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Suchergebnis Urteilssuche (4011 - 4020 von 7944)

  1. 8 A 58/18 - Versäumung der Ausschlussfrist, Testamentseröffnung
    Leitsatz: Eine sog. Nachsichtgewährung wegen Versäumung der Ausschlussfrist nach § 6 Abs. 1 Satz 3 AusglLeistG muss im Kausalzusammenhang mit dem behördlichen Fehlverhalten stehen. Vorkommnisse staatlicher Stellen vor mehr als 20 Jahren zu Zeiten der Teilung Deutschlands bilden diesen Kausalzusammenhang nicht mehr (hier: evtl. Fehler bei der Testamentseröffnung).
    VG Magdeburg
    31.05.2018
  2. 34 C 93/12 - Einfriedungspflicht des Nachbarn, Einschränkungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
    Leitsatz: 1. Ein mobiler Elektro-Weide-Zaun ist keine „Einfriedung“ im Sinne des Nachbarrechts. 2. Zur Frage, inwieweit eine Einfriedungspflicht des Grundstücksnachbarn gemäß dem Landes-Nachbarrecht i. V. m. Art. 124 EGBGB besteht, wenn das Grundstück zugleich teilweise ein Teil der „freien Landschaft“ im Sinne des § 59 BNatschG i. V. m. den Ausführungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer ist.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    05.08.2015
  3. AN 4 K 13.00512 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Eingliederungshilfe; Ausschlussgrund wegen IM‑Tätigkeit; Ausschließungsgrund; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
    Leitsatz: Die Tätigkeit als IM rechtfertigt die Rücknahme der Häftlingshilfebescheinigung und der Eingliederungshilfe, wenn weder von Seiten des MfS unerträglicher Druck ausgeübt worden ist noch die Mitarbeit wegen einer erheblichen Zwangslage erfolgte. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Ansbach
    11.02.2014
  4. 311 S 39/94 - Schönheitsreparaturen; nichtige Klausel
    Leitsatz: Die Kl. ist Vermieterin einer Wohnung im Hause E. in Hamburg. Sie verlangt vom Bekl., der seit 1968 Mieter der Wohnung ist, einen Kostenvorschuß zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:Der Rechtsstreit wird dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt: Ist bei der Vermietung einer im Zeitpunkt des Vertragsbeginns unrenovierten Wohnung die formularmäßige Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam, wenn der Vertrag zugleich eine Allgemeine Geschäftsbedingung enthält, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, vor dem Einzug, spätestens kurz nach Einzug eine Renovierung der Wohnung vorzunehmen?
    LG Hamburg
    24.02.1995
  5. VG 19 K 65.15 - Zur Funktionslosigkeit des Berliner Bebauungsplans von 1958/60 hinsichtlich der GFZ
    Leitsatz: 1. Zum Außerkrafttreten des als übergeleitetem Bebauungsplan fortgeltenden Berliner Baunutzungsplans von 1958/1960 hinsichtlich seiner Festsetzungen über das Nutzungsmaß für innerstädtische Grundstücke.2. Der als übergeleiteter Bebauungsplan fortgeltende Berliner Baunutzungsplan von 1958/1960 ist hinsichtlich seiner Festsetzungen über das Nutzungsmaß für innerstädtische Grundstücke obsolet, wenn auf keinem der Grundstücke in den jeweiligen Baublöcken die vom Baunutzungsplan festgesetzte GFZ eingehalten wird, nach Inkrafttreten des Baunutzungsplanes eine Entwicklung eingesetzt hat, die eine Verwirklichung des Planungszieles auf unabsehbare Zeit ausschließt, weil nicht nur nach sechs Jahrzehnten keine nennenswerten Bemühungen zur Reduzierung des Maßes stattgefunden haben, sondern in dieser Zeit die bestehende bauliche Struktur durch die Erteilung von Befreiungen mittels städtebaulicher Leitlinien so beständig verfestigt haben, dass eine Wiederannäherung an eine dem Baunutzungsplan vorschwebende GFZ ausgeschlossen erscheint; dies gilt umso mehr für Bereiche, die als Sanierungsgebiete ausgewiesen wurden, und in denen erhebliche private und öffentliche Mittel in Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geflossen sind, und für Grundstücke im Bereich langjährig geltender Milieuschutzverordnungen und/oder städtebaulicher Erhaltungsverordnungen, die einen Rückbau baulicher Anlagen auf das Maß der GFZ des Baunutzungsplans faktisch ausschließen. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    17.03.2017
  6. 5 K 2549/95 - besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschlus; Restitutionsausschluss
    Leitsatz: 1. Soweit eine Enteignung gegen ein besatzungshoheitliches Enteignungsverbot verstößt, ist das enteignete Vermögen zurückzugeben. 2. Zur Geschichte der Enteignungen in Sachsen.
