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Urteil Versäumnisse privaten Postzustellers bei Zustellung von Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Versäumnisse privaten Postzustellers bei Zustellung von Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Der Vermieter hat es im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht zu vertreten, wenn aufgrund von Versäumnissen eines privaten Postzustellers die Zustellung der Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 556 Abs. 3 BGB erfolgt.

(Leitsatz des Einsenders)

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