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Urteil Herausgabeanspruch für Kellerraum aufgrund eines Sondernutzungsrechts
Schlagworte
Herausgabeanspruch für Kellerraum aufgrund eines Sondernutzungsrechts
Leitsätze
1. Der Sondereigentümer kann von dem Besitzer eines Kellerraums die Herausgabe aufgrund eines ihm zugewiesenen Sondernutzungsrechts im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die WEG verlangen.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht für Mieter, die vorübergehend diesen Raum nutzten, besteht nicht, da ein Besitzrecht sich nur aus dem schriftlichen Mietvertrag oder einer tatsächlichen Übung ergeben kann.
(Leitsätze der Redaktion)
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