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Suchergebnis Urteilssuche (3881 - 3890 von 7997)

  1. 61 S 7/88 - Vertragsgemäße Nutzung; Mietvertrag; Mischmietverhältnis; Nutzungszweck, vereinbarter; Wohnzweck; Gewerbemiete
    Leitsatz: Läßt der Mietvertrag nicht erkennen, ob die Mieträume überwiegend zu gewerblichen oder zu Wohnzwecken vermietet worden sind, und nutzt der Mieter die Mieträume überwiegend zu Wohnzwecken, so ist die vom Mieter vorgenommene Nutzung der Mietsache auch eine vom Vertragswillen der Parteien gedeckte Nutzung der Mietsache.
    LG Berlin
    08.08.1988
  2. 12 O 548/87 - Verkehrssicherungspflicht; Eisbeseitigung; Hof; Grundstückshof
    Leitsatz: Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers auf dem Hof seines Grundstücks.
    LG Berlin
    01.02.1988
  3. 29 S 48/87 - Beschwerdewert; Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Zum Wert der Beschwer.
    LG Berlin
    07.07.1987
  4. 61 S 142/86 - Zugehen eines Kündigungsschreibens; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschreiben; Absenkung, Zugang; Empfangsvollmacht; Prozeßvollmacht; Prozeßbevollmächtigte
    Leitsatz: 1. Aus der ordnungsgemäßen Absendung des Kündigungsschreibens an den Mieter kann nicht gefolgert werden, daß das Schreiben dem Mieter auch zugegangen ist. 2. Das an den Prozeßbevollmächtigten des Mieters gerichtete Kündigungsschreiben ist dem Mieter nur zugegangen, wenn sein Prozeßbevollmächtigter insoweit Empfangsvollmacht hatte. Die erteilte Prozeßvollmacht reicht dafür nicht aus.
    LG Berlin
    18.09.1986
  5. 61 S 19/84 - Verletzung der Obhutspflicht; Vertragsgemäßer Gebrauch; Obhutspflicht (Mieter); sachgerechtes Lüften; Feuchtigkeitsschäden; Schimmelpilzbefall; positive Vertragsverletzung; Schadensersatzpflicht; Abnahmeprotokoll; Vertrauensgrundsatz
    Leitsatz: Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er die ihm mietvertraglich obliegende Obhutspflicht dadurch verletzt hat, daß sich in seiner Wohnung Feuchtigkeitsschäden (Schimmelpilzbefall) gebildet haben, die durch ausreichendes Lüften hätten verhindert werden können.
    LG Berlin
    08.11.1984
  6. 218 C 243/23 - Widerruf der Genehmigung zur Hundehaltung, Haltung eines Kampfhundes
    Leitsatz: Eine mit Zustimmung des früheren Vermieters erlaubte Hundehaltung kann von dem in das Mietverhältnis eingetretenen Vermieter nur aus wichtigem Grund widerrufen werden, auch wenn es sich um einen gefährlichen Hund („Kampfhund“) i.S.d. Berliner Hundegesetzes handeln sollte; dass sich Mitmieter aufgrund der Größe und Kraft eines solchen Hundes subjektiv bedroht fühlen, reicht für einen Widerruf nicht aus. (Leitsatz der Redaktion) 
    AG Charlottenburg
    30.05.2024
  7. 23 C 93/17 - MietpreisbegrenzungsVO des Landes Brandenburg unwirksam
    Leitsatz: Die Verordnung des Landes Brandenburg zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung vom 8. Dezember 2015 ist mangels Begründung unwirksam.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Potsdam
    27.09.2018
  8. 22a C 63/17 - Verletzung elementarer Abrechnungsgrundsätze bei Erstellung der Jahresabrechnung
    Leitsatz: Verletzt der Verwalter elementare Grundsätze bei Aufstellung der Jahresabrechnung (hier: zur Heizkostenabrechnung und Instandhaltungsrücklage), kann er sich wegen der außergerichtlichen und Gerichtskosten des erfolgreichen Anfechtungsprozesses schadensersatzpflichtig machen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    19.06.2017
  9. 3 C 384/13 - Teilkündigung eines Mietergartens; einheitliches Mietverhältnis
    Leitsatz: Im Regelfall ist auch bei Vorliegen von zwei getrennten Verträgen über die Nutzung einer Wohnung und eines Mietergartens davon auszugehen, dass beide Verträge eine rechtliche Einheit bilden, wenn Wohnung und Mietergarten auf demselben Grundstück liegen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    27.08.2014
  10. 33 M 8084/14 - Gerichtsvollzieherkosten für gütliche Einigung
    Leitsatz: Eine Gebühr gem. KV 207 ist nur dann zu erheben, wenn seitens des Gläubigers ein isolierter Auftrag zur Durchführung einer gütlichen Einigung erteilt wurde bzw. der Auftrag nicht in Verbindung mit einem Auftrag gem. § 802 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 4 ZPO steht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    25.06.2014