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Suchergebnis Urteilssuche (4361 - 4370 von 7944)
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24 W 71/01 - Kalenderjahreskonforme Abrechnungsbeschlüsse und Wirtschaftspläne; Vertrauensschutz für abweichende Wirtschaftsperioden bei AltfällenLeitsatz: 1. Jedenfalls bei Eigentümerbeschlüssen, die bis Ende des Jahres 2000 gefaßt worden sind, gebietet der Vertrauensschutz (BGHZ 145, 158 = GE 2000, 1478), Jahresabrechnungs-, Entlastungs- und Wirtschaftsplanbeschlüsse nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil sie nicht für das Kalenderjahr, sondern für davon abweichende Wirtschaftsperioden aufgestellt sind. Denn diese Eigentümerbeschlüsse liegen innerhalb der Beschlußkompetenz und wirken für alle Wohnungseigentümer gleichmäßig. 2. Ist ein von dem Kalenderjahr abweichender Wirtschaftsplan (etwa für eine Heizperiode) aus dem Jahr 2000 oder früher angefochten, kommt auch eine gerichtliche Einschränkung des beschlossenen Wirtschaftsplans nur auf das restliche Kalenderjahr nicht in Betracht, weil über den mutmaßlichen Fortgeltungswillen der Wohnungseigentümer bis zum nächsten Wirtschaftsplan ohnehin die Erstreckung auf die ersten Monate des Folgejahres zu erreichen ist.KG27.02.2002
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24 W 6942/98 - Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Wohnungseigentümerbeschlußanfechtung; KostenverteilungsschlüsselLeitsatz: 1. Auch wenn einem Wohnungseigentümer weder die Einladung zu einer Eigentümerversammlung noch das Versammlungsprotokoll bekanntgegeben worden ist, kann nach Ablauf der Jahresfrist des § 22 II 4 FGG Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschlußanfechtungsfrist des § 23 IV 2 WEG nicht gewährt werden. 2. Das Rechtsbeschwerdegericht hat Eigentümerbeschlüsse selbst auszulegen und, falls weitere Ermittlungen erforderlich sind, die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen.KG20.01.1999
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2 RE Miet 1/92 - Rechtsentscheid; Parteivereinbarung; Wohnraummietvertrag; Abschlussbefugnis des BerechtigtenLeitsatz: 1. Die konkludente Vereinbarung der Parteien über die Behandlung eines Vertragsverhältnisses als Wohnraummietvertrag ist zulässig und bindend. 2. Der Berechtigte (Grundstückseigentümer) ist nicht gehindert, Mietverträge über das Grundstück noch vor Beendigung der Verwaltung durch den VEB bzw. dessen Rechtsnachfolger abzuschließen. (Leitsätze der Redaktion)OLG Naumburg22.07.1993
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9 ReMiet 1/82 - DarlehensablösungLeitsatz: Wird ein vom Vermieter aufgenommenes dinglich gesichertes Darlehen, das der Finanzierung des Erwerbs eines Gebäudes gedient hat, durch ein anderes Darlehen abgelöst so scheitert die Umlegung einer damit eingetretenen Erhöhung der Kapitalkosten auf den Mieter des Gebäudes nach § 5 MHRG weder daran, daß das erste Darlehen, noch daran, daß das zweite Darlehen nach Zuteilung eines Bausparvertrags des Vermieters mit der Bausparsumme abgelöst werden sollte bzw. soll und eine entsprechende Begrenzung der Laufzeit des jeweiligen Darlehens von vornherein vereinbart worden ist. Zu der weiter vorgelegten Frage ergeht kein Rechtsentscheid.OLG Karlsruhe09.08.1982
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8 U 1238/82 - Verjährung bei Rückforderung preisrechtswidriger Leistungen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Leistungen, preisrechtswidrige; unerlaubte Handlung; Verjährungsfrist; Rückgewähranspruch; Hemmung (Verjährungsfrist); Vertrauensgrundsatz; Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Änderung der RechtsprechungLeitsatz: 1. Die kurze Verjährungsfrist des § 30 Abs. 1 Satz 2 1. BMG gilt auch für konkurrierende Ansprüche. Auch ein auf Schadensersatz gerichteter Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB ändert daran nichts. Für die in § 30 1. BMG aufgeführten Rückgewähransprüche sind die besonderen Verjährungsvorschriften des § 30 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 1. BMG allein maßgeblich, ohne Rücksicht darauf, ob diese Rückgewähransprüche auch aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen gerechtfertigt sind, für die sonst an sich längere Verjährungsfristen gelten. 2. Zur Frage, ob Verjährung wegen höherer Gewalt gemäß § 203 Abs. 2 BGB gehemmt gewesen sein kann, weil bis zur Entscheidung des BGH vom 25. Juni 1980 (GE 1980, 853) darauf vertraut worden ist, daß ein eingeleitetes Preisstellenverfahren die Verjährung unterbricht.KG12.07.1982
