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  1. V ZR 37/03 - Wirksamkeit eines Urteils ohne Verkündung
    Leitsatz: ZPO § 310 Wird ein Urteil entgegen § 310 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht verkündet, den Parteien aber zum Zwecke der Verlautbarung förmlich zugestellt, so liegt eine bloß fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit der Entscheidung nicht berührt. GG Art. 103 Abs. 1 Ein im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten Verkündungstermin erlassenes Anerkenntnisurteil kann den Anspruch des Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen.
    BGH
    12.03.2004
  2. 18 U 2416/99 - Rechtswegzulässigkeit; Vorrang des VermG; Gleichstellung sämtlicher Restitutionstatbestände; Wiedergutmachung nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen; verfolgsbedingter Vermögensschaden; NS-Vermögensunrecht; Grundbuchberichtigungsanspruch
    Leitsatz: Der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG steht den in Abs. 1, 3 und 7 des § 1 VermG normierten Tatbeständen gleich. Auch auf nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen im Sinne von § 1 Abs. 6 VermG gestützte zivilrechtliche Ansprüche werden durch das VermG insoweit verdrängt, als ein Restitutionstatbestand erfüllt oder die Restitution nach diesem Gesetz ausgeschlossen ist.
    OLG Dresden
    16.02.2000
  3. 17 C 33/24 - Schadensersatz für unterbliebene Schönheitsreparaturen und Sachbeschädigungen
    Leitsatz: 1. Schadensersatz für unterbliebene Schönheitsreparaturen schuldet der Mieter nur dann, wenn der Vermieter ihn unter Fristsetzung zur Beseitigung von konkret benannten Mängeln aufgefordert hat (Anschluss an LG Berlin - 64 S 189/19 -).2. Werden im Übergabeprotokoll nur bestimmte Arbeiten aufgeführt, liegt darin in der Regel ein Verzicht des Vermieters auf andere Ansprüche für unterbliebene Schönheitsreparaturen. 3. Sachbeschädigungen wie Kritzeleien überschreiten die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs, auch wenn die Wohnung mit Kindern bewohnt wird, eines davon mit einer geistigen Behinderung.4. Einen Mietausfallschaden kann der Vermieter nur geltend machen, wenn Räume für eine bestimmte Zeit wegen des vertragswidrigen Zustands der Mietsache nicht vermietbar waren; dazu gehört die Darlegung der Bemühung um Weitervermietung.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    15.10.2024
  4. 2 C 202/16 - Rückzahlung wegen Überschreitung der zulässigen Neuvertragsmiete, Mietpreisbremse
    Leitsatz: Die ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich gemäß § 556d Abs. 1 BGB die zulässige Höchstmiete bei Neuvertragsabschluss orientiert, ist anhand des Berliner Mietspiegels 2015 zu bestimmen.  (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    28.09.2016
  5. 220 C 422/07 - Konkludente Umlage von Betriebskosten durch vorbehaltslose Zahlung auf Betriebskostenabrechnungen
    Leitsatz: Haben die Parteien die Umlage bestimmter Betriebskosten im Mietvertrag nicht vereinbart, stellt der Vermieter diese Betriebskosten aber während eines Zeitraums von 15 Jahren in die Betriebskosten-Abrechnungen ein, entrichtet der Mieter die sich aus diesen Abrechnungen ergebenden Nachzahlungsbeträge stets vorbehaltlos und akzeptiert er während dieses Zeitraums alle vom Vermieter vorgenommenen Erhöhungen der monatlichen Betriebskosten-Vorauszahlung, so haben die Parteien eine konkludente Vereinbarung über die Umlage dieser Betriebskosten getroffen.
    AG Köln
    14.05.2008
  6. BVerwG 4 B 12.19 - Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung und Sanierungsausgleichsabgabe
    Leitsatz: Zur Unmöglichkeit der Ermittlung einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung durch ein ungeeignetes Wertermittlungsverfahren (hier: Zielbaummethode). (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    24.07.2020
  7. BVerwG 5 B 43.14 - Ausschlussgrund, Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit durch Denunziation
    Leitsatz: Ein zurechenbares - schuldhaftes - erhebliches Zuwiderhandeln gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit kann regelmäßig dann angenommen werden, wenn der Täter sich bewusst zum Vollstrecker nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen gemacht hat, und dass auch Denunziationen, die das Opfer der Willkür eines staatlichen Verfolgungsapparates ausgeliefert haben, als relevanter Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit zu bewerten sein können, auch wenn der Denunziant selbst sein Opfer nicht unmittelbar rechtsstaatswidrig oder unmenschlich behandelt, sondern sich als Zuträger für ein politisches System beteiligt hat, in welchem unter dem Deckmantel der Strafrechtspflege oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit missachtet wurden. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    30.06.2015
  8. BVerwG 3 B 58.11 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rehabilitierungsausschluss; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsexzess; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Beweisnot für verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG schließt in den Fallgruppen der besatzungshoheitlichen Enteignung eine Rehabilitierung aus. 2. Eine auf SMAD-Befehle gestützte Enteignung deutscher Stellen ist der Sowjetunion als seinerzeit oberster Hoheitsgewalt zurechenbar und gilt auch dann als besatzungsrechtlich oder besatzungshoheitlich im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, wenn die Vorgaben von deutschen Stellen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewendet wurden. 3. Ein konkretes Enteignungsverbot kann durch die Wiedergabe in einem Schriftstück einer deutschen Stelle nachgewiesen werden. 4. Fehlt es an einer Beweisnot, so muss das Tatsachengericht auch andere Beweiserleichterungen nicht in Erwägung ziehen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    19.12.2011
  9. 1 BvR 1492/91 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsschreiben
    Leitsatz: Die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung sind aus verfassungsrechtlicher Sicht mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar, wenn sich ein erneutes Kündigungsschreiben ausdrücklich auf die in einem früheren Kündigungsschreiben genannten Gründe bezieht und seitdem hinsichtlich der darin genannten Gründe keine Änderungen eingetreten sind. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    31.03.1992
  10. IX ZR 276/17 - Amtshaftung, Pflicht zur Belehrung über notarielle Beurkundung eines Mietvertrags mit Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts
    Leitsatz: Für die Beurteilung eines Schadenersatzanspruchs gegen den Anwalt muss die real eingetretene Vermögenslage mit derjenigen verglichen werden, die sich bei pflichtgemäßem Handeln des Anwalts ergeben hätte. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    18.07.2019