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Urteil Keine besonderen Anforderungen an die Darlegung erheblicher Gründe für die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in Räumungssachen
Schlagworte
Keine besonderen Anforderungen an die Darlegung erheblicher Gründe für die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in Räumungssachen
Leitsatz
Bei einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in einer Räumungssache ist dem Beschleunigungsgebot im Rahmen des richterlichen Ermessens auf der Rechtsfolgenseite Rechnung zu tragen.
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