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Suchergebnis Urteilssuche (3861 - 3870 von 7938)

  1. 3 C 384/13 - Teilkündigung eines Mietergartens; einheitliches Mietverhältnis
    Leitsatz: Im Regelfall ist auch bei Vorliegen von zwei getrennten Verträgen über die Nutzung einer Wohnung und eines Mietergartens davon auszugehen, dass beide Verträge eine rechtliche Einheit bilden, wenn Wohnung und Mietergarten auf demselben Grundstück liegen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    27.08.2014
  2. 33 M 8084/14 - Gerichtsvollzieherkosten für gütliche Einigung
    Leitsatz: Eine Gebühr gem. KV 207 ist nur dann zu erheben, wenn seitens des Gläubigers ein isolierter Auftrag zur Durchführung einer gütlichen Einigung erteilt wurde bzw. der Auftrag nicht in Verbindung mit einem Auftrag gem. § 802 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 4 ZPO steht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    25.06.2014
  3. 229 C 91/13 - Inhaltliche Anforderungen an Zustimmungsklage für behindertengerechten Umbau; präzise Angabe von Art, Umfang, Beginn und Dauer der baulichen Maßnahmen
    Leitsatz: Ein Klageantrag des Mieters auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen für eine behindertengerechte Nutzung muss die Maßnahmen präzise bezeichnen; Art und Umfang sowie der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme müssen benannt sein. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    24.09.2013
  4. 234 C 273/12 - Repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses als wohnwerterhöhendes Merkmal für Wohnung im Seitenflügel; Mieterhöhung; Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe
    Leitsatz: Ein repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses ist als wohnwerterhöhendes Merkmal bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohnung im Seitenflügel jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn der Seitenflügel auch über den repräsentativen Eingangsbereich des Vorderhauses zu erreichen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    14.03.2013
  5. 15 C 552/11 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; bevorzugte City-Lage; berücksichtigungsfähige Betriebskosten bei Bruttomieterhöhung; Dachrinnenreinigungskosten; Umlage von einzelnen Betriebskosten auch auf Garagen- bzw. Stellplatzmieter
    Leitsatz: 1. Die Lage in Schlachtensee in der Nähe der S-Bahn ist keine „bevorzugte City-Lage" i.S.d. Berliner Mietspiegels 2011. 2. Der in der Bruttomiete enthaltene Betriebskostenanteil ist von dem die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangenden Vermieter im Einzelnen darzulegen und zu beweisen. 3. Die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen der Fallrohre der Dachrinne sind nicht als Betriebskosten umlagefähig. 4. Die Kosten der Straßenreinigung, des Hausmeisters, der Beleuchtung, der Müllabfuhr, der Gartenpflege, der Dachrinnenreinigung sowie des Niederschlagswassers sind auch auf die Garagen- und Stellplatzmieter umzulegen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    29.01.2013
  6. 910 C 117/10 - Blei im Trinkwasser; Grenzwerte; Ablaufzeit; Mangel
    Leitsatz: Erreicht das Trinkwasser erst nach längerem Ablaufen die zulässigen Bleiwerte, liegt ein zur Minderung berechtigender Mangel vor. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Hamburg-St. Georg
    28.02.2011
  7. 23 C 194/10 - Keine Korrektur der Betriebskostenabrechnung zugunsten des Vermieters nach Zahlung
    Leitsatz: Nach Zahlung des Saldos einer Betriebskostenabrechnung durch den Mieter kann der Vermieter die Abrechnung nicht zu seinen Gunsten korrigieren (hier: übersehene Kabelkosten).
    AG Potsdam
    06.07.2010
  8. 518 C 399/09 - Kein Mangel bei Fehlen einer Papiermülltonne; Mietgebrauch
    Leitsatz: Keine Gebrauchsbeeinträchtigung wegen Fehlens einer „blauen Tonne", wenn die Gemeindesatzung eine Aufstellung nicht vorschreibt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Hamburg-Blankenese
    19.02.2010
  9. 8 C 262/09 - Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Gegenüber dem Kautionszahlungsanspruch und dem Nachzahlungsanspruch aus der Nebenkostenabrechnung kann der Mieter kein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln geltend machen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wetter
    15.02.2010
  10. 6 C 4949/08 - Besichtigungsklausel für periodisches Zutrittsrecht
    Leitsatz: Eine mietvertragliche Regelung, in der nicht auf einen besonderen Besichtigungsanlass abgestellt wird, ist unwirksam. Soweit durch die Klausel aber lediglich bestätigt werden soll, dass ein periodisches Besichtigungsrecht im Abstand von mindestens zwei Jahren besteht, ergeben sich grundsätzlich keine Bedenken. Die Besichtigung ist aber nur nach Vorankündigung gestattet. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Münster
    18.12.2008