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Suchergebnis Urteilssuche (4061 - 4070 von 7944)
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61 S 437/85 - Mangelanzeige erst bei Erkennen des MangelsLeitsatz: Der Mieter einer Wohnung hat keine Prüfungs- und Überwa chungspflicht dahingehend, daß das Duschwasser unterhalb der Duschtasse tatsächlich in das Abflußsystem gelangt. Daher ist der Mieter erst dann zur Mängelanzeige gemäß § 545 Abs. 1 BGB verpflichtet, wenn für ihn eine Verstopfung des Duschtasse nabflusses erkennbar ist.LG Berlin07.05.1987
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774 C 9/23 - Anfechtungs- und NichtigkeitsklageLeitsatz: 1. Es besteht keine Beschlusskompetenz, einem sein Sondereigentum vermietenden Eigentümer das Recht zu entziehen, einen Mietminderungsprozess mit seinem Mieter zu führen und diese Befugnis auf einen anderen Sondereigentümer zu übertragen.2. Ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht ein Eigentümerbeschluss, dass die Fortführung eines bestehenden Rechtsanwaltsmandats ohne besondere Begründung mit einer Aufstockung des Kostenrahmens um 9.000 € erfolgen soll.(Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg06.03.2024
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7 C 96/17 - Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, Haftung für Schäden durch AstbruchLeitsatz: Der Eigentümer öffentlichen Straßenlandes haftet ohne Verschulden für Schäden, die an einem Gebäude oder Grundstück dadurch entstehen, dass der Ast eines auf dem Straßenland stehenden Baumes abbricht. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding09.01.2018
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214 C 219/16 - Darlegung des Mietausfallschadens, Einmietbetrug, AnfechtungLeitsatz: Die bloße Überreichung eines „Tätigkeitsnachweises“ des Maklers reicht nicht zur Darlegung von Vermietungsbemühungen aus. (Leitsatz der Redaktion)AG Köln07.06.2017
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71 C 22/16 - Erträge aus Sondernutzungsrecht stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft zuLeitsatz: Behält sich der teilende Eigentümer die Zuordnung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragen-Stellflächen an Wohnungserwerber nur vor, stehen daraus erzielte Mieten nicht ihm als Sondernutzungsberechtigten, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick28.02.2017
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4 C 169/16 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel, vom Mieter eingebaute SpüleLeitsatz: 1. Die wohnwertmindernden Merkmale „Küche ohne Fenster“ und „nicht beheizbar“ nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel liegen nicht vor, wenn eine frühere Trennwand zum Nachbarzimmer (mit Fenster und Heizung) entfernt wurde.2. Hat der Mieter eine Küchenspüle eingebaut, der Vermieter aber die Genehmigung davon abhängig gemacht, dass dies ohne Einfluss auf die Orientierungshilfe sein soll, weil auf Verlangen des Mieters eine Spüle vom Vermieter eingebaut worden wäre, liegt kein wohnwertminderndes Merkmal vor.3. Eine gepflegte Müllstandsfläche ist anzunehmen, wenn im unteren und mittleren Bereich ein blickdichter Sichtzaun vorhanden ist. (Leitsätze der Redaktion)AG Lichtenberg02.02.2017
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233 C 520/14 - Ermittlung der ortsüblichen Einzelvergleichsmiete auch aus nicht qualifiziertem MietspiegelLeitsatz: Beim Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich trotz der gegen die Erhebungsmethodik erhobenen wissenschaftlichen Einwände um eine taugliche Erkenntnisquelle zur Ermittlung der ortsüblichen Einzelvertragsmiete, die einem Sachverständigengutachten deutlich überlegen ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Charlottenburg17.03.2015
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3 C 124/14 - Unberechtigte Kündigung und unwirksame Abrechnung über HauswartskostenLeitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung ist hinsichtlich der Position „Hauswartkosten" unwirksam, wenn die anteiligen Kosten für Verwaltungs- und Instandsetzungstätigkeiten nicht angegeben sind und der Höhe nach nicht nachgewiesene Personalkosten abgerechnet werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick25.11.2014
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119 C 408/13 - Mieterprotest-Plakat gegen „Luxusmodernisierung“Leitsatz: 1. Die Anbringung eines Plakates, mit dem der Mieter eine „Luxusmodernisierung" beanstandet, ist grundsätzlich zulässig, wenn die Substanz des Hauses nicht beschädigt wird. 2. Anspruch des Mieters auf Beseitigung nur vor seinem Balkon angebrachter zusätzlicher, objektiv nicht erforderlicher Mehrfach-Netzlagen. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte26.02.2014
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3 C 378/08 - Heizkostenabrechnung; Einrohrheizung; Kürzungsrecht des MietersLeitsatz: Der Wohnraummieter ist bei der Abrechnung der Heizkosten einer Einrohrheizung nach Fläche zur Kürzung des auf ihn entfallenden Anteils um 15 % berechtigt, wenn eine Erfassung des Verbrauchs technisch möglich und die Kosten dafür nicht unverhältnismäßig hoch sind, was der Vermieter darzulegen hat. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding23.05.2012