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Urteil Fristlose Kündigung wegen Beleidigungen von Mitarbeitern des Vermieters
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Beleidigungen von Mitarbeitern des Vermieters
Leitsatz
Grobe Beleidigungen von Mitarbeitern des Vermieters - hier die Äußerungen: „fick Dich“, „Schlampen“, „Fotzen“, Ausstrecken des Mittelfingers - sowie Tätlichkeiten rechtfertigen eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung auch dann, wenn der Mieter wegen einer Hirnschädigung nur bedingt belastbar ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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