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Suchergebnis Urteilssuche (3851 - 3860 von 8028)
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233 C 4110888 - Mietvertrag, unbefristeter; Eigenbedarf, absehbarer; absehbarer - bei MietvertragsabschlußLeitsatz: Der bei Vereinbarung des Mietvertrages auf unbestimmte Zeit absehbare Eigenbedarf ist innerhalb von fünf Jahren vom Vermieter offenzulegen, bevor der Vertrag vom Mieter unterzeichnet wird.AG München27.07.1989
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212 C 301/88 - Architekt; Kosten; Modernisierungkosten; Renovierungskosten; Instandsetzungskosten; BeweislastLeitsatz: 1. Ein Architektenhonorar ist als Teil der Modernisierungskosten anzusetzen, wenn die Einschaltung des Architekten objektiv notwendig und wirtschaftlich vernünftig war. 2. Ersparte Instandsetzungskosten sind wohnungsbezogen zu ermitteln. Für den Umfang der abzusetzenden Renovierungskosten ist der Mieter beweispflichtig.AG Köln07.03.1989
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7 C 526/88 - Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Anspruch des Mieters auf Anschluß Breitbandnetz/Anspruch des Mieters auf Anschluß Anschluß/Kabelfernsehen Mieter/Anschluß an Kabelfernsehen vertragsmäßiger Gebrauch/Anschluß an Kabelfernsehen Hausanschluß/an KabelfernsehenLeitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch auf Anschluß seiner Wohnung an das Kabelfernsehen, soweit er bereit ist, die dafür notwendigen Kosten zu tragen.AG Wedding28.12.1988
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6 C 370/88 - Postgebühren; Erhöhung; GebührenvorauszahlungLeitsatz: Keine Berechtigung der Post zur Erhöhung der Gebühren, wenn der Grundstückseigentümer eine Gebührenvorauszahlung für zehn Jahre geleistet hat.AG Charlottenburg14.10.1988
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7 b 230/88 - Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - Kohlebadeofen, Seitenflügel -; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Vergleichsmiete (ortsübliche), Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Berliner Mietspiegel, Anhaltspunkte für Vergleichsmiete; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Kohlebadeofen, kein wohnwertminderndes Merkmal; Küche, Warmwasserbereitung mit 5-L-Boiler kein wohnwertminderndes Merkmal; Wohnräume, Lage im Seitenflücgel kein wohnwertminderndes Merkmal; Seitenflügel, Wohnung im S. kein wohnwertminderndes Merkmal; Hinterhaus, Blick auf Hinterhaus kein wohnwertminderndes Merkmal; Klingelanlage, fehlende kein wohnwertminderndes Merkmal; Parkplatz, fehlender kein wohnwertminderndes Merkmal; Wohnumfeld, fehlender Parkplatz kein wohnwertminderndes MerkmalLeitsatz: 1. Der Mietspiegel ist lediglich ein Anhaltspunkt für den Mietzins, der vom Vermieter verlangt werden kann. 2. Eine Wohnung im Seitenflügel kann Abstriche beim Quadratmeterpreis nicht begründen, da der Blick auf einen Hinterhof auch erfreulich sein kann, da Hinterhöfe im Berliner Altbau üblicherweise mit Bäumen bewachsen sind. 3. Daß eine Wohnung nicht an eine Klingelanlage angeschlossen ist, ist kein negatives, sondern vielmehr ein positives Merkmal, da es erfreulich ist, daß nicht jeder vorbeilaufende Passant auf die gemeinsame Klingelanlage drücken kann.AG Charlottenburg04.07.1988
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12 C 137/88 - Mieterhöhung, konkludente Zustimmung durch Zahlung; Mieterhöhung, konkludente Zustimmung; Mieterhöhungsverlangen, konkludente Zustimmung; Zustimmung zur Mieterhöhung, konkludente; Mietzahlung, als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung; Abänderungsvereinbarung, konkludente durch MietzahlungLeitsatz: 1. Zur Frage, ob eine Klage auf Feststellung, daß in erhöhten Zahlungen des Mieters eine Zustimmung zum Erhöhungsverlangen liegt, zulässig ist. 2. Hat der Vermieter nach Eingang der ersten erhöhten Zahlung nach einem Zustimmungsverlangen den Mieter um eine schriftliche und eindeutige Willenserklärung gebeten, so liegt, wenn der Mieter darauf nicht antwortet, auch in weiteren Zahlungen des Mieters keine konkludente Zustimmung zum verlangten erhöhten Mietzins.AG Schöneberg24.06.1988
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12 C 137/88 - Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung; Mietzinserhöhung, Mieterhöhungsverlangen, Zustimmung des Mieters, Zustimmung, konkludente MietzahlungLeitsatz: 1. Zur Frage, ob eine Klage auf Feststellung, daß in erhöhten Zahlungen des Mieters eine Zustimmung zum Erhöhungsverlangen liegt, zulässig ist. 2. Hat der Vermieter nach Eingang der ersten erhöhten Zahlung nach einem Zustimmungsverlangen den Mieter um eine schriftliche und eindeutige Willenserklärung gebeten, so liegt, wenn der Mieter darauf nicht antwortet, auch in weiteren Zahlungen des Mieters keine konkludente Zustimmung zum verlangten erhöhten Mietzins.AG Schöneberg24.06.1988
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12 C 694/87 - Einbruchssicherung; Einbruchssicherung/Anspruch des Mieters gegen Vermieter; Einbruchsvorkehrungen/Anspruch des Mieters gegen Vermieter; vertragsgemäßer Gebrauch/Einbruchssicherungen; Mängelkenntnis/unvollkommene Einbruchssicherung; Vorschußanspruch/des Mieters für EinbruchssicherungLeitsatz: Zur Frage, wann der Mieter vom Vermieter spezielle Einbruchsvorkehrungen verlangen kann.AG Schöneberg23.05.1988
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15 C 248/87 - Betriebskosten; Belegeinsicht; HauswartdienstvertragLeitsatz: Der Mieter hat zur Überprüfung von Betriebskostenunterlagen das Recht auf eine Ablichtung des Hauswartdienstvertrages; weder datenschutzrechtliche noch verfassungsrechtliche Gesichtspunkte stehen dem entgegen.AG Schöneberg17.07.1987
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2 C 180/86 - Betriebskostenzuschlag (Altbau); Betriebskosten - Abwälzung von neu entstandenen im Altbau; Instandhaltungskosten - Reinigung der Dachrinne; Dachrinne - Reinigungskosten; Reinigungskosten - Dachrinne; Betriebsmehrkosten - neu entstanden (Altbau); Betriebskostenerhöhungen - neu entstandenee (Altbau)Leitsatz: 1. Völlig neueingeführte Betriebskosten dürfen gem. § 4 Abs. 1 XII. BMG nicht umgelegt werden. 2. Kosten für die Reinigung der Dachrinne sind keine Betriebskosten, sondern Instandhaltungskosten.AG Spandau25.05.1986