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I-17 O 85/19 - Einwendungsausschluss gegen Nachforderungen aus BetriebskostenabrechnungLeitsatz: In einer formularvertraglichen Rügeklausel (zur Nebenkostenabrechnung im Gewerberaummietvertrag) mit Anerkenntnisfiktion muss sich der Verwender verpflichten, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Schweigens besonders hinzuweisen. Unschädlich ist es, dass in der Klausel nicht ausdrücklich der Begriff „Pflicht“ verwendet wird. Denn mit Pflicht ist in diesem Zusammenhang nicht etwa eine vom Vertragspartner einklagbare Pflicht zu verstehen. Es handelt sich bei § 308 Nr. 5b) BGB vielmehr um die Statuierung einer (Hinweis-) Obliegenheit. Denn gibt der Verwender den Hinweis bei Beginn der Frist nicht, so knüpfen sich daran für ihn negative Folgen, d. h. die Fiktionswirkung tritt nicht ein.LG Bochum29.09.2020
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67 S 41/16 - Kinderlärm sozialadäquat und kein MangelLeitsatz: 1. Von Mietern in öffentlich geförderten, familientauglichen Wohnungen ist ein höheres Maß an „Geräuschtoleranz“ zu erwarten als von Mietern extrem teurer Altbauwohnungen, Luxusappartements oder als „seniorengerecht“ angebotener Wohnungen.2. Weil Kinder im Kleinkinderalter nicht zu einer leisen Art der Fortbewegung fähig sind und Rennen, von Erwachsenen als Poltern und Stampfen wahrgenommenes festes Auftreten und das Mehrfachablaufen von Wegen überhaupt erst die Voraussetzungen für die Entwicklung einer differenzierten Bewegungsfähigkeit sind, sind derartige Lebensäußerungen als Schritte der natürlichen Entwicklung von Kindern hinzunehmen und entsprechen einer normalen Wohnnutzung.3. Weil Kinder im Kleinkinderalter nicht zu einer differenzierten verbalen Auseinandersetzung fähig und damit nicht in der Lage sind, ihren Unmut und ihr Unbehagen differenziert auszudrücken, bewegen sich ihre von Erwachsenen als Brüllen und Schreien wahrgenommenen akustischen Äußerungen ebenso im Bereich normaler Wohnnutzung wie das daraufhin erfolgte Zurückbrüllen der Erwachsenen zum Zwecke der Unterbindung des Kinderlärms, auch wenn das aus pädagogischer Sicht nicht wünschenswert, aber als Folge der mit der Kleinkindererziehung einhergehenden nervlichen Anspannung der Erwachsenen als sozialadäquat hinzunehmen ist. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin05.09.2016
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4 O 1448/14 - Amtshaftungsanspruch wegen Stellen eines Rehabilitierungsantrags bei russischen Behörden durch deutsche Behörde, UnwürdigkeitLeitsatz: 1. Eine Amtspflichtverletzung liegt nicht darin, dass der Mitarbeiter einer Behörde zur Regelung offener Vermögensfragen im Rahmen der Prüfung über die Gewährung von Ausgleichsleistungen einen Rehabilitierungsantrag nach russischem Recht bei der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft in Moskau bezüglich eines von einem sowjetischen Militärtribunal verurteilten Betroffenen stellt.2. Auch Entscheidungen, die auf der Grundlage eines Rehabilitierungsantrages von Behörden oder Gerichten der Russischen Föderation gefällt werden, können in die Prüfung über die Gewährung von Ausgleichsleistungen einfließen, ohne dass sich die deutschen Behörden von diesen Informationen leiten lassen müssen. (Leitsätze der Redaktion)LG Gera16.06.2016
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55 S 322/11 - Gesetzliche Untergrenze für Beschlussfähigkeit; unberechtigte Auflösung der Eigentümerversammlung; neuer Versammlungsleiter und TagungsortLeitsatz: 1. Eine Rückwirkung der Zustellung auf die Klageeinreichung nach § 167 ZPO scheidet aus, wenn der angeforderte Gerichtskostenvorschuss erst nach 18 Tagen eingeht. 2. Durch die Teilungserklärung kann die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit nach § 25 Abs. 3 WEG gänzlich aufgehoben werden. 3. Nach unberechtigter Auflösung der Eigentümerversammlung durch den Verwalter können die erschienenen Wohnungseigentümer einen anderen Versammlungsleiter wählen und auch den Tagungsort verlegen (KG, GE 1989, 523). 4. Ein verspätet erscheinender Wohnungseigentümer, der sich nicht nach der Verlegung erkundigt, ist jedenfalls nicht vorsätzlich von der Versammlung ausgeschlossen worden. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin11.05.2012
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63 S 428/08 - Vorsätzliche sittenwidrige SchädigungLeitsatz: Zur Frage der Rechtskraftdurchbrechung nur in Ausnahmefällen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin15.02.2011