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Suchergebnis Urteilssuche (4371 - 4380 von 7944)
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23 O 443/98 - staatlicher Verwalter; Aufbauhypothekenbestellung; Auslandsgrundstück; Zuordnung; Rechtsnachfolge; VerbindlichkeitsübergangLeitsatz: 1. Zur Befugnis des staatlichen Verwalters, Aufbauhypotheken für ausländische Grundstücke zu bestellen. 2. Die zugrunde liegenden Darlehnsansprüche sind nicht erloschen. 3. Mit der Zuordnung des Grundstücks gehen die Verbindlichkeiten auf den Zuordnungsempfänger über.LG Berlin12.05.1999
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67 S 195/91 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete: Mietspiegel; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Die Anhörung eines Gutachters gemäß § 411 Abs. 3 ZPO kann dann unterbleiben, wenn das Gutachten augenscheinlich bereits dem Grunde nach nicht verwertbar ist, weil dem Gutachter bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete hinsichtlich der Streitwohnung (hier: Nachkriegswiederaufbau) keine vergleichbaren Mietdaten zur Verfügung stehen. 2. Das Amtsgericht ist gemäß § 286 ZPO nicht gehindert, bei einem nicht verwertbaren Sachverständigengutachten zur Miethöhe den Berliner Mietspiegel für Neubauwohnungen 1990 als Erkenntnisquelle heranzuziehen, wenn die vom Gutachten abweichende Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht von einem Mangel an Sachkunde beeinflußt ist.LG Berlin15.08.1991
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3 C 340/19 - Fristlose Kündigung wegen Beleidigungen von Mitarbeitern des VermietersLeitsatz: Grobe Beleidigungen von Mitarbeitern des Vermieters - hier die Äußerungen: „fick Dich“, „Schlampen“, „Fotzen“, Ausstrecken des Mittelfingers - sowie Tätlichkeiten rechtfertigen eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung auch dann, wenn der Mieter wegen einer Hirnschädigung nur bedingt belastbar ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee20.02.2020
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218 C 164/18 - Herausgabeanspruch für Kellerraum aufgrund eines SondernutzungsrechtsLeitsatz: 1. Der Sondereigentümer kann von dem Besitzer eines Kellerraums die Herausgabe aufgrund eines ihm zugewiesenen Sondernutzungsrechts im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die WEG verlangen. 2. Ein Zurückbehaltungsrecht für Mieter, die vorübergehend diesen Raum nutzten, besteht nicht, da ein Besitzrecht sich nur aus dem schriftlichen Mietvertrag oder einer tatsächlichen Übung ergeben kann. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg08.11.2018
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9 C 46/16 - Jahreszeitabhängige Minderung wegen Lärmbelästigung aus Flüchtlings- und AsylbewerberheimLeitsatz: Von einem Flüchtlings- und Asylbewerberheim ausgehende Geräusche und Gerüche können insbesondere in den Sommermonaten einen Mietmangel in Wohnungen auf benachbarten Grundstücken begründen. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding13.03.2017
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31 M 8004/17 - Fortsetzung der Räumungsvollstreckung gegen angeblichen Untermieter, Auswechslung von Werbeschildern erzeugt keinen BesitzanscheinLeitsatz: 1. Auch wenn im Räumungsverfahren ein Untermietvertrag mit einem Dritten vorgelegt wird, ist die Zwangsvollstreckung fortzusetzen, wenn ein Besitz des Untermieters an den Räumen nicht festgestellt werden kann.2. Das bloße Auswechseln von Werbeschildern mit dem Namen des Untermieters reicht nicht. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte16.01.2017
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16 C 130/13 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel 2013; Orientierungsmerkmal; freistehende Badewanne; fehlende DuschmöglichkeitLeitsatz: 1. Eine mit einer Silikonfuge an eine geflieste Wand angeschlossene Badewanne ist keine „frei stehende Badewanne" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013, selbst wenn sie auf Füßen steht und unter der Badewanne im hinteren Bereich ein schmaler Streifen des Fußbodens nicht gefliest ist. 2. Das wohnwertmindernde Merkmal „keine Duschmöglichkeit" liegt nicht vor, wenn ein Badezimmer über eine Badewanne verfügt, die mit einer Silikonfuge an eine geflieste Wand angeschlossen ist; auf das Vorhandensein eines Duschvorhangs oder einer Duschkabine kommt es nicht an. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Mitte07.02.2014
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10 C 285/11 - Betriebskostenabrechnung; Aufschlüsselung der Gesamtkosten nach den einzelnen Betriebskostenarten; Erläuterung des Verteilerschlüssels; unzutreffende Angabe der Wohnfläche; Kosten der EichungLeitsatz: 1. Eine Betriebskostenabrechnung ist formell unwirksam, wenn in ihr nur die auf den Mieter entfallenden Gesamtkosten und der sich daraus ergebende Anteil pro Quadratmeter angegeben ist, die Gesamtkosten jedoch nicht nach den einzelnen Betriebskostenarten aufgeschlüsselt worden sind sowie ein intransparenter Verteilerschlüssel nicht erläutert worden ist. 2. Falsche Flächenangaben betreffen nur die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung. 3. Werden die Kalt- und Warmwasserzähler wegen Ablaufs der Eichfrist ausgetauscht, so müssen diese Kosten als solche in der Betriebskostenabrechnung bezeichnet werden; eine Umlage als „Eichkosten" ist unwirksam. (Leitsätze der Redaktion)AG Spandau22.12.2011
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17 C 407/10 - Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwaltung; Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2009; modernes Bad; geräumiger Balkon; SanierungsarbeitenLeitsatz: 1. Das Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung mit der Anzeige, vom Vermieter entsprechend bevollmächtigt zu sein, ist auch ohne Beifügung der Vollmacht wirksam, wenn der Mieter die Erklärung nicht wegen Fehlens der Vollmacht unverzüglich zurückweist. 2. Ein Bad mit einer über der Badewanne nicht gefliesten Dachschräge und einer zu nah an die Badewanne gerückten Toilette ist kein modernes Bad. 3. Ein mangelbehafteter Zustand der Mietsache während der Sanierungsphase ist nicht mehr zu berücksichtigen, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über das Mieterhöhungsverlangen beseitigt ist. 4. Der Balkon ist geräumig i.S.d. Berliner Mietspiegels 2009, wenn gleichzeitig drei Personen an einem dort aufgestellten Tisch sitzen und sich bewegen können, ohne die Sitzenden zu behelligen. (Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick25.08.2011
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6 C 650/96 - Kein Modernisierungszuschlag ohne Ankündigung; Verwirkung eines ModernisierungszuschlagesLeitsatz: 1. Wird eine Modernisierungsmaßnahme nicht rechtzeitig nach § 541 b BGB angekündigt, ist das Mieterhöhungsrecht des Vermieters nach § 3 MHG auf Dauer ausgeschlossen. 2. Besteht kein Anspruch auf Zahlung des Modernisierungszuschlages, haftet der Mieter auch nicht auf Entgelt für die Nutzung der Modernisierungsmaßnahme (gegen KG, GE 1992, 920). 3. Ist ein Wertverbesserungszuschlag aus einem bestandskräftigen Preisstellenbescheid nach § 11 AMVOB jahrelang nicht geltend gemacht worden, sind Forderungen für die Vergangenheit verwirkt. Für die Zukunft kann sich demgegenüber der Vermieter auf die Mieterhöhungserklärung berufen.AG Tiergarten30.09.1997