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  1. 18 S 187/16 - Härteeinwand für Mieterhöhung nach Modernisierung, Grenzen der Mietminderung, Verhinderung der Mangelbeseitigung, Berücksichtigung des Einkommens ausgezogener Mieter
    Leitsatz: 1. Verhindert der Mieter eine Mangelbeseitigung, führt dies dazu, dass jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Verweigerung die Miete nicht mehr gemindert ist.2. Wenn Arbeiten auf Wunsch des Mieters ausgeführt werden, kann darin keine Gebrauchsbeeinträchtigung gesehen werden, die zu einer Minderung der Miete führt.3. Bei seit Jahren getrennt lebenden Ehepartnern (Mitmietern) sind bei der Beurteilung, ob eine Modernisierungsmieterhöhung eine finanzielle Härte darstellt, auch die Einnahmen des aus der Wohnung ausgezogenen Mitmieters zu berücksichtigen.4. Für den Nachweis einer finanziellen Härte genügt die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides nicht, denn dieser gibt keinen hinreichenden Überblick über die Vermögensverhältnisse eines Mieters.5. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Modernisierungsmieterhöhung für den Mieter eine Härte bedeuten würde, ist die Möglichkeit, für die erhöhte Miete Wohngeld oder andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, mit zu berücksichtigen.6. Behauptet der Vermieter, dass die Modernisierungserhöhung bei entsprechender Antragstellung in voller Höhe von der zuständigen Behörde übernommen worden wäre, und widerlegt der Mieter diesen Vortrag nicht, muss sich der Mieter so behandeln lassen, als wären ihm entsprechende Sozialleistungen gewährt worden. (Nichtamtliche Leitsätze)
    LG Berlin
    23.03.2017
  2. (551 Rh) 152 Js 154/13 Reha (932/12) - Strafrechtliche Rehabilitierung, Maßnahme einer deutschen Stelle, Kinder von Hoheneck, Verbleib des Kindes bei der inhaftierten Mutter, Kinderheim
    Leitsatz: Die im Frauengefängnis Hoheneck mit ihren - aufgrund von Verurteilungen durch sowjetische Militärtribunale - inhaftierten Müttern untergebrachten Kinder unterlagen ab Februar 1950 der Verfügungsmacht deutscher Stellen. Sie sind sowohl wegen des Aufenthalts im Gefängnis als auch wegen Heimaufenthalten nach Trennung von den in Haft verbliebenen Müttern zu rehabilitieren. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.10.2015
  3. 18 O 5/14 - Veräußerung des Miteigentumsanteils am Hausgrundstück; Verpflichtung zur Zustimmung zur Kündigung des Hausverwaltervertrages; gemeinsame Haushaltsführung mit Enkel; Vergabe- und Belegungsgrundsätze
    Leitsatz: Nach Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück ist der Zweck der Gesellschaft, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens, weggefallen, so dass der Veräußerer verpflichtet ist, der Kündigung eines Hausverwaltervertrages zuzustimmen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    19.06.2014
  4. 67 S 150/12 - Verzicht des Vermieters auf Kosten für Rückbau des mieterseits eingebauten Bades; Mietermodernisierung
    Leitsatz: Hat der Vermieter nur in Ausnahmefällen den Rückbau modernisierender Umbauten des Mieters verlangt, und ist in diesen Fällen stets eine schriftliche Vereinbarung geschlossen worden, kann der Vermieter bei Fehlen einer solchen Vereinbarung nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Ersatz der Kosten für den Rückbau der vom Mieter durchgeführten Modernisierung des Bades verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    06.08.2013
  5. 63 S 567/10 - Unzulässiges Teilurteil über Räumungsklage bei noch nicht entscheidungsreifer Widerklage
    Leitsatz: Ein stattgebendes Teilurteil über eine Räumungsklage darf nicht ergehen, wenn noch nicht entscheidungsreife (Zahlungs-) Widerklage erhoben worden ist, die sich u. a. auf Rückzahlung unter Vorbehalt geleisteter Miete bezieht, die auch Gegenstand der Kündigung ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    01.07.2011
  6. 63 S 425/08 - Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Die Mitteilung zweier gesonderter Eigenbedarfslagen im Kündigungsschreiben führt zur formellen Unwirksamkeit der Kündigung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.07.2009
  7. 1 S 20283/08 - Parteien in einer Anfechtungsklage gegen "Wohnungseigentümergemeinschaft"; Beeinträchtigung durch Gartenhaus
    Leitsatz: 1. Eine Anfechtungsklage, die gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft S. (Wohnungseigentümer siehe anliegende Liste)" gerichtet ist, ist auslegungsfähig. Bei der Auslegung ist auch zu berücksichtigen, dass die Anfechtungsklage - anders als etwa eine Klage auf Schadensersatz - gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG nur gegen die übrigen Eigentümer gerichtet werden kann. 2. Für die Beurteilung der Beeinträchtigung eines Gartenhauses im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG im Rahmen eines Beschlussanfechtungsverfahrens gegen den Genehmigungsbeschluss kommt es nicht darauf an, ob das Gartenhaus für den Kläger sichtbar ist, geschweige denn, von welchem Standort innerhalb seines Sondereigentums aus das Gartenhaus noch zu sehen ist. Entscheidend ist der Blickwinkel von allen Gemeinschafts- und Sondereigentumsflächen aus.
    LG München I
    16.02.2009
  8. 65 S 414/03 - Mieterhöhung: Einfamilienhaus und Doppelhaushälfte vergleichbar
    Leitsatz: Der Vermieter einer Doppelhaushälfte kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens Bezug nehmen auf entsprechende Entgelte für Einfamilienhäuser.
    LG Berlin
    06.08.2004
  9. 67 S 594/00 - Angabe/Berücksichtigung von Kürzungsbeträgen bei Mieterhöhung
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, abzuziehende Kürzungsbeträge nach § 3 Abs. 1 MHG im Erhöhungsverlangen anzugeben, wenn diese ohne Auswirkungen auf das Erhöhungsverlangen sind. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    04.02.2002
  10. 1 O 207/01 - Keine einstweilige Verfügung gegen Mobilfunksendeanlagen
    Leitsatz: Die gesundheitliche Gefährdung durch Mobilfunksendeanlagen kann zwar derzeit nicht völlig ausgeschlossen werden; ein entsprechender Verdacht ist bisher jedoch nicht hinreichend belegt.
    LG Mönchengladbach
    09.07.2001