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Suchergebnis Urteilssuche (4331 - 4340 von 7944)

  1. 2 K 17/06 - Vorschubleisten; Ausschlussgrund; Indizwirkung; Parteifunktion; Amtshauptmannschaft; Kreisausschuss; Ortsgruppenleiter; Generalstabsoffizier
    Leitsatz: Der Ausschlussgrund des § 1 Abs. 4 AusgleichsLeistG kann auch schon bei einem innerhalb eines Zeitrahmens von zwei bis drei Monaten erfolgten rasanten kommunalpolitischen Aufstieg eines zuvor politisch nicht in Erscheinung getretenen Parteimitglieds der NSDAP angenommen werden, der zeitgleich zur Besetzung der Ortsgruppenleiterstelle erfolgte, zumal dann, wenn der Berechtigte zum Vorsitzenden der Amtshauptmannschaft und als einziger Vertreter in den Kreisausschuss der Kreishauptmannschaft gewählt wurde und Generalstabsoffizier war. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Chemnitz
    01.07.2009
  2. 1 K 3133/03 - Globalanmeldung; JCC; Anmeldungsunterlagen; Entziehungstatbestand; weggeschwommenes Grundstück; Einzelrestitution; Bruchteilseigentum; doppelter Durchgriff; Vergleich; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Erschließungsmerkmale; unüblicherKaufpreis
    Leitsatz: 1. Sog. Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. erfüllen die Anforderungen der §§ 30 Abs. 1 Satz 1, 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG, sofern sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich der beanspruchte Vermögenswert und das Eigentum ergibt. Aus den rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Ausschlußfrist eingereichen Unterlagen, die einem Rückübertragungsantrag beigefügt sind, muß in individualisierbarer Weise hervorgehen, um welchen Vermögensgegenstand es sich handelt. Das setzt voraus, daß die Bezeichnung der Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung sowohl einen Hinweis darauf ergibt, daß Gegenstand der Akten ein Entziehungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist, als auch, daß der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann. 2. Der Anspruch des Berechtigten, ihm an dem weggeschwommenen Grundstück im Wege der Einzelrestitution Bruchteilseigentum in Höhe der ihm entzogenen Beteiligung einzuräumen, besteht auch dann, wenn eine mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand der Schädigung gem. § 1 Abs. 6 VermG war und das Unternehmen zum Zeitpunkt der Schädigung nicht von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war (sog. doppelter Durchgriff). 3. Ein Vergleich in einem (früheren) Wiedergutmachungsverfahren hindert nicht das Entstehen (neuer) vermögensrechtlicher Ansprüche, die vielmehr neben oder an Stelle der (früheren) wiedergutmachungsrechtlichen Ansprüche treten. 4. Der Ausschlußgrund des § 5 Abs. 1 lit. c VermG (Verwendung des Grundstücks im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau) liegt bei einer nur äußerlich abgegrenzten Mehrheit von Einfamilienhäusern mit den üblichen gemeinsamen Erschließungsmerkmalen nicht vor. 5. Bei der Prüfung, ob die Veräußerung der Grundstücke i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 11 2. Halbs. VermG nicht zu einem für das Unternehmen üblichen Preis erfolgt ist, ist nicht allein die Höhe des Kaufpreises zu berücksichtigen, sondern auch, ob das Unternehmen wirtschaftlich benachteiligt wurde.
    VG Potsdam
    18.08.2005
  3. 6 K 91.16 -, VG 6 K 151 und VG 6 K 153.16 - Anspruch auf Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung
    Urteil: ...verkennt das Gericht den Wortlaut der...
    VG Berlin
    09.08.2016
  4. VIII ZB 38/14 - Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze
    Leitsatz: a) Die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze mittels Abgleichs mit dem Fristenkalender dient nicht allein dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben. Sie soll vielmehr auch gewährleisten, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. März 2000 - V ZB 1/00, NJW 2000, 1957 unter II mwN). b) Zu diesem Zweck sind Fristenkalender so zu führen, dass auch eine gestrichene Frist noch erkennbar und bei der Endkontrolle überprüfbar ist. Das ist auch bei einer elektronischen Kalenderführung erforderlich, denn sie darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. März 2000 - V ZB 1/00 aaO mwN).
