Hinweis auf den Berliner Mietspiegel verbunden mit der Angabe der Miet preisspanne reicht zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens aus; die entsprechende Tabelle des Mietspiegels braucht in Berlin nicht beigefügt zu werden. 2. Der Berliner Mietspiegel versteht unter dem Begriff der Sammelheizung auch eine Gasetagenheizung und unter dem Begriff des Bades auch eine mit einer Duschwanne ausgebaute Toilette.AG Neukölln20.07.1988
-
15 C 167/88 - Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung - Bad und Wohnlage; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Ausstattungsstandard/Einordnungsmerkmal; Spanneneinordnungsmerkmal/Ausstattungsstandard; Küche/nicht beheizbar als wohnwertminderndes Merkmal; Immissionen/wohnwertminderndes Merkmal; Gegensprechanlage/wohnwerterhöhendes Merkmal; Kabelanschluß/wohnwerterhöhendes Merkmal; Balkonfläche/als Teil der Wohnfläche; Mieterbad/Spanneneinordnung; Wohnlage/Spanneneinordnung; Wohnanlage/Beeinträchtigung durch Geräusche, wohnwertminderndes Merkmal; Wohnanlage/Kabelanschluß ein wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnanlage/Gegensprechanlage als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnfläche/Balkon als TeilLeitsatz: 1. Für die richtige Einordnung in den Berliner Mietspiegel ist derjenige Ausstattungsstandard maßgebend, den der Vermieter zur Verfügung gestellt hat. 2. Zur Einordnung einer Wohnung innerhalb der Spanne des betreffenden Mietspiegelfeldes.AG Schöneberg14.07.1988
-
16 C 16/88 - Eigenbedarf für den außerhalb des Elternhauses wohnenden Sohn; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Kündigungsgründe; berechtigte Interessen; FamilienangehörigeLeitsatz: Es liegt kein Eigenbedarf des Vermieters vor, wenn ein Vermieter für seinen Sohn Eigenbedarf geltend macht, diesem es aber ausschließlich darauf ankommt, eine eigene Wohnung zu beziehen, notfalls auch außerhalb des elterlichen Hauses.AG Schöneberg31.05.1988
-
102 C 244/87 - Mieterwechsel; Kosten einer Zwischenablesung; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängig; Heizperiode, Auszug vor Beginn; Zwischenablesung, Kosten; Betriebskostenvorschüsse, Abrechnung; GradtageLeitsatz: 1. Die Kosten einer Zwischenablesung sind nur dann umlagefähig, wenn sich der Mieter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hat. 2. Zieht ein Mieter vor Beginn der Heizperiode aus, ist der Vermieter bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung zur Zwischenablesung berechtigt, aber nicht verpflichtet.AG Schöneberg14.04.1988
-
102 C 244/87 - Mieterwechsel; Heizkostenaufteilung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Zwischenablesung; Kosten; Gradtagszahlen; Ermittlung der Heizkosten; Heizperiode, Auszug vor BeginnLeitsatz: 1. Die Kosten einer Zwischenablesung sind nur dann umlagefähig, wenn sich der Mieter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hat. 2. Zieht ein Mieter vor Beginn der Heizperiode aus, ist der Vermieter bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung zur Zwischenablesung berechtigt, aber nicht verpflichtet.AG Schöneberg14.04.1988
-
13 C 452/87 - Miete; vorzeitige Zahlung an ZwangsverwalterLeitsatz: Der Mieter wird durch eine vorzeitige Mietzinszahlung für den folgenden Monat an den Zwangsverwalter gegenüber dem Käufer des Grundstücks auch dann frei, wenn ihm nach Überweisung aber vor Fälligkeit des Mietzinses Mitteilungen zugehen, daß die Zwangsverwal tung aufgehoben sei und Mietzinszahlungen ab dem folgenden Monat an den Käufer des Grundstücks zu leisten seien.AG Charlottenburg06.11.1987