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Urteil Versorgungssperre nach beendetem Wohnungsmietverhältnis
Schlagworte
Versorgungssperre nach beendetem Wohnungsmietverhältnis
Leitsatz
Der Vermieter muss nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses einstweilen die ungehinderte Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Heizung aufrechterhalten, wenn die dem Mieter bewilligte Räumungsfrist noch nicht abgelaufen und über Vollstreckungsschutzanträge noch nicht abschließend entschieden worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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