    BGH
    04.11.2014
  5. V ZR 232/10 - Zuständigkeit für Rückforderungsklage des zur Wiedergutmachung gezahlten - insoweit nicht geschuldeten - Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag gegen Partei mit Wohnsitz außerhalb der EU
    Leitsatz: I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vorgelegt: 1. Ist die Rückforderung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung auch dann eine Zivilsache im Sinne von Art. 1 Abs. 1 VO (EG) Nr. 44/2001, wenn ein Bundesland durch eine Behörde angewiesen wird, zur Wiedergutmachung einen Teil des Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag an den Geschädigten auszuzahlen, stattdessen aber versehentlich den ganzen Kaufpreis an diesen überweist? 2. Besteht die nach Art. 6 Nr. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 erforderliche enge Beziehung mehrerer Klagen auch, wenn sich die Beklagten auf weitergehende Wiedergutmachungsansprüche berufen, über die nur einheitlich entschieden werden kann? 3. Ist Art. 6 Nr. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 auch auf Beklagten anwendbar, die ihren Wohnsitz nicht in der Europäischen Union haben? Wenn ja: Gilt das auch, wenn dem Urteil im Wohnsitzstaat des Beklagten nach bilateralen Abkommen mit dem Entscheidungsstaat die Anerkennung mangels Zuständigkeit versagt werden könnte?
    BGH
    18.11.2011
  6. V ZB 103/05 - Geschäftswert für Grundstückskaufvertrag; Wert der Bauverpflichtung für Kostenrechnung
    Leitsatz: a) Der Geschäftswert für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags bestimmt sich nach dem Gesamtwert der Leistungen des Käufers; ist der Verkehrswert des verkauften Grundstücks höher, ist dieser maßgebend. b) Die Übernahme einer Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung in einem Grundstückskauf- vertrag ist eine vermögensrechtliche Angelegenheit im Sinne von § 30 Abs. 1 KostO, auch wenn der Verkäufer kein wirtschaftliches, sondern ein ideelles Interesse an der Erfüllung der Verpflichtung hat. c) Gewährt der Grundstücksverkäufer dem Käufer für die Übernahme einer Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung einen Preisnachlaß, ist mangels anderer Anhaltspunkte die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Verkehrswert des Grundstücks als Wert der übernommenen Verpflichtung anzusetzen; entspricht der Kaufpreis dem Verkehrswert, ist der Wert der Verpflichtung grundsätzlich mit einem prozentualen Anteil des Kaufpreises unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
    BGH
    24.11.2005
  7. V ZR 37/03 - Wirksamkeit eines Urteils ohne Verkündung
    Leitsatz: ZPO § 310 Wird ein Urteil entgegen § 310 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht verkündet, den Parteien aber zum Zwecke der Verlautbarung förmlich zugestellt, so liegt eine bloß fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit der Entscheidung nicht berührt. GG Art. 103 Abs. 1 Ein im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten Verkündungstermin erlassenes Anerkenntnisurteil kann den Anspruch des Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen.
    BGH
    12.03.2004
  8. 18 U 2416/99 - Rechtswegzulässigkeit; Vorrang des VermG; Gleichstellung sämtlicher Restitutionstatbestände; Wiedergutmachung nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen; verfolgsbedingter Vermögensschaden; NS-Vermögensunrecht; Grundbuchberichtigungsanspruch
    Leitsatz: Der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG steht den in Abs. 1, 3 und 7 des § 1 VermG normierten Tatbeständen gleich. Auch auf nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen im Sinne von § 1 Abs. 6 VermG gestützte zivilrechtliche Ansprüche werden durch das VermG insoweit verdrängt, als ein Restitutionstatbestand erfüllt oder die Restitution nach diesem Gesetz ausgeschlossen ist.
    OLG Dresden
    16.02.2000
  9. 17 C 33/24 - Schadensersatz für unterbliebene Schönheitsreparaturen und Sachbeschädigungen
    Leitsatz: 1. Schadensersatz für unterbliebene Schönheitsreparaturen schuldet der Mieter nur dann, wenn der Vermieter ihn unter Fristsetzung zur Beseitigung von konkret benannten Mängeln aufgefordert hat (Anschluss an LG Berlin - 64 S 189/19 -).2. Werden im Übergabeprotokoll nur bestimmte Arbeiten aufgeführt, liegt darin in der Regel ein Verzicht des Vermieters auf andere Ansprüche für unterbliebene Schönheitsreparaturen. 3. Sachbeschädigungen wie Kritzeleien überschreiten die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs, auch wenn die Wohnung mit Kindern bewohnt wird, eines davon mit einer geistigen Behinderung.4. Einen Mietausfallschaden kann der Vermieter nur geltend machen, wenn Räume für eine bestimmte Zeit wegen des vertragswidrigen Zustands der Mietsache nicht vermietbar waren; dazu gehört die Darlegung der Bemühung um Weitervermietung.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    15.10.2024
  10. 2 C 202/16 - Rückzahlung wegen Überschreitung der zulässigen Neuvertragsmiete, Mietpreisbremse
    Leitsatz: Die ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich gemäß § 556d Abs. 1 BGB die zulässige Höchstmiete bei Neuvertragsabschluss orientiert, ist anhand des Berliner Mietspiegels 2015 zu bestimmen.  (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    28.09.2016