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Suchergebnis Urteilssuche (4101 - 4110 von 8028)

  1. 4 T 66/90 - Räumungsfrist; Verlängerung
    Leitsatz: Eine gerichtliche Räumungsfrist kann verlängert werden, wenn die ehemalige Mieterin als einkommensschwache Ausländerin mit Kind geringe Chancen auf dem Wohnungsmarkt hat.
    LG Mannheim
    29.03.1990
  2. 61 S 437/85 - Mangelanzeige erst bei Erkennen des Mangels
    Leitsatz: Der Mieter einer Wohnung hat keine Prüfungs- und Überwa chungspflicht dahingehend, daß das Duschwasser unterhalb der Duschtasse tatsächlich in das Abflußsystem gelangt. Daher ist der Mieter erst dann zur Mängelanzeige gemäß § 545 Abs. 1 BGB verpflichtet, wenn für ihn eine Verstopfung des Duschtasse nabflusses erkennbar ist.
    LG Berlin
    07.05.1987
  3. 4 C 176/25 - „Gute Nahversorgung“ nicht wohnwerterhöhend, Schadensersatz für unberechtigtes Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: 1. Die Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel kennt kein Merkmal „gute Anbindung an den ÖPNV“ oder „gute Nahversorgung“; eine nach dem Straßenverzeichnis vorliegende wohnwertmindernde Lärmbelastung wird dadurch nicht ausgeglichen.2. Unterlässt der Vermieter zumutbare Nachforschungen zu streitigen Ausstattungsmerkmalen, haftet er für ein gleichwohl gestelltes Mieterhöhungsverlangen auf Schadensersatz (hier: vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    15.08.2025
  4. 8 C 269/24 - Keine Doppelberücksichtigung von ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung
    Leitsatz: 1. Eine besondere Lärmbelastung schließt die Annahme der bevorzugten Citylage nicht aus. Vielmehr wird dieses wohnwerterhöhende Merkmal durch die zugleich vorliegende Lärmbelastung lediglich neutralisiert.2. Gute ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung sind keine wohnwerterhöhenden Merkmale i.S.d. Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel, weil diese Merkmale bereits im Rahmen der Wohnlagenbestimmung berücksichtigt worden sind, sofern nicht besondere Ausnahmefälle vorliegen, die jedenfalls innerhalb des S-Bahn-Rings durchweg nicht anzunehmen sind. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    11.03.2025
  5. 774 C 9/23 - Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage
    Leitsatz: 1. Es besteht keine Beschlusskompetenz, einem sein Sondereigentum vermietenden Eigentümer das Recht zu entziehen, einen Mietminderungsprozess mit seinem Mieter zu führen und diese Befugnis auf einen anderen Sondereigentümer zu übertragen.2. Ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht ein Eigentümerbeschluss, dass die Fortführung eines bestehenden Rechtsanwaltsmandats ohne besondere Begründung mit einer Aufstockung des Kostenrahmens um 9.000 € erfolgen soll.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    06.03.2024
  6. 7 C 96/17 - Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, Haftung für Schäden durch Astbruch
    Leitsatz: Der Eigentümer öffentlichen Straßenlandes haftet ohne Verschulden für Schäden, die an einem Gebäude oder Grundstück dadurch entstehen, dass der Ast eines auf dem Straßenland stehenden Baumes abbricht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    09.01.2018
  7. 214 C 219/16 - Darlegung des Mietausfallschadens, Einmietbetrug, Anfechtung
    Leitsatz: Die bloße Überreichung eines „Tätigkeitsnachweises“ des Maklers reicht nicht zur Darlegung von Vermietungsbemühungen aus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köln
    07.06.2017
  8. 71 C 22/16 - Erträge aus Sondernutzungsrecht stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu
    Leitsatz: Behält sich der teilende Eigentümer die Zuordnung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragen-Stellflächen an Wohnungserwerber nur vor, stehen daraus erzielte Mieten nicht ihm als Sondernutzungsberechtigten, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    28.02.2017
  9. 4 C 169/16 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel, vom Mieter eingebaute Spüle
    Leitsatz: 1. Die wohnwertmindernden Merkmale „Küche ohne Fenster“ und „nicht beheizbar“ nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel liegen nicht vor, wenn eine frühere Trennwand zum Nachbarzimmer (mit Fenster und Heizung) entfernt wurde.2. Hat der Mieter eine Küchenspüle eingebaut, der Vermieter aber die Genehmigung davon abhängig gemacht, dass dies ohne Einfluss auf die Orientierungshilfe sein soll, weil auf Verlangen des Mieters eine Spüle vom Vermieter eingebaut worden wäre, liegt kein wohnwertminderndes Merkmal vor.3. Eine gepflegte Müllstandsfläche ist anzunehmen, wenn im unteren und mittleren Bereich ein blickdichter Sichtzaun vorhanden ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    02.02.2017
  10. 233 C 520/14 - Ermittlung der ortsüblichen Einzelvergleichsmiete auch aus nicht qualifiziertem Mietspiegel
    Leitsatz: Beim Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich trotz der gegen die Erhebungsmethodik erhobenen wissenschaftlichen Einwände um eine taugliche Erkenntnisquelle zur Ermittlung der ortsüblichen Einzelvertragsmiete, die einem Sachverständigengutachten deutlich überlegen ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Charlottenburg
    17.03.2015