    VG Dresden
    12.11.1997
  7. 30 C 196/23 - Kündigung wegen ausufernden Cannabiskonsums
    Leitsatz: Ein Kündigungsgrund kann auch nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes - KCanG - grundsätzlich dann gegeben sein, wenn der Bereich der eigenen Wohnung durch die Auswirkungen des Cannabiskonsums überschritten wird, da insofern dann ein Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und damit eine erhebliche Störung des Hausfriedens in Betracht kommt.
    AG Brandenburg/Havel
    30.04.2024
  8. 3 K 3022/22 - Umrechnungskoeffizienten und Liegenschaftszinssätze von Gutachteraus-schüssen im Land Berlin für das Jahr 2019: Anwendbarkeit von Liegenschafts-zinssätzen bei Bewertung im typisierten Ertragswertverfahren
    Leitsatz: 1. Bei der Bewertung Berliner Grundstücke im typisierten Ertragswertverfahren nach den §§ 184 ff. BewG sind nicht die vom Gutachterausschuss veröffentlichten steuerlichen Liegenschaftszinssätze, sondern die vom Gutachterausschuss veröffentlichten allgemeinen Liegenschaftszinssätze anzuwenden. (Rn. 47) (Rn. 55) (Rn. 57) (Rn. 58) (Rn. 61)2. Weist ein Gutachterausschuss die Umrechnungskoeffizienten mit vier Nachkommastellen aus (hier: für eine GFZ-Anpassung des Bodenrichtwertes), sind auch vier Nachkommastellen maßgeblich (hier: so dass einer Verwaltungspraxis, jeweils mit auf zwei Nachkommastellen abgerundeten Werten zu rechnen, die Grundlage fehlt). (Rn. 40)3. (zu 1.) Ein ausdrücklicher Hinweis in den Veröffentlichungen des Gutachterausschusses, dass zwischen den in den Tabellen ausgewiesenen Werten linear interpoliert werden kann, ist entbehrlich. Das gilt jedenfalls dann, wenn offensichtlich ist, dass der Gutachterausschuss sich nicht auf die Angabe von Werten für ganzzahlige Objektkaltmieten pro m2 „glatte“ Gesamtwohn -/Nutzflächen und „glatte“ Bodenrichtwerte beschränken wollte. (Rn. 62)4. Weder sind die einfachgesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig, noch ist der Ansatz der vom Gutachterausschuss veröffentlichen Liegenschaftszinssätze 2019 wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig - obgleich sie deutlich niedriger sind als der gesetzliche Liegenschaftszinssatz nach § 188 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BewG. (Rn. 69)5. Der empirische Befund, dass die Gutachterausschüsse in Deutschland für nicht unerhebliche Teile des Bundesgebiets und der Gutachterausschuss in Berlin für Teile des Stadtgebiets keine Liegenschaftszinssätze ermittelt und veröffentlicht haben, steht einem normativen Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts nicht gleich (hier: im Hinblick auf eine etwaige Verfassungswidrigkeit). (Rn. 71)6. Entscheidend (hier: für die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen) ist, dass die Liegenschaftszinssätze des Gutachterausschusses marktgerecht sind, dass es im Falle des Fehlens eines Liegenschaftszinssatzes des Gutachterausschusses eine Auffanglösung zur Sicherstellung der Besteuerung gibt, und dass einem im Einzelfall über dem Verkehrswert liegender typisierten Grundbesitzwert nach § 198 BewG durch Vorlage eines Gutachtens begegnet werden kann. (Rn. 78)
    FG Berlin-Brandenburg
    24.04.2024
  9. M 9 K 18.4553 - Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. Telemediengesetzes, Diensteanbieter darf Bestandsdaten seiner Nutzer herausgeben ohne Verstoß gegen Datenschutzrecht
    Leitsatz: Zulässiges und begründetes Auskunftverlangen der zuständigen Behörde (hier Amt für Wohnen und Migration der Stadt München) gegenüber einem Plattformbetreiber für Ferienwohnungen (hier Airbnb) über genaue Anschrift von Unterkünften, Namen und Anschriften von Gastgebern und Buchungszeiträume. (Leitsatz der Redaktion)
    VG München
    12.12.2018
  10. 2 BvR 2063/11 - Rehabilitierungsverfahren; Rechtsstaatsprinzip; Amtsermittlungspflicht; Kinderheimunterbringung; Durchgangsheim; Jugendwerkhof
    Leitsatz: Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt die Ausschöpfung sämtlicher erfolgversprechender Erkenntnisquellen im Rehabilitierungsverfahren.
    BVerfG
    18.12.